Hallo Zusammen,
ich hätte eine etwas knifflige Frage und hoffe, dass vielleicht schon jemand in einer ähnlichen Situation war und mir hier vielleicht weiterhelfen kann. Es hat sich bei Bank A im sonstigen Verlusttopft (leider) eine mittlere 4 stellige Summe angesammelt. Da ich bei Bank B und C aber dieses Jahr recht gute Erträge bzw. Zinsen eingefahren habe, wollte ich mir von Bank A eine Verlustbescheinigung ausstellen lassen, die ich dann bei meiner nächsten Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen möchte. Nun ist es ja so, dass bei einer Bank immer zuerst der Verlusttopf mit den Zinsen / Erträgen verrechnet wird, bevor der Freistellungsauftrag greift. Wie sieht das nun aus, wenn ich bei Bank A und B einen Freistellungsauftrag laufen habe und bei Bank C nicht. Wird das Finanzamt hier bei der Steuererklärung auch zuerst den Verlusttopf anrechnen und die Freistellungsaufträge bei Bank A und B ignorieren, bis der Topf leer ist? Das hätte den entscheidenden Nachteil, dass für mehrere Jahre der Sparerpauschbetrag entfällt. Oder wird der Topf erst in Anspruch genommen, was über den Sparerpauschbetrag (also 1000 €) hinausgeht? Ich hoffe, ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt, sonst gerne nachfragen. Danke schon mal an alle, die sich mit meiner Frage beschäftigen möchten.
Viele Grüße CKJ