Kündigung Wohngebäudeversicherung durch VG

  • Hallo an Euch ,

    Ich habe Anfang September ein Schreiben meiner Wohngebäudeversicherung (Allianz) bekommen - wie wohl etliche andere Versicherte auch.

    Vorweg - kleiner Schadensfall wegen Sturm 2021, ansonsten nichts, Beiträge pünktlich bezahlt.

    Nun möchte der Versicherer aufgrund der Häufung diverser Wetterereignisse auch für mich eine Risikoneubewertung, und in diesem Zusammenhang schreibt er

    "Zu den bisherigen Konditionen können wir Ihren Vertrag nicht fortführen und müssen ihn zum XX. XX. 2026 kündigen. Das ist sehr bedauerlich, da wir Sie als Kundin nicht verlieren möchten."

    Die Risikolage bei uns hat sich nicht verändert, schon bei Vertragsabschluss 2017 war Hochwasser Stufe 4.

    Allerdings hat meine Marktforschung ergeben, dass die Preissteigerung zum nächsten, günstigsten, Anbieter über 100%, mehr als das Doppelte aufgrund der Elementarschadensversicherung wäre.

    Nun Frage an die Schwarmintelligenz - ich finde nichts im Netz - darf das ein Versicherer überhaupt?

    Dann würde ich der Kündigung widersprechen.

    Danke Euch.

  • Kater.Ka 24. September 2025 um 16:05

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Willkommen im Forum.

    Grundsätzlich können Verträge entsprechend der Regelungen in den Bedingungen geändert werden. Es können allerdings regulatorische Einschränkungen bestehen, was ich in dem Fall aber nicht annehme. Also bitte mal in die Bedingungen schauen.

    Gibt es eigentlich ein Angebot der Allianz unter anderem Bedingungen einen neuen Vertrag abzuschließen?

  • Allerdings hat meine Marktforschung ergeben, dass die Preissteigerung zum nächsten, günstigsten, Anbieter über 100%, mehr als das Doppelte aufgrund der Elementarschadensversicherung wäre.

    Hast du bei deiner Forschung angegeben, dass der Vorversicherer dich gekündigt hat? Wenn ja, dann einmal neu berechnen und sagen, dass du gekündigt hast. Wenn dann ein niedrigerer Preis rauskommt kläre mit der Allianz, dass du gerne kündigen möchtest und sie dir nicht kündigen sollen. Und dann gehst du zu einem neuen, günstigeren Mitbewerber.

  • Hallo Lionne,

    Nun Frage an die Schwarmintelligenz - ich finde nichts im Netz - darf das ein Versicherer überhaupt?

    „Ist ein Versicherungsverhältnis auf unbestimmte Zeit eingegangen, kann es von beiden Vertragsparteien nur für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode gekündigt werden. Auf das Kündigungsrecht können sie einvernehmlich bis zur Dauer von zwei Jahren verzichten.“ VVG §11/2

    D.h., er darf.

    Die Risikolage bei uns hat sich nicht verändert, schon bei Vertragsabschluss 2017 war Hochwasser Stufe 4.

    Wenn Sie wirklich in der Überschwemmungskategorie ZÜRS 4 liegen, wird eine neue Elementarschadenversicherung sehr schwer zu finden sein und wenn überhaupt teuer. Meine Empfehlung, wenden Sie sich an einen Versicherungsmakler in Ihrer Gegend, der die örtliche Situation kennt. Überlegen Sie auch, ob Sie bereit sind, einen signifikanten Selbstbehalt zu tragen. Da werden schon einmal 50k aufgerufen. Alternativ kann man auch über schadenmindernde Maßnahmen nachdenken, z.B. Heizung und E- Anschlusskasten im OG o.ä.

    Gruß Pumphut

  • Danke erstmal für die Rückmeldungen.

    Das neue Angebot soll kommen, sobald ich die Belege, die eigentlich von Anfang an vorliegen, noch einmal eingereicht habe.

    Die Stufe 4 gibt es schon länger, und daher auch die Ergebnisse bei anderen Versicherungen.

    Dass es quasi unmöglich ist, noch eine zu finden, wenn der Versicherer gekündigt hat, ist klar. Ich würde dann ggf schauen, dass ich selbst kündige.

    Das Haus hat einen hochwassersicheren Keller - ich bin selbst Architektin, und habe aufgrund des sehr hohen HQ 100 (Hochwasserstand 100 Jährig) darauf geachtet. Auch das Höhenniveau des FFB im EG liegt höher als das Wasserwirtschaftsamt inzwischen empfiehlt. Und ich habe auch noch ein paar andere Maßnahmen getroffen.

    Das realistische Risiko ist bei fast Null - Überschwemmung unwahrscheinlich - da ist zu viel Ausweichfläche mit deutlich niedrigerem Höhenniveau, und drückendes Grundwasser ist bei einem durchlässigen Kiesboden auch unwahrscheinlich. Die Gemeinde denkt regelmäßig über einen Antrag nach, die Risikobewertung neu vornehmen zu lassen, weil der Ortsbach seitdem umfassend saniert wurde. Mehr als ein Andenken bewegt sich leider nicht.

    Andere Risiken haben natürlich allgemein zugenommen.

    Ich bin irgendwie - wohl ein landläufiger Irrtum - davon ausgegangen, dass eine Versicherung nicht grundlos kündigen kann.

    Diese Schreiben gehen lt meinem damaligen Vermittler gerade seriell raus, direkt von der Zentrale.

    Er wollte es direkt klären, das ging nicht.

    Die Allianz war für mich bis dato unschlagbar günstig in diesem Bereich.

    Nun - mal sehen.

    Aber es gibt schon einen Schmerzgrenze beim Betrag, wo ich dann abwäge, das Geld lieber selbst anzulegen.

  • Hallo Lionne,

    Sie sind wirklich in der Materie drin und haben ja auch Risikovorsorgemaßnahmen getroffen, Damit haben Sie beste Voraussetzungen, mit dem Versicherer (VR) auf fachlichem Niveau diskutieren zu können.

    Ihr Problem dürfte sein, dass ein VR dazu bereit ist. Um Ihre Risikovorsorgemaßnahmen wirklich einschätzen zu können, braucht der VR auch eine Fachfrau, die ein entsprechendes Gehalt haben möchte. So wie es aussieht, hat sich die Allianz dazu entschieden, diese Kosten zu sparen und ZÜRS Kategorie 4 schlicht nicht mehr zu versichern. Das darf sie, so wie Ihr Bäcker auch die Entscheidungsfreiheit hat, kein Brot mehr herzustellen.

    Auch für alle Mitleser:

    Diese Entscheidung der Allianz dürfte Auswirkungen im Markt haben. Ich würde mich nicht wundern, wenn auch andere VR folgen und die Kategorie nicht mehr versichern, selbst wenn auf der Homepage noch ein Angebot für Kategorie 4 berechenbar ist.

    Die Allianz verstärkt auf der anderen Seite damit auch den Druck auf die Politiker, mit der Diskussion um eine Pflichtversicherung für Elementarschäden zu einem Ergebnis zu kommen. Bei einer Pflichtversicherung gibt es einen Kontrahierungszwang und da, aber nur da, könnte die Allianz Lionne nicht aus Risikogründen kündigen (wegen Nichtzahlung der Prämie o.ä. geht natürlich trotzdem).

    Ich wünsche Ihnen erst einmal viel Erfolg und da der Fall ggf. auch für andere Betroffene interessant ist, wäre ein Fortschrittsbericht nett.

    Gruß Pumphut