Vorabpauschale 2025 - Zeitpunkt für Anpassung der Freistellungsaufträge

  • Hallo zusammen,

    ich habe in meinem Scalable Capital Depot 3 verschiedene ETF's. Derzeit ist noch der Freistellungsauftrag hinterlegt, um die Vorabpauschale 2024, die im Januar 2025 angefallen ist, zu decken. Aufgeteilt ist mein Freistellungsauftrag natürlich auf verschiedene Konten, wie bspw. Tagesgeldkonto, ETF Depot etc..

    Nun habe ich aber bereits recherchiert und gesehen, dass der Basiszins von 2,29% aus 2024 auf 2,53% in 2025 angestiegen ist, welcher ja dann im Januar 2026 fällig wird. Zudem ist mein Portfolio natürlich gewachsen, wodurch ein höherer Freistellungsauftrag benötigt wird. Benötigt wird im Januar 2026 nun ja bspw. ein Freistellungsauftrag von 123,97€ pro 10.000€ Depotwert, verglichen zu 112,21€, die im Januar 2025 für 2024 benötigt wurden.

    Meine Frage ist jetzt, da sich das Jahr nun ja langsam dem Ende zuneigt und ich abgeschätzt habe, wie hoch der ETF-Portfoliowert bis Ende 2025 voraussichtlich sein könnte (wenn nichts größeres auf dem Aktienmarkt passiert), habe ich auf Basis dessen meinen benötigten Freistellungsauftrag berechnet. Ab wann kann ich diesen bei Scalable hinterlegen, sodass der maximal mögliche Betrag im Januar 2026 gedeckt ist und sodass die aktuell für 2025 laufenden Freistellungsaufträge dadurch nicht "ausgehebelt" werden?

    Den Freistellungsauftrag bspw. beim Tagesgeldkonto, sollte man ja vermutlich nicht übermäßig jetzt ändern, da bis Ende 2025 ja noch Zinserträge dazu kommen. Zudem, durch den sinkenden EZB Leitzins fallen nächstes Jahr voraussichtlich weniger Zinserträge an. Wenn ich daher nun heute anfangen würde, mein Freistellungsauftrag für das Tagesgeldkonto zu reduzieren (da aus heutiger Sicht vermutlich weniger Zinserträge in 2026), um den Freistellungsauftrag für das ETF Depot, für die höher anfallende Vorabpauschale jetzt bereits schon hochsetzen zu können, dann wären die höheren Zinserträge des Tagesgeldkontos von heuer ja sofort nicht mehr gedeckt, oder habe ich einen Denkfehler bei der Sache?


    Meine Frage rührt auch daher, da ich Anfang 2025 einen zu geringen Freistellungsauftrag für die Vorabpauschale hinterlegt hatte. Aufgrund dessen wurde mir die nicht gedeckte Vorabpauschale im Januar abgezogen, woraufhin ich den Freistellungsantrag aber sofort angepasst habe und das Geld daraufhin in den folgenden Tagen auch wieder direkt zurück überwiesen bekommen habe. Das ist ja aber nicht die Regel, dass man das unterjährig ständig machen kann und dann das Geld immer wieder zurück bekommt, soweit ich das zumindest verstanden habe.

    Danke euch und Grüße

    Mojotrap

  • Ich habe in meinem Scalable Capital Depot 3 verschiedene ETFs. Derzeit ist noch der Freistellungsauftrag hinterlegt, um die Vorabpauschale 2024, die im Januar 2025 angefallen ist, zu decken. Aufgeteilt ist mein Freistellungsauftrag natürlich auf verschiedene Konten, wie bspw. Tagesgeldkonto, ETF Depot etc.

    "Natürlich" ist das Aufteilen des Sparerpauschbetrags nicht, sondern aufwendig. Mir ist das zu aufwendig.

    Nun habe ich aber bereits recherchiert und gesehen, dass der Basiszins von 2,29% aus 2024 auf 2,53% in 2025 angestiegen ist, welcher ja dann im Januar 2026 fällig wird.

    Zudem ist mein Portfolio natürlich gewachsen, wodurch ein höherer Freistellungsauftrag benötigt wird. Benötigt wird im Januar 2026 nun ja bspw. ein Freistellungsauftrag von 123,97€ pro 10.000€ Depotwert, verglichen zu 112,21€, die im Januar 2025 für 2024 benötigt wurden.

    Ja. Und?

    Meine Frage ist jetzt, da sich das Jahr nun ja langsam dem Ende zuneigt und ich abgeschätzt habe, wie hoch der ETF-Portfoliowert bis Ende 2025 voraussichtlich sein könnte (wenn nichts größeres auf dem Aktienmarkt passiert), habe ich auf Basis dessen meinen benötigten Freistellungsauftrag berechnet.

    Basis für die Berechnung ist der Depotwert am 2.1.2025, das heißt, Du kannst eine mögliche Vorabpauschale schon jetzt ausrechnen. Da kann Dir dann nur noch ein Börsenbeben in die Suppe spucken: Wenn der tatsächliche Wertzuwachs des jeweiligen Postens geringer ist als die errechnete Vorabpauschale (oder er gar negativ ist), wird die Vorabpauschale entsprechend reduziert (bis maximal 0, negativ werden kann sie nicht).

    Ab wann kann ich diesen bei Scalable hinterlegen, sodass der maximal mögliche Betrag im Januar 2026 gedeckt ist und sodass die aktuell für 2025 laufenden Freistellungsaufträge dadurch nicht "ausgehebelt" werden?

    Am besten fragst Du das die Leute von Scalable Capital. Meines Wissens akzeptiert Scalable Capital Freistellungsaufträge nur ab sofort und nicht auf Termin. Bei einer vernünftigen Bank könntest Du jetzt einen Freistellungsauftrag einreichen, der ab dem 02.01.2026 gültig sein soll. Bei Scalable Capital geht das meines Wissens nicht.

    Den Freistellungsauftrag bspw. beim Tagesgeldkonto, sollte man ja vermutlich nicht übermäßig jetzt ändern, da bis Ende 2025 ja noch Zinserträge dazu kommen.

    Ich weiß nicht, wie das bei Dir ist. Bei mir ist der Pauschbetrag voll. :(

    Ich muß daher auf meine weiteren Kapitalerträge hohe Steuern zahlen (was ich bekanntlich noch nicht einmal so ungern tue). Außerdem erspart mir das das Freistellungsauftrags-Mikado.

    Den Freistellungsauftrag bspw. beim Tagesgeldkonto, sollte man ja vermutlich nicht übermäßig jetzt ändern, da bis Ende 2025 ja noch Zinserträge dazu kommen. Zudem, durch den sinkenden EZB Leitzins fallen nächstes Jahr voraussichtlich weniger Zinserträge an. Wenn ich daher nun heute anfangen würde, mein Freistellungsauftrag für das Tagesgeldkonto zu reduzieren (da aus heutiger Sicht vermutlich weniger Zinserträge in 2026), um den Freistellungsauftrag für das ETF Depot, für die höher anfallende Vorabpauschale jetzt bereits schon hochsetzen zu können, dann wären die höheren Zinserträge des Tagesgeldkontos von heuer ja sofort nicht mehr gedeckt, oder habe ich einen Denkfehler bei der Sache?

    Wie schon gesagt: Mir ist das Freistellungsauftrags-Mikado zu aufwendig.

    Insgesamt reden wir über ein Steuersparvolumen von maximal 263,75€ für eine Einzelperson, in Deinem Fall weniger, weil Du die Vorabpauschale im Januar 2025 ja bereits freigestellt hast. Wenn Du Fehler bei dem Freistellungsauftrags-Mikado machst, mußt Du eine passende Steuererklärung abgeben, die zieht das dann wieder gerade.

    Früher mal wurden die Freistellungsaufträge gemeldet, deren Summe durfte den Sparerpauschbetrag nicht übersteigen. Jetzt werden die freigestellten Beträge gemeldet, deren Summe darf den Sparerpauschbetrag nicht übersteigen. Solltest Du jetzt also vorsorglich Deinen Freistellungsauftrag bei Scalable Capital um 27,87 € erhöhen und übers Jahr 2025 werden trotzdem nicht mehr als 1000 € freigestellt, ist alles gut.

    Meine Frage rührt auch daher, da ich Anfang 2025 einen zu geringen Freistellungsauftrag für die Vorabpauschale hinterlegt hatte. Aufgrund dessen wurde mir die nicht gedeckte Vorabpauschale im Januar abgezogen, woraufhin ich den Freistellungsantrag aber sofort angepasst habe und das Geld daraufhin in den folgenden Tagen auch wieder direkt zurück überwiesen bekommen habe. Das ist ja aber nicht die Regel, dass man das unterjährig ständig machen kann und dann das Geld immer wieder zurückbekommt, soweit ich das zumindest verstanden habe.

    Doch das kann man so machen. Allerdings darf halt insgesamt der Sparerpauschbetrag nicht überschritten werden.

  • Mojotrap Du könntest auch einfach Anfang Januar den Freistellungsauftrag auf bis zu 1000€ hochsetzen und dann im Februar je nach angefallener Scalable-Vorabpauschale wieder heruntersetzen.

    Also anders als dieses Jahr erst hoch ansetzen und dann auf den tatsächlichen Betrag angleichen. Oder gleich oben lassen, wenn du bei Scalable nicht auch noch Zinsen oder Ausschüttungen hast. Wie Achim sagt: Es werden nur die freigestellten Beträge gemeldet.