Keine Endabrechnung wegen Balkonkraftwerk

  • ... wobei das natürlich auch skurril ist. Hast Du das schriftlich?

    Das liegt halt daran, dass erstmal ein Überlauf (der analoge Zähler ist bei der höchsten Zahl angekommen, die er anzeigen kann und hat wieder bei 0 begonnen) angenommen wird, wenn Endzählerstand kleiner als Startzählerstand ist (der Lieferant kauft keinen Strom vom Endkunden). Natürlich will der Lieferant das nicht so abrechnen, weil es offensichtlich ist, dass die vorliegenden Zählerstände nicht den bezogenen Strom beziffern. Aber er braucht ja eine Grundlage zur Abrechnung und die wird erst geschaffen, wenn der Netzbetreiber sich kümmert und eine Zählerstandsschätzung durchgeführt und der Zähler gewechselt wird.

  • Ich bin doch über einige Antworten in diesem Verbraucherforum auf meine Bitte um Erfahrungen irritiert. Mit schadenfreudigen Unterstellungen und Schlaumeier-Ratschlägen habe ich wirklich nicht gerechnet.

    Zur Klarstellung und nicht zur Rechtfertigung:

    Ich habe mich auf den Inhalt dieses Finanztip Artikels verlassen (Balkonkraftwerk anmelden - so geht's | 2025). Offensichtlich ist mein Netzbetreiber seiner Verantwortung des Zählerwechsels nicht nachgekommen, ich meiner Verpflichtung der Anmeldung hingegen sehr wohl.

    Ich habe nie behauptet, dass mein Balkonkraftwerk 1000kWh generiert (bitte oben prüfen), sondern dass ich für diese Wohnung nach Erstbezug von solch einem Verbrauch ausgegangen bin, auch wenn das selbst ohne Balkonkraftwerk zu viel ist. Das Balkonkraftwerk selbst hat schlappe 640wp - also weit entfernt von einem "fetten Balkonkraftwerk".

    Für alle anderen:

    Ich habe die SWM mit einer 4-wöchigen Frist letztmalig zur Ausstellung einer Endabrechnung aufgefordert. Danach reiche ich den Fall bei der Schiedsstelle Energie ein (Bundesnetzagentur - Beschwerde und Schlichtung).

  • Ich bin doch über einige Antworten in diesem Verbraucherforum auf meine Bitte um Erfahrungen irritiert. Mit schadenfreudigen Unterstellungen und Schlaumeier-Ratschlägen habe ich wirklich nicht gerechnet.

    Zur Klarstellung und nicht zur Rechtfertigung:

    Ich habe mich auf den Inhalt dieses Finanztip Artikels verlassen (Balkonkraftwerk anmelden - so geht's | 2025). Offensichtlich ist mein Netzbetreiber seiner Verantwortung des Zählerwechsels nicht nachgekommen, ich meiner Verpflichtung der Anmeldung hingegen sehr wohl.

    Ich habe nie behauptet, dass mein Balkonkraftwerk 1000kWh generiert (bitte oben prüfen), sondern dass ich für diese Wohnung nach Erstbezug von solch einem Verbrauch ausgegangen bin, auch wenn das selbst ohne Balkonkraftwerk zu viel ist. Das Balkonkraftwerk selbst hat schlappe 640wp - also weit entfernt von einem "fetten Balkonkraftwerk".

    Für alle anderen:

    Ich habe die SWM mit einer 4-wöchigen Frist letztmalig zur Ausstellung einer Endabrechnung aufgefordert. Danach reiche ich den Fall bei der Schiedsstelle Energie ein (Bundesnetzagentur - Beschwerde und Schlichtung).

    Ja du hast soweit alles richtig gemacht. Wenn der Messstellenbetreiber keinen Zählerwechsel zustande bringt, ist das nicht dein Problem. Und wenn dieser versäumte Wechsel aufgrund eines Kommunikationsproblems zwischen Marktstammregister - Energieversorger - Messtellenbetreiber entstanden sein sollte, kann dich das eigentlich auch nicht jucken.