Wie bAV + Entgeltumwandlung bei 50-30-20 Regel berücksichtigen?

  • Hallo Community,

    ich versuche die 50-30-20 Regel von Finanztip zu verfolgen und stelle mir nun die Frage, wie ich bAV und Entgeltumwandlung hierbei berücksichtigen soll.

    Zum Hintergrund: Bei meiner bAV handelt es sich um eine Direktzusage meines AG. Der AG zahlt hier für mich pauschal 200 Euro im Monat ein. Beträge, die ich im Zuge der Entgeltumwandlung beisteuere, werden vom AG verdoppelt (100% Zuschlag). Ich wandle aktuell 300 Euro im Monat zusätzlich um. Die Summe aller jährlichen Beiträge werden kapitalisiert (berechnet aus Zins und einem Faktor, der abhängig von der Zeit bis zur Rente ist) in meinem bAV Konto dargestellt. Die Beträge verstehen sich somit vor Steuer und Inflation, erst auszahlbar zur Regelaltersgrenze.

    Zusätzlich zur bAV besteht ein ETF Sparplan i.H.v. 500 Euro monatlich. Andere Assets/Versicherungen bestehen nicht.

    Wie würdet ihr die pauschale Leistung des AG sowie die Entgeltumwandlung bei der Sparrate berücksichtigen? Die Berücksichtigung soll einerseits relativ einfach machbar sein, andererseits aber auch die Realität relativ nah abbilden. Folgendes Szenario habe ich mir bereits überlegt:

    Berücksichtigung des entgangenen Nettos durch die Entgeltumwandlung (vereinfacht 60% v. Brutto) als Teil der Zielsparquote von 20%, entsprechend wird der ETF-Sparplan gekürzt auf 320 Euro (= 500 - 300 x 0,6). Keine Berücksichtigung der pauschalen Leistung des AG (200 brutto) sowie der Verdopplung der Umwandlung (300 brutto).

    Hierbei dürfte es sich um einen recht konservativen Ansatz handeln, da der größere Teil des AG-Beitrags nicht berücksichtigt wird. Vor dem Hintergrund, dass die 20% Sparrate für mich regelmäßig schwer zu erreichen sind, würde mir auch ein Ansatz entgegen kommen, der den Gesamtbeitrag der bAV in irgendeiner Form berücksichtigt. ;) Hier fehlt mir allerdings noch etwas die Idee, wie das sinnvoll zu machen wäre.

    Ich freue mich auf eure Gedanken hierzu!

  • Verstehe ich es richtig, dass die 500 Euro pro Monat den 20 % entsprechen würden? Falls ja, könnte man so rechnen.

    Grundsätzlich bin ich kein Freund solcher starrer Regeln. Je nach Alter musst Du mehr zurücklegen oder es reicht auch weniger. Aber auch die Lebenshaltungskosten, insbesondere die Miete, schlagen mächtig rein. Ebenfalls ist die Frage, was Du erreichen willst. Geht es nur um die Altersvorsorge reicht weniger als jemand benötigt, der frühzeitig aus dem Beruf aussteigen will. Insofern mit allem Vorbehalt!!!

  • Wie würdet ihr die pauschale Leistung des AG sowie die Entgeltumwandlung bei der Sparrate berücksichtigen?

    Diese (für mich persönlich unsinnigen) Regeln von 50-30-20 (oder welche Aufteilung auch immer) bezieht sich m.W.n. immer auf das Netto, nicht auf das Brutto. Insb. aber nicht auf ein imaginäres Brutto, das Du niemals als Netto erhalten würdest (Zuschuss vom AG). Meine Tarifzulagen zur BAV erhalte ich einzig in die diese, bespare ich die BAV nicht, gibt es auch keine AG-Zuschüsse.

    Entweder, ich kann mir einen Zielbetrag zu einem fixen Zeitpunkt (z.B. Renteneintritt) für meine pers. Situation ausdenken, dann kann ich auf diesen fixen Betrag/die fixe monatliche Auszahlung hin sparen und passe dafür meine Sparrate so an, dass der Betrag zum Zieltremin dabei heraus kommt. Für den Zielbetrag kann man, wenn absehbar, auch die Auszahlung der BAV mit einplanen.

    Oder ich spare "einfach so", dann zählt jeglicher Vorsteuer-Abzug (und insb. kein AG-Zuschuss, den ich sonst nicht erhalte) für mich nicht zur Sparrate.

    Wozu zählt man den Vorsteuerabzug zum Jobrad oder in ein Lebensarbeitzeitkonto, von dem man sich "nur" Freizeit erkaufen kann? Gehärt das zum Freizeit-Budget in 1-20 Jahren oder zur Altersrückstellung, weil man die Freistellung vor Rente plant?

    Ich lebe von meinem Netto, kann grob abschätzen, was ich als Sparziel habe (dazu gehört dann auch die BAV) und schätze daraus meine Sparrate für die Anlage aus meinem Netto.

    Diese Sparrate war im meinem Leben niemals gleichbleibend und auch niemals ein fester Prozentsatz meines Nettoeinkommens, sondern eher ein (temporär) festgelegter Betrag. Nur weil ich eine Gehaltserhöhung erhalte, ändern sich meine Ausgaben nicht von heute auf morgen. Also wandert im Zweifel das Geld komplett in die Sparrate mit dem Wissen, dass ich irgendwann im Leben meine Sparrate mal verringern kann, wenn ich das möchte/benötige.

    Zu einer meine BAVs (die wichtigste) kenne ich die Sparrate meines AG nicht. Diese wird zu 100% von ihm getragen, liefert als Direktzusage am Ende eine lebenslange Rente und verringert damit meine nötige Sparrate erheblich (bzw. das monatliche Netto, das ich ab Renteneintritt haben möchte).

    MIr ist klar, dass man sowar in der ersten Hälfte seines Lebens nur sehr schwer abschätzen kann. Daher kommen auch diese Regeln in der Hoffnung, dass die Leute dann am Ende genug Poölster haben oder gar mehr wir genug und etwas sinnvolles damit anfangen können.

    Vor dem Hintergrund, dass die 20% Sparrate für mich regelmäßig schwer zu erreichen sind

    Ich nehme an, Du hast eine grobe Schätzug, was die BAV am Ende leistet (nach Steuer und ggf. Sozialversicherungsabgaben), was das für Deine Alterseinkünfte bedeuten wird usw.

    800€ Beitrag im Monat in eine BAV sind schon heftig, lohnen sich aber am Ende trotzdem nur, wenn die BAV auch etwas taugt und das Geld nicht dort versickert.

  • Danke für eure Ansichten!

    Verstehe ich es richtig, dass die 500 Euro pro Monat den 20 % entsprechen würden?

    Genau richtig. Tatsächlich soll es vorwiegend nur um die Altersvorsorge gehen, ein evtl. früheres Verlassen des Jobs sehe ich aktuell eher als Option, falls sich die Geldanlage außergewöhnlich gut entwickeln sollte.

    MIr ist klar, dass man sowar in der ersten Hälfte seines Lebens nur sehr schwer abschätzen kann. Daher kommen auch diese Regeln in der Hoffnung, dass die Leute dann am Ende genug Poölster haben

    Das trifft es auf den Punkt! :) Ich kann zwar unter Berücksichtigung vieler verschiedener Faktoren versuchen, einen Betrag x zum Zeitpunkt t er ermitteln, auf den ich hinspare oder aller Voraussicht nach benötigen werde, jedoch sind die ca. 30 verbleibenden Jahre bis zum geplanten Ruhestand ein derart langer Zeitraum, dass die gemachten Annahmen (Rendite, Inflation, Gehaltssteigerung, Rentenanpassungen) sehr sensitiv auf das Ergebnis wirken und dazu das Leben dann vielleicht doch anders verläuft, als man denkt. Von daher sind die 20% Sparquote aus dem Netto zumindest ein sehr praktikabler Ansatz.

    Die 800 Euro monatlich in die bAV sind für mich quasi ja nur 300, da es die 200 ohnehin gibt und die weiteren 300 nur bei entsprechender Umwandlung. Der Betrag, der am Ende herauskommt ist bereits jetzt transparent. Wenn ich das durch die Umwandlungen entgangene Netto daraus hochrechne, komme ich (durch die Zulage bei Umwandlung) auf ca. 5% p.a, was ich für eine sichere (aber dafür auch unflexible) Anlage okay finde.