Hallo Community,
ich versuche die 50-30-20 Regel von Finanztip zu verfolgen und stelle mir nun die Frage, wie ich bAV und Entgeltumwandlung hierbei berücksichtigen soll.
Zum Hintergrund: Bei meiner bAV handelt es sich um eine Direktzusage meines AG. Der AG zahlt hier für mich pauschal 200 Euro im Monat ein. Beträge, die ich im Zuge der Entgeltumwandlung beisteuere, werden vom AG verdoppelt (100% Zuschlag). Ich wandle aktuell 300 Euro im Monat zusätzlich um. Die Summe aller jährlichen Beiträge werden kapitalisiert (berechnet aus Zins und einem Faktor, der abhängig von der Zeit bis zur Rente ist) in meinem bAV Konto dargestellt. Die Beträge verstehen sich somit vor Steuer und Inflation, erst auszahlbar zur Regelaltersgrenze.
Zusätzlich zur bAV besteht ein ETF Sparplan i.H.v. 500 Euro monatlich. Andere Assets/Versicherungen bestehen nicht.
Wie würdet ihr die pauschale Leistung des AG sowie die Entgeltumwandlung bei der Sparrate berücksichtigen? Die Berücksichtigung soll einerseits relativ einfach machbar sein, andererseits aber auch die Realität relativ nah abbilden. Folgendes Szenario habe ich mir bereits überlegt:
Berücksichtigung des entgangenen Nettos durch die Entgeltumwandlung (vereinfacht 60% v. Brutto) als Teil der Zielsparquote von 20%, entsprechend wird der ETF-Sparplan gekürzt auf 320 Euro (= 500 - 300 x 0,6). Keine Berücksichtigung der pauschalen Leistung des AG (200 brutto) sowie der Verdopplung der Umwandlung (300 brutto).
Hierbei dürfte es sich um einen recht konservativen Ansatz handeln, da der größere Teil des AG-Beitrags nicht berücksichtigt wird. Vor dem Hintergrund, dass die 20% Sparrate für mich regelmäßig schwer zu erreichen sind, würde mir auch ein Ansatz entgegen kommen, der den Gesamtbeitrag der bAV in irgendeiner Form berücksichtigt. Hier fehlt mir allerdings noch etwas die Idee, wie das sinnvoll zu machen wäre.
Ich freue mich auf eure Gedanken hierzu!