Angabe Elterngeld bei Steuerklassenwechsel

  • Moin zusammen,

    mein erster Beitrag hier. Ich hoffe, ich bin damit an der richtigen Stelle...

    Wir bekommen wahrscheinlich zum Ende des Monats unseren ersten Nachwuchs. Da meine Frau anschließend zwei Jahre in Elternzeit bleibt und Elterngeld Plus bezieht, möchte ich gern die Steuerklassen wechseln, damit uns von meinem Gehalt etwas mehr Netto vom Brutto bleibt. Die einfachste Variante wäre natürlich Steuerklasse 3/5. Da ich aber keine Lust auf eine Steuernachzahlung habe bzw. darauf entsprechende Rücklagen zu organisieren, würde ich gern 4/4 mit Faktor wählen. Nun müssen ja hier Angaben zum voraussichtlichen Einkommen getroffen werden. Da stellt sich mir aber die Frage, wo ich das Elterngeld meiner Frau eintragen kann. Es ist ja auf der einen Seite kein Arbeitslohn und auf der anderen Seite auch kein Versorgungsbezug. Hat hierzu jemand Erfahrungen, die er/sie teilen kann?

    Lieben Dank schon einmal!

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  • Kater.Ka 13. Oktober 2025 um 12:21

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  • Da ich aber keine Lust auf eine Steuernachzahlung habe bzw. darauf entsprechende Rücklagen zu organisieren, würde ich gern 4/4 mit Faktor wählen. Nun müssen ja hier Angaben zum voraussichtlichen Einkommen getroffen werden. Da stellt sich mir aber die Frage, wo ich das Elterngeld meiner Frau eintragen kann. Es ist ja auf der einen Seite kein Arbeitslohn und auf der anderen Seite auch kein Versorgungsbezug.

    Moin,
    weil die Mutter in 2026 überhaupt kein steuerpflichtiges Einkommen hat (Ausnahme könnte nur ein tarifrechtlicher Weihnachtsgeld, Anspruch oder Ähnliches sein) ist das Faktor Verfahren in eurem Fall quasi sinnlos.


    Das Finanzamt berücksichtigt beim Faktorverfahren keine steuerfreien Lohnersatzleistungen (wie Elterngeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld usw.), weil diese nicht im Lohnsteuerabzug enthalten sind. Der Progressionsvorbehalt wirkt sich erst nachträglich bei der Einkommensteuererklärung aus.

  • Wir passen die Anforderungen mehr netto übrig zu haben und keine Nachzahlung leisten zu wollen zusammen?

    Das passt doch nicht zusammen.

    Doch, das passt schon zusammen. Durch das Wegfallen des Einkommens der Frau profitieren die beiden vom sattsam bekannten Ehegattensplitting.
    Genauer gesagt profitiert in diesem Fall der Ehemann, weil sich sein Netto erhöht,

    Der Progressionsvorbehalt wird dann erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung wirksam.

  • toda4590 13. Oktober 2025 um 14:22

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  • Wir bekommen wahrscheinlich zum Ende des Monats unseren ersten Nachwuchs.

    Viel Glück dabei!

    Da meine Frau anschließend zwei Jahre in Elternzeit bleibt und Elterngeld Plus bezieht, möchte ich gern die Steuerklassen wechseln, damit uns von meinem Gehalt etwas mehr Netto vom Brutto bleibt. Die einfachste Variante wäre natürlich Steuerklasse 3/5. Da ich aber keine Lust auf eine Steuernachzahlung habe bzw. darauf entsprechende Rücklagen zu organisieren, würde ich gern 4/4 mit Faktor wählen.

    Das Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem sog. Progressionsvorbehalt. Man kann die fällige Steuer mit einem Steuerprogramm ganz gut peilen.

    Wenn Du wirklich nicht rechnen willst, dann kannst Du ja trotzdem Steuerklasse 3/5 wählen. Das Mehr an Nettogehalt legst Du auf ein Tagesgeldkonto zur Seite und bist Dir dann sicher, daß Du genug Geld für eine eventuelle Steuernachzahlung hast. Es dürfte ein gutes Stück davon übrigbleiben - und Zinsen kassierst Du dafür auch noch.

    4 mit Faktor paßt auf Eure Situation nicht besonders gut.

  • Lieben Dank für eure Antworten.

    Ich bin gerade am rumrechnen, was ich denn bei 3/5 für die Steuernachzahlung zurücklegen muss. Ich habe einen Rechner gefunden, der die jeweilige Steuerlast für alle Steuerklassenkombinationen durchrechnet (siehe unten). Dabei entsprechen die 8.000€ dem Elterngeld. (Das darauf keine Einkommensteuer abgeführt wird, und entsprechend bei der Nachzahlung aufgrund der Progression berücksichtig werden muss, ist mir klar.) Jedenfalls kommt eine Einkommenssteuer von insgesamt rund 9.300 € raus. Wenn ich jetzt aber in die Splittingtabelle schaue, fällt bei einem zu versteuernden Einkommen von 80.000 eine Einkommensteuer von rund 14.600 € an. Damit müsste ich dann so viel zurücklegen, dass sich der Steuerklassenwechsel gar nicht lohnt. Nun frage ich mich aber, woher der Unterschied kommt. Spuckt der Rechner Mist aus oder habe ich einen Knoten im Kopf?

  • Sollten ca 650 € sein

    Ich habe das jetzt in einem brutto netto Rechner eingegeben und komme dann auf folgende Werte:

    Einkommensteuer ohne Elterngeld
    9.542 €
    Einkommensteuer mit Progressionsvorbehalt
    11.736 €
    Mehrsteuer durch Progressionsvorbehalt
    ≈ 2.194 €

    Du darfst oben in deiner Tabelle zwar die 8000 € eingeben, musst aber berücksichtigen, dass dann nur der neue Steuersatz für die Berechnung der Progression verwendet wird und nicht die reale Steuer.


    Faktisch werden deiner Frau also über 26 % von dem Elterngeld weggesteuert.

    Ich habe die Berechnung nur ganz schnell gemacht. Wer möge das bitte tun, ich bin gerade auf der Fahrt nach Nord Italien..

    • Hilfreichste Antwort

    Ich bin gerade am rumrechnen, was ich denn bei 3/5 für die Steuernachzahlung zurücklegen muss. Ich habe einen Rechner gefunden, der die jeweilige Steuerlast für alle Steuerklassenkombinationen durchrechnet (siehe unten). Dabei entsprechen die 8.000€ dem Elterngeld.

    Die aktuellen Rechner rechnen für dieses Jahr 2025; Du willst aber ausrechnen, was im nächsten Jahr fällig ist. Genau geht das noch nicht, weil die Steuerformel fürs nächste Jahr noch nicht klar ist. Für eine Peilung reicht aber auch ein aktueller Steuerrechner.

    Annahmen: Du verdienst 72 T€, Deine Frau bekommt im nächsten Jahr 8 T€ Elterngeld, verdient sonst nichts.

    Eure gemeinsame Steuerschuld rechnet sich so: Du addierst beide Werte 72 + 8 T€, macht 80 T€, halbierst das und rechnest die Steuer: 4544 € oder 11,36% von 40 T€. Das multiplizierst Du mit 72 T€ (nämlich Deinem Verdienst ), macht 8180 € Steuerschuld für Euch beide.

    Mit Steuerklasse I oder IV zieht man Dir von Deinen 72 T€/a (6 TE/m) 13.300 €/a (1100 €/m) Lohnsteuer ab. Gehst Du in Steuerklasse III, sind es nur noch 7800 €/a (650 €/m), also 450 € weniger pro Monat (oder: Für Dich 450 € mehr Nettogehalt).

    Zusammen mit dem Elterngeld beträgt Eure Steuerschuld aber nicht 7800 €, sondern etwa 8200 €. Heißt: Du wirst mit der Steuererklärung im Jahr 2027 einige hundert Euro nachzahlen müssen (wenn sonst nichts ist).

    Diese Kalkulation ist ein Überschlag, eine Peilung. Sie soll Dir zeigen, wie man das prinzipiell rechnet. Genaue Werte bekommt man so nicht, aber eine Größenordnung. Wenn Du Dir unsicher bist, leg doch einfach einen Hunni pro Monat zur Seite. Sparen ist ohnehin nie verkehrt.

    Es ist wirtschaftlich vernünftig, daß Du in Steuerklasse III wechselst, solange Deine Frau nichts verdient.

  • toda4590 14. Oktober 2025 um 08:38

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