steuerfreier zuverdienst für Rentner

  • Hallo,

    Ich bin statt in der deutschen Rentenversicherung in einem Versorgungswerk der Ärztekammer. Mit 66+4 Jahren habe ich das gesetzliche Rentenalter erreicht. Die Ärztekammer zahlt erst mit 67 Jahren eine komplette Rente aus. Ich bin angestellt im öffentlichen Dienst.

    Meine Frage ist kann ich mit 66+4 mir noch keine Rente auszahlen lassen, weiter arbeiten und von meinem Einkommen 2000 Euro als steuerfrei anerkennen lassen?

  • Das Gesetz mit Ausführungsbestimmungen ist noch nicht durch.
    Auch die Auswirkungen auf die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes müsste man anschauen.
    Früher war es ja so, dass ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst mit Erreichen des gesetzlichen Rentenalters automatisch endete.