Riester Vertrag kurz vor Ende Ansparphase: Was tun?

  • Kannst mehr dazu sagen? Denn ich konnte bis auf die vage Aussage in dem Biallo Artikel keinen Beleg zu dieser spezifischen steuerlichen Behandlung finden. Also, dass nur 50% des Gewinns mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden, bei einer Riester-Vertragslaufzeit von mindestens 12 Jahren und einer förderschädlichen Kündigung nach Vollendung des 60. Lebensjahres.

    Tomarcy , hattest du dich mit deinem obigen Hinweis explizit auf diese konkrete steuerliche Fragestellung bezogen? Falls ja, kannst du noch mehr Infos dazu geben? Das macht in meiner Berechnung solch einen Unterschied, dass davon möglicherweise die Entscheidung für oder gegen eine förderschädliche Kündigung mit Ü60 abhängt.

  • Danke für den Biallo Artikel. Darin steht in Bezug auf eine förderschädliche Kündigung:

    "Eine Faustregel der Verbraucherzentrale Bayern: Der Vertrag lohnt sich, eine Kündigung ist nicht ratsam, wenn der Eigenanteil höchstens ein Drittel bis die Hälfte des Gesamtguthabens ausmacht."

    Ich habe nun aufwendig eine solche mögliche förderschädliche Kündigung zum Ende der Ansparphase im Vergleich zu einer Leibrente berechnet.

    Ich könnte mir vorstellen, daß die Leute hier diese aufwendige Kalkulation gern sehen würden, dann hättest Du Dir diese Mühe jedenfalls nicht umsonst gemacht.

    Interessanterweise hat sich die obige Aussage genau bestätigt. Bei mir ist der Eigenanteil etwa 55%. Und meine Berechnung zeigt, dass eine Kündigung zwar vorteilhaft ist, aber nur minimal. Ich gehe dabei jedoch davon aus, dass nur die Hälfte des aufgelaufenen Gewinns besteuert wird, wie ebenfalls in dem Artikel beschrieben.

    Man kann viele Dinge nur nach einem einzigen Parameter optimieren und nicht nach mehreren einander widersprechenden.

    Wer erwägt, kurz vor dem Beginn der Auszahlungsphase seinen Riestervertrag zu kündigen, tut das aus der Überlegung, daß er nur auf diese Weise (hoffentlich) zumindest seine Einzahlungen und vielleicht noch einen schmalen Gewinn als Kapitalauszahlung zurückerhält, sein Geld also von der bekanntermaßen ungünstigen Verrentung bewahrt.

    Wenn dies das Kriterium ist, muß man den Vertrag kündigen, anders bekommt man sein Geld nicht zurück. Ob der Gewinn voll oder nur zur Hälfte versteuert wird (so es überhaupt einen gibt), ist dann zweitrangig.

    Wer den Riestervertrag in die Auszahlungsphase hineinlaufen läßt, kann allenfalls 30% des Kapitals als Abfindung bekommen (die er dann voll versteuert), der Rest wird zwangsverrentet. Auch in diesem Fall ist die Versteuerung sekundär, weil es nur diesen einen Weg einer Teilauszahlung gibt: Entweder man geht ihn, oder man geht ihn nicht.

    Der Staat wünscht eigentlich, daß das Riesterkapital verrentet wird. Macht der Riesterer nichts, passiert genau das: Das Riesterkapital wird verrentet, und der Riesterer macht ein tolles Geschäft, wenn er 120 wird.

    Wenn Du Dir sicher sein willst, ob ein förderschädlich gekündigter Riestervertrag (der mindestens 12 Jahre gelaufen ist und dessen Sparer mindestens 62 Jahre alt ist) per Halbeinkünfteverfahren versteuert wird oder nicht, empfiehlt sich eine Anfrage an das zuständige Finanzamt und eine gehörige Portion Hartnäckigkeit. Das Finanzamt muß diese Auskunft zwar erteilen, wird sich aber zunächst zieren mit der Ausrede, daß es keine Steuerberatung leisten müsse. Muß es auch nicht, aber dennoch eine konkrete Auskunft auf eine konkrete Anfrage zur Versteuerung erteilen.

  • Wenn Du Dir sicher sein willst, ob ein förderschädlich gekündigter Riestervertrag (der mindestens 12 Jahre gelaufen ist und dessen Sparer mindestens 62 Jahre alt ist) per Halbeinkünfteverfahren versteuert wird oder nicht, empfiehlt sich eine Anfrage an das zuständige Finanzamt und eine gehörige Portion Hartnäckigkeit. Das Finanzamt muß diese Auskunft zwar erteilen, wird sich aber zunächst zieren mit der Ausrede, daß es keine Steuerberatung leisten müsse. Muß es auch nicht, aber dennoch eine konkrete Auskunft auf eine konkrete Anfrage zur Versteuerung erteilen

    Den Weg würde ich auf jeden Fall gehen.

    Nur weil das irgendwo bei jemandem beim Finanzamt Rosenheim mal durchgerutscht ist vielleicht… da kann man sich nicht drauf berufen.

    Ich habe übrigens einmal gelesen, dass ein Großteil auf die Möglichkeit der Auszahlung von 30 % verzichtet.