Hallo zusammen,
im Finanztip-Ratgeber zum Elternunterhalt unter https://www.finanztip.de/elternunterhalt/ wird das Thema mit der 100.000 EUR an einem Beispiel mit Ansgar beschrieben, der 114.000 EUR verdient (dort unter dem Punkt 4.).
Das BGH hat ja dann letztes Jahr entschieden, dass ein MIndestselbsthebalt von 2.650 EUR berücksichtigt werden muss (plus ggf. noch 70 %), siehe im Artikel unter 5.
Grundsätzlich gilt ja auch, dass man für die Eltern erst nachrangig unterhaltspflichtig ist. Eigene Kinder also immer vorgehen.
Kann jemand sagen, wie das Beispiel und der Mindestselbstbehalt aussehen würde, wenn der hier im Beispiel genannte Oberarzt Ansgar einen 10-jährigen Sohn hätte, der bei ihm und seiner Frau wohnt . Also jetzt keinen Unterhalt an eine geschiedene Frau für das Knd zahlen müsste (da würde man ja die Unterhaltsleistungen kennen). Würde diesen "Aufwände" für sein Sohn dann schon vorher beim relevanten EInkommen berücksichtgt werden oder erst dann im Folgeschritt beim Mindestselbstbehalt?
Leider haben ich dazu bisher auf keiner Seite im Internet hierzu eine Antwort gefunden.
Danke Euch schon jetzt für Eure Antworten! ![]()