VBLklassik oder Befreiung und VBLextra

  • Hallo zusammen,

    ich bin als wissenschaftlicher Mitarbeiter im öffentlichen Dienst angestellt und habe aufgrund der zeitlichen Befristung die Möglichkeit, mich von der Pflichtversicherung VBLklassik befreien zu lassen. Ich gehe aktuell zwar schon davon aus, dass ich mindestens mal die Unverfallbarkeitsfrist von drei Jahren erreichen werde und damit auch ohne vollständige Erfüllung der 60 Monate Wartezeit Anspruch auf meine Anwartschaften aus der VBLklassik hätte, wenn ich dort einbezahlen würde. Allerdings bin ich unsicher, ob ich die Befreiung nicht trotzdem mitnehmen könnte und das Geld jetzt nutze, statt eine minimal höhere Betriebsrente zu bekommen.

    Da ich bei diesem AG zu 50 % angestellt bin, dreht es sich um ca. 70 €, die ich monatlich für die VBLklassik bzw. damit einhergehende höhere SV-Beiträge zahlen würde, was mir nach einem Jahr grob eine monatliche Betriebsrente von 23 € bringt. Bei meinem zweiten AG (ebenfalls zu 50 % angestellt), werde ich in ca. einem Jahr zwangsläufig von der VBLextra in die VBLklassik wechseln, da ich dann dort die Wartefrist erreicht habe. Jetzt habe ich in diversen Videos oft gehört, dass sich bAV schon lohnen können, wenn der AG-Anteil sehr hoch ist. Bei der VBLklassik ist das ja definitiv der Fall, hier zahlt der AG 5,49 %, während der AN 1,81 % zahlt (zumindest im Tarifgebiet West).

    Da wir aktuell aber auch auf der Suche nach einer Immobilie sind und ich jeden Euro Eigenkapital dafür natürlich dringend gebrauchen kann, war die Überlegung, die Befreiung zumindest für ein paar Jahre noch mitzunehmen. Die 70 € sind natürlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein, aber ehrlicherweise ist das eine Rente von 23 € mehr oder weniger in 30+ Jahren auch, von daher bin ich auf eure Einschätzungen gespannt und bedanke mich schonmal!

    Liebe Grüße
    Schicko!

  • Deine Vorgabe ist verwirrend, die Sachlage speziell. An Deiner Stelle würde ich mich von der VBL aufklären lassen, wie das mit Verfallbarkeit und Anrechenbarkeit ist.

    Verstanden habe ich folgendes:

    Du hast schon seit längerem eine (zweitgenannte) Tätigkeit im öffentlichen Dienst, über die Du in der VBL extra versichert bist. Das ist (soweit ich das weiß) eine Versicherung für besonders gut verdienende Angestellte, die von Anfang an unverfallbar ist. Dort werdest Du demnächst auf die VBL classic zurückgestuft (Vielleicht deswegen, weil Du durch die dort reduzierte Arbeitszeit jetzt nicht mehr so viel verdienst). In diesem Job hättest Du die Wartezeit bereits erfüllt.

    Nach allem, was ich bisher mitbekommen habe, hängt die Wartezeit (und damit die Verfallbarkeit) nicht an einer bestimmten Arbeitsstelle, sondern rein an der Zeit. Insoweit verstehe ich die Kalkulation zur Verfallbarkeit nicht, die Du bezüglich der erstgenannten Arbeitsstelle anstellst. Sollte die Wartezeit bereits erfüllt sein, bleibt diese erfüllt, auch wenn Du die Arbeitsstelle wechselst.

    So oder so geht es bei dieser bAV um wenig Geld. Es ist wenig Beitrag, der Arbeitgeberzuschuß ist erheblich, aus wenig Beitrag folgt wenig Rente. Bei einer Immobilienfinanzierung dürfte das Mehr an Eigenkapital durch den in wenigen Jahren gesparten Beitrag keinen erkennbaren Unterschied machen.

    Ich würde die Sache mit der VBL abklären. Sofern meine Beiträge tatsächlich in eine Rentenanwartschaft münden, würde ich keine Befreiung erwägen.

  • Das ist (soweit ich das weiß) eine Versicherung für besonders gut verdienende Angestellte, die von Anfang an unverfallbar ist. Dort werdest Du demnächst auf die VBL classic zurückgestuft (Vielleicht deswegen, weil Du durch die dort reduzierte Arbeitszeit jetzt nicht mehr so viel verdienst). In diesem Job hättest Du die Wartezeit bereits erfüllt.

    Nicht ganz, zumindest in meinem Fall nicht. Bei mir geht es nicht darum, wie viel ich verdiene, sondern nur darum, dass man in der VBLklassik eine Wartezeit von 60 Monaten hat. Erst nachdem man 60 Monate einbezahlt hat, erhält man einen Anspruch auf Rente. Das kann durch die Unverfallbarkeitsfrist "verkürzt" werden: Wenn ich drei Jahre am Stück beim selben Arbeitgeber in die VBLklassik einzahle, können meine Ansprüche aus dieser Zeit nicht mehr verfallen.

    Bei der VBLextra geht es darum, dass wissenschaftlich Beschäftigte oft befristete Verträge haben und daher die Unsicherheit, die Wartezeit (oder auch die Unverfallbarkeitsfrist) nicht zu erfüllen. Damit sie dann nicht in etwas einzahlen, wo sie möglicherweise nie etwas zurückbekommen, gibt es die Möglichkeit, sich davon befreien zu lassen. In der VBLextra zahlt nur der AG etwas ein, die Rente fällt aber auch deutlich geringer aus (ca. ein Sechstel der Rente, die man in der VBLklassik erwerben würde).

    Ich muss bei zweitgenanntem AG bald in die VBLklassik wechseln, weil ich dann die Wartezeit von 60 Monate überschreite und ich mich dann nicht mehr von der VBLklassik befreien lassen kann. Das eine hat aber nur bedingt etwas mit dem anderen AG zu tun (außer dass ich in denselben Vertrag einzahle).

  • Ich habe mich damals von der VBL befreien lassen und war daher auch im VBLextra Tarif. Da die Punkte im extra-Tarif nicht oder minimal verzinst werden ist das geld in 40 jahren nahezu wertlos. Dafür zahlst du jetzt halt nicht so viel dazu und kannst das sinvoll nutzen. Soweit nachvollziehbar.

    In die VBLklassik bin ich dann gekommen als die Maximalzeit für die befreiung überschritten war. Auf der Jahresabrechnung wird für meine Punkte die gesetzliche unverfallbarkeit ausgewiesen, auch wenn die allgemeine Wartezeit für eine Anwartschaft nicht erfüllt ist. Ich gehe also davon aus, später mal zwei VBL Renten zu erhalten, aus der VBLextra und aus der VBLklassik.

    Wie das mit deinen zwei Arbeitgebern ist weiß ich leider nicht, bei mir war es nur einer.

    Hier ein Beispiel aus der VBL-Klassik:

  • Als wissenschaftlicher Mitarbeiter hat man die besondere Möglichkeit, sich drei Jahre von dem VBL-System mit einem geringen Rendite-Risiko-Verhältnis befreien zu lassen.

    In der Zeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter verdient man relativ wenig Geld (häufig nur 50% Stellen an Doktoranden vergeben, etc.), was dann im späteren Lebensweg aufgeholt wird. Wenn man in der Zeit noch Geld auf der hohen Kante haben sollte, dann ist dieses in der Regel in einem ETF-Sparplan (oder in deinem Fall weniger Zinslast für den Erwerb einer Immobilie) mit einem deutlich besseren Rendite-Risiko-Verhältnis angelegt.

    Auch ich habe mich in deiner Situation befunden und wurde ab dem vierten Jahr "Zwangsmitglied" für zwei weitere Jahre. Wenn ich meine Anwartschaft in dem Brief, der jedes Jahr bei mir eintrifft, studiere, bin ich froh, mich auch die ersten drei Jahre hab befreien lassen.

  • Eine Frage, wie Du sie hast, kannst Du nicht in einem Laienforum klären. Die gesetzliche Rente ist ein Vorschriftengestrüpp, die VBL ist ein Vorschriftengestrüpp. Bei der Beurteilung der Sachlage, die Anfrager hier regelmäßig nur andeuten, kommt es sehr aufs Detail an, das Anfrager vielleicht selbst nicht in der nötigen Genauigkeit kennen.

    Es dürfte ratsam sein, daß Du Dich mit Deinem Anliegen an die VBL direkt wendest.

  • Die kannst du übrigens verhältnismäßig gut erreichen:

    https://www.vbl.de/de/kontakt-beratung

    Schreib dann vielleicht mal, was die genau dazu sagen.

    Das kann ich so jetzt nicht direkt bestätigen leider. Wenn ich jetzt eine Beratung vereinbaren möchte, ist der erste freie Termin im Januar; ich müsste mich aber - wenn ich das will - bis Ende Dezember befreien lassen. Ich werde es aber mal über das Kontaktformular versuchen und eine Rückmeldung hier geben, wenn ich etwas erreicht habe.

    Vielen Dank schonmal an alle!