Staffelmiete

  • Hallo Community,


    als ich vor einigen Jahren aus beruflichen Gründen umziehen musste, habe ich schnell eine neue Wohnung benötigt. Deshalb habe ich damals einen sogenannten Staffelmietvertrag unterschrieben. Die Staffelmiete bedeutet für mich, dass meine Miete alle zwei Jahre auf einen im Mietvertrag festgelegten Betrag erhöht wird.


    Muss ich die regelmäßigen Mieterhöhungen hinnehmen, weil ich ja den Mietvertrag unterschrieben habe? Oder gibt es eine Möglichkeit, der Staffelmiete zu entgehen?

  • Ich fürchte die einzige Möglichkeit ist die Kündigung und ein Umzug. Hatte auch mal einen Staffelmietvertrag. Ärgerlich, wenn man sowas unter Druck unterschrieben hat.

  • Muss ich die regelmäßigen Mieterhöhungen hinnehmen, weil ich ja den Mietvertrag unterschrieben habe?

    Es kommt - wie immer - auf die Details des Einzelfalles an.


    Sie müssen prüfen (oder prüfen lassen), ob die Staffelvereinbarung wirksam ist.
    Gem. § 557a BGB ist die Staffelmiete nur "für bestimmte Zeiträume" zulässig.


    Es muss also in Ihrem Mietvertrag festgelegt sein, wie lange die Staffel gelten soll und wie hoch die zum Schluss erreichte Miete sein wird. Oder zumindest muss sich dies durch Addition der Erhöhungsbeträge berechnen lassen.


    Fehlt eine Angabe des Endes der Staffelerhöhungen, könnte der Mietvertrag in diesem Punkt unwirksam sein.
    Dann würde es bei der Eingangsmiete bleiben.


    Lassen Sie Ihren Vertrag von einem Rechtsanwalt oder bei einem Mieterverein überprüfen!