Ich habe eine Frage bezüglich des Freistellungsauftrags. Ich habe einen Festgeldvertrag über zwei Jahre im Januar 2025 abgeschlossen. Zahlung der Zinsen dafür ist jährlich.
Gilt der Freistellungsauftrag für 2025 dann für die Zinsen für 2025 oder zählt nur die Zahlung der Zinserträge im Januar 2026 und somit der Freistellungsauftrag für 2026? Also brauche ich dann ggf. keinen Freistellungsauftrag für 2025 erstellen?
ZitatZinstermin erstmalig am: Januar 2026, zahlbar jeweils jährlich nachträglich