Gold geschenkt bekommen - behalten oder verkaufen?

  • Das würde mich ja mal interessieren, in welcher Compliance-Abteilung sowas heute noch durchgeht...

    Die Rolex-Tischuhr (Trump mag Schweizer Uhren und trägt auch im Alltag die ein oder andere; insbesondere auch der Marke Rolex) wurde - von der Delegation Schweizer Unternehmer (Schweizer Politiker sollen nicht dabei gewesen sein) - explizit "als Geschenk an die Menschen in den Vereinigten Staaten" deklariert.

    Apropos Compliance: Das könnte im direkten Zusammenhang mit den Schweizer Strafgesetzen stehen, die eine Bestechung fremder Amtsträger unter Strafandrohung verbieten.

    Aber bei Geschenken an die Menschen eines anderen Landes ... ?

  • Nicht ganz unwesentlich ist die Frage, ob du beim Verkauf den Gewinn versteuern musst.

    Laut dieser Seite ist der Gewinn ab einem Jahr nach Kauf steuerfrei. Das setzt natürlich voraus, dass du eine schriftlichen Nachweis über den Erwerb hast. Wobei nach der "Fußstapfenmethode" der Kauf des Schenkers zählt, nicht die Schenkung selber.

    Das ist genau das, womit vor langer Zeit die Vertriebsleute der Firma IBM ihre Kunden, die zu den aufkommenden, deutlich preisgünstigeren Alternativen, tendierten, halten wollten. Man nannte es FUD, Fear, Uncertainty, Doubt.

    Genau so hier. Du versuchst, den unbestreitbaren Vorteil von Gold, nämlich die Steuerfreiheit von Verkaufsgewinnen nach einem Jahr Haltedauer, zu verwässern. In der Praxis wird wohl kaum jemand Steuern für solche Gewinne zahlen. Zunächst einmal kann ich Gold in Form von Barren oder Münzen ohne jeden Herkunftsnachweis verkaufen (zumindest in handelsüblichen Mengen) und bekomme den Erlös in bar oder auf mein Konto. Das Finanzamt erfährt nichts davon, auch wenn immer noch gerne fälschlicherweise verbreitet wird, der Händler mache eine Meldung ans Finanzamt.

    Mal abgesehen davon, dass ein Jahr schnell vergeht und damit auch die Steuerpflicht. Selbst wenn das Finanzamt auf irgendwelchen Wegen, z.B. durch Denunziation, von einem relevanten Goldverkauf erfahren würde, kann man ganz entspannt bleiben. Ich kann einfach behaupten, das Gold vor 20 Jahren erworben zu haben, die Rechnung existiert nicht mehr. Es gibt keine Pflicht für Privatleute, Rechnungen über so lange Zeiträume aufzubewahren. Auch kann von mir nicht verlangt werden, die Zukunft der Steuergesetzgebung vorauszusehen. Schließlich gilt besagte Steuerfreiheit erst seit 2009.

    Im Falle des TE ist die Frage nach der Besteuerung sowieso irrelevant. Es gilt eine Freigrenze von 600 EUR. Da müsste sich der Goldpreis innerhalb eines Jahres schon verdoppeln.