Vorabsteuer bei Umzug ins Ausland

  • Hallo,

    wenn man einen thersaurierenden ETF hat, so wird jährlich eine Vorabsteuer abgeführt. Diese wird bei endgültiger Ausschüttung gegengerechnet. ABER: was ist denn, wenn ich in ein Land umsiedle. Z.B. nach Portugal. Es gibt ein Abkommen zur Doppelbesteuerung. Greift das in diesem Fall? Ich müsste bei Ausschüttung ja dort die Steuer ausrichten. Würde die bereits in Deutschland abgeführte Steuer dann auch gegengerechnet???

  • Wenn man einen thesaurierenden ETF hat, so wird jährlich eine Vorabsteuer abgeführt. Diese wird bei endgültiger Ausschüttung gegengerechnet. ABER: was ist denn, wenn ich in ein [anderes] Land umsiedle, z.B. nach Portugal. Es gibt ein Abkommen zur Doppelbesteuerung. Greift das in diesem Fall? Ich müsste bei Ausschüttung ja dort die Steuer ausrichten. Würde die bereits in Deutschland abgeführte Steuer dann auch gegengerechnet?

    Wenn Du auswanderst, kommt ggf. das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen zur Anwendung. In jedem solchen Doppelbesteuerungsabkommen steht etwas anderes drin; jedes Land handhabt auch die Besteuerung allgemein unterschiedlich.

    Der Auswanderungswillige wird wohl nicht umhinkommen, seinen konkreten Fall sinnvollerweise vorab zu prüfen, damit er weiß, worauf er sich steuerlich mit der Auswanderung einläßt. Mit z.B. kommt er dabei nicht weiter.

    Wenn Du konkret nach Portugal auswandern willst, besorge Dir das Doppelbesteuerungsabkommen und lies Dich ein. Das nimmt Dir von den Mitforisten keiner ab.

    Es gibt übrigens eine klare Lösung für Dein Problem. Bei einem thesaurierenden Papier stundet der deutsche Fiskus Dir einen Gutteil der Ertragsteuer. Wenn Du im Moment Deines Wegzugs Deine Papiere verkaufst und sie dann vielleicht umgehend zurückkaufst, versteuerst Du den bisher aufgelaufenden Gewinn und sorgst für steuerlich klare Verhältnisse. Aber vermutlich ist das nicht das, was Du gern möchtest.

  • ... was ist denn, wenn ich in ein Land umsiedle. Z.B. nach Portugal. Es gibt ein Abkommen zur Doppelbesteuerung. Greift das in diesem Fall? Ich müsste bei Ausschüttung ja dort die Steuer ausrichten. Würde die bereits in Deutschland abgeführte Steuer dann auch gegengerechnet???

    Eine andere Frage stellt sich in diesem Zusammenhang:
    Wenn du nach Portugal umziehst und dich aus Deutschland (steuerlich) abmeldest, was machst du mit deinen Anteilen?

    Ich kann mich entsinnen, dass bei einigen Brokern Depots von "Steuerausländern" (das wirst du, wenn du hier nicht mehr steuerpflichtig bist) nicht akzeptiert werden.
    Akzeptiert dein Broker einen ausländischen Wohnsitz oder musst du eventuell dein Depot dort gar schließen?

    Überträgst du deine Wertpapiere auf einen neuen Broker/Bank in Portugal?
    Eventuell ist es dann sinnvoller, hier die Wertpapiere zu veräußern und bei einem neuen Broker/Bank in Portugal neu zu beginnen.

  • Ich kann mich entsinnen, dass bei einigen Brokern Depots von "Steuerausländern" (das wirst du, wenn du hier nicht mehr steuerpflichtig bist) nicht akzeptiert werden.
    Akzeptiert dein Broker einen ausländischen Wohnsitz oder musst du eventuell dein Depot dort gar schließen?

    Gilt so etwas eigentlich auch wenn ich bei einer Bank (Depot) bin, die auch in Portugal aktiv ist?

    Als Beispiel: Santander Deutschland und Santander Portugal.

    Es ist fast wie im richtigen Leben, deswegen heißt das hier auch Erde und nicht Paradies.

  • Wenn du nach Portugal umziehst und dich aus Deutschland (steuerlich) abmeldest, was machst du mit deinen Anteilen?

    Auswandern ist auch aus steuerlicher Hinsicht trickreich. Was die deutsche Steuerpflicht anlangt: Es ist durchaus denkbar, daß es günstig ist, in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig zu bleiben, statt beschränkt steuerpflichtig zu werden. Für ersteren gibt es den Grundfreibetrag, für zweiteres nicht.

  • Oh, dass scheint also alles ein wenig komplizierter zu sein. Ich hatte gedacht, dass ich ein etf ganz einfach von überall aus verwalten kann.

    Es kommt darauf an, wo du steuerpflichtig bist ...
    Steuerpflichtig bist du in dem Land, in dem du deinen gewöhnlichen Aufenthalt (Wohnsitz) hast.

    Es kommt ja auch darauf an, was du in Portugal machst. Bist du Arbeitnehmer, wirst du mit Sicherheit in Portugal steuerpflichtig. Dann wirst du auch dort mit deinem "Welteinkommen" besteuert. Erträge aus ETFs, die möglicherweise in einem Depot in Deutschland lagern, sind dann dort steuerbar.

    Wenn du dich aus Deutschland abmeldest und deinen Wohnsitz nach Portugal verlagerst, dann bist du steuerrechtlich plötzlich ein Steuerausländer mit all seinen Folgen.
    Das bedeutet, dass ein Steuerausländer z.B. keine Kapitalertragsteuer (KESt)und keinen Soli für seine Kapitalerträge zahlen muss.
    Wenn du jetzt deinem Broker stolz deinen neuen Wohnsitz mitteilst, dann musst du diesem nachweisen, dass du steuerlich nicht mehr in Deutschland geführt wirst und er wird künftig keine KESt mehr abführen, denn du bist ja an deinem neuen Wohnsitz mit deinem Welteinkommen steuerpflichtig geworden.
    Es gibt Banken, die spielen da mit, aber bei den meisten online Brokern haben Steuerausländer keine Chance ein Depot oder ein Konto zu führen, denn die scheuen den bürokratischen Aufwand, der damit verbunden ist.
    Santander Deutschland ist eine selbständige Tochter der Santander (Spanien) und so wird es auch vermutlich mit Santander Portugal sein. In diesem Beispiel handelt es sich bereits um drei unabhängige Banken, für die jeweils das Steuerrecht des betreffenden Landes gilt.

    Wenn du jetzt denkst, dann behalte ich einfach eine Briefkastenadresse in Deutschland als ersten Wohnsitz, dann könnte das vor Ort in Portugal hier und da zum Problem für dich werden.

    Also... Es ist nicht soooo einfach, wie man denkt ....