Strompreis: Minderung der Rate pro KWh aber Erhöhung des Grundpreises > 40%

  • Liebe Community,

    ich bin Vertragsinhaber der Grundversorgung bei den Stadtwerken Homburg/Saar.

    Zwar wurde der Preis pro KWh überfälligerweise gesenkt, aber gleichzeitig der Preis der Grundversorgung um mehr als satte 40% erhöht.

    Ist dies ohne Begründung überhaupt zulässig?

    Davon abgesehen: Ein Wechsel ist wohl überfällig ... ;)

    Liebe Grüße

    Christoph


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  • Kater.Ka 19. November 2025 um 18:22

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich bin Vertragsinhaber der Grundversorgung bei den Stadtwerken Homburg/Saar.

    Grundversorgung ist teuer. Ich verfolge die Strompreisentwicklung seit langer Zeit und beziehe meinen Strom auch seit langer Zeit von alternativen Anbietern (eigentlich schon, solange das geht). Mittlerweile beträgt der Preisunterschied um die 30%.

    Zwar wurde der Preis pro kWh überfälligerweise gesenkt, aber gleichzeitig der Preis der Grundversorgung um mehr als satte 40% erhöht.

    Das bringst Du jetzt durcheinander. Der Arbeitspreis (ct/kWh) wird mit dem Jahreswechsel gesenkt, der Grundpreis (Zählerpreis) wird deutlich erhöht.

    Ist dies ohne Begründung überhaupt zulässig?

    Davon abgesehen: Ein Wechsel ist wohl überfällig ... ;)

    Keine Ahnung, ob das zulässig ist, Du wirst dagegen jedenfalls nichts machen können.

    Ich bin schon fast 20 Jahre von den hiesigen Stadtwerken weg - und wie gesagt: 30% Ersparnis.

    Zusätzlich würde ich Dir eine zweite Maßnahme anraten: Besorg Dir einen Strommesser, tobe damit durchs Haus oder die Wohnung und schreib Dir von jedem Stromversorger auf, was er an Strom braucht (ggf. in verschiedenen Betriebszuständen). Muß diese Stereoanlage eigentlich auf Standby laufen oder kannst Du die einschalten, so selten, wie Du sie benutzt?

    Das hat bei mir auch noch etliches gebracht.

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    :)

  • Ist dies ohne Begründung überhaupt zulässig?

    Sofern die Preiserhöhung billigem Ermessen im Sinne von § 315 BGB entspricht, dann ja.

    Allgemein erhöhen viele Versorger derzeit den Leistungspreis (bei gleichzeitiger Senkung des Arbeitspreises). Begründet wird dies mit den anfallenden Kosten, die nichts mit der bezogenen Menge an Energie zu tun haben und ohnehin anfallen.

    Wenn du bei deinen örtlichen Stadtwerken bleiben möchtest, schaue mal, ob die Stadtwerke andere Tarife anbieten, die sind in der Regel günstiger als die Grundversorgung.

    Du hast aufgrund der Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht zum Tag der Preiserhöhung. Das würde ich an deiner Stelle nutzen.

  • Wenn du bei deinen örtlichen Stadtwerken bleiben möchtest, schaue mal, ob die Stadtwerke andere Tarife anbieten, die sind in der Regel günstiger als die Grundversorgung.

    Strom ist Strom. Da gehe ich persönlich ausschließlich nach dem Preis. Preisfixierung über zwölf Monate sind ihr ebenso wichtig. Einmal jährlich überprüfe ich dann, ob es günstigere Anbieter gibt

    Du hast aufgrund der Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht zum Tag der Preiserhöhung. Das würde ich an deiner Stelle nutzen.

    Bei der Grundversorgung gilt generell eine Frist von zwei Wochen. Das sollte hier also nicht ins Gewicht fallen.