Hallo,
ich habe hier ein sehr spezielles Thema zur Privathaftpflicht, vielleicht hatte das jemand schon für sich geklärt oder es gibt hier einen Experten?
Wir vermieten eine Ferienwohnung (Einliegerwohnung) in unserem selbstgenutzten Einfamilienhaus und dazu ein Ferienhaus neben unserem Wohnhaus wochenweise an Feriengäste. Meine Frau ist zu 70% im Angestelltenverhältnis. Wir haben kein Gewerbe angemeldet und bieten keine Verpflegung etc. an. Das Einkommen aus Vermietung und aus nichtselbständiger Tätigkeit ist etwa 1:1.
Lt. meinem Makler könnte das gewerblich sein und daher nicht im Rahmen meiner Haftpflichtversicherung (derzeit bei der Haftpflichtkasse) abgedeckt sein. Er empfiehlt dringend den Abschluss einer Gewerbehaftpflicht, die mich wohl einige hundert Euro zusätzlich kosten würde. Bei der Haftplichtkasse ist wohl die Vermietung eines Ferienhauses ausgeschlossen, daher bin ich auf einen anderer Versicherer gekommen (Degenia):
Lt. Rückfrage bei dem Versicherer: "Korrekt. Die Deckung gilt bedingungsgemäß für ein vermietetes nicht selbstgenutztes Ferienhaus".
Ich verstehe nicht, warum es explizit in den Versicherungsbedingungen eingeschlossen ist, dann aber wieder mit dem Ausschluss jeder Privathaftpflichversicherung "nicht für gewerbliche Zwecke" wieder ausgeschlossen zu werden. Was allerdings die Argumentation meines Maklers wäre.
Könnte hier die Kurzzeitvermietung, statt langfristiger Vermietung das ausschlaggebende Thema sein? Aber "Ferienwohnung" und "Ferienhaus" sind doch eindeutige Hinweise auf kurzzeit Vermietung, oder nicht?
- Gibt es hier Erfahrungen bzw. jemanden aus der Versicherungsbranche, der mir weiterhelfen könnte?
- Alternativ: Wie kann ich das Thema sonst klären?
Von meinem Makler hätte ich mir zumindest erwartet, dass er das verbindlicher recherchiert. Es gabe einen Schriftwechsel mit der Haftpflichtkasse, bei dem aber beide aneinander vorbeigeschrieben hatten und den er auch nicht mehr zu Ende geführt hat. Oder zumindest, dass er bei einer anderen Versicherung (wie z.B. Degina) die Deckung konkret anfrägt, wenn er mit der Haftplichtkasse nicht weiterkommt. Das muss doch für einen Makler eindeutig zu klären sein?!
Ich habe dann selbst mit verschieden Versicherungen gesprochen. Dabei ist mir aufgefallen dass a) das Ferienhaus bei der Haftpflichtkasse gar nicht eingeschlossen ist und b) dass es bzgl. meiner Interrisk Unfallversicherung durch Tarifwelchsel auf neuen Tarif ca. 10%-15% Beitragsreduzierung gäbe (ohne Leistungsreduzierung). Muss mir das erst auffallen?
Ich war eigentlich immer ganz zufrieden mit meinem Makler und ich versteh mich sonst gut mit ihm (er hat auch sehr viele Spitzenbewertungen). Gut wurde allerdings auch nur 2 Schäden in 10 Jahren reguliert. Aber was ist davon zu halten? Bin ich hier das Problem, da ich meinem Makler nicht vertraue?
Überlege schon wieder alles selber zu machen bzw. über Plattformen wie mr-money zu gehen.
Dank Euch!