Übertragen der SF-Klasse

  • Hallo,

    Ich würde vom meinem Schwiegervater die SF-Klasse übernehmen wollen, da er seinen Führerschein abgegeben hat. Meine SF-Klasse würde ich an meine Tochter dafür übertragen wollen. Ich bin aber noch Autobesitzer und Verkehrsteilnehmer. Ist das möglich?

    Freue mich auf die Antworten.

    Viele Grüße und Danke schonmal

  • Kater.Ka 23. November 2025 um 06:34

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hajns, der Übertrag einer Schadensfreiheitsklasse auf Familienmitglieder sollte relativ einfach möglich sein. Viele Infos findest du in dem von StefanFinanz verlinkten Artikel. Ein "Knackpunkt" ist die Höhe der SF, und das Alter der Beteiligten.

    Angenommen du bist in SF20, deine Tochter ist 20 Jahre alt und hat seit 2 Jahren den Führerschein. Das wäre nicht so sinnvoll, denn man würde ihr allenfalls SF2 zugestehen. Ähnliches gilt natürlich auch für die SF deines Schwiegervaters, der vermutlich schon etwas älter sein dürfte und ggfs. eine sehr hohe SF hat.

    Eine Sache solltest du unbedingt prüfen. Wenn man ein Auto abmeldet und kein neues Auto anmeldet, bleibt die SF (erstmal... eine Weile) bestehen. Meines Wissens gibt es hier keine einheitlichen Regeln für die Versicherungen. Bei manchen Versicherungen bleibt die SF 7 oder gar 10 Jahre bestehen. Es kann aber auch kürzer sein.

    Aber: Wenn man eine SF auf eine andere Person übertragen möchte, kann es sein, dass dies nur 12 Monate nach Abmeldung eines Fahrzeugs möglich ist. Unbedingt vorher prüfen, wenn dein Schwiegervater schon seit längerem sein Auto abgemeldet hat.

    Überlegung in dem Fall... der Schwiegervater reaktiviert seinen Vertrag, tritt als Versicherungsnehmer für dein Auto auf, während du weiter Fahrzeughalter bleibst. Nach einem Jahr übernimmst du dann die SF.

    Btw., ich habe in der Vergangenheit 2 Verträge übernommen. Meine Versicherung hat sich das mit einer SF "bezahlen" lassen. Ich habe als eine Stufe niedriger zugestanden bekommen. Da beide Verträge über SF20 lagen, war das aber nicht so wild.