Notar und Finanzierung

  • Ich habe im nächsten Monat zwei Termine bei zwei verschiedenen Notaren. Einmal geht es um den Verkauf meiner Wohnung und einmal um den Kauf eines Hauses. Die Wohnung ist finanziert, und ich möchte die Finanzierung auf das Haus übertragen (Objektwechsel). Ändert der Objektwechsel die Aufgaben des Notars? Muss ich die Notare über den Objektwechsel informieren? Oder ist die Abwicklung eines solchen Transfers ausschließlich Aufgabe der Bank? Grundsätzlich zahlen die Käufer des Hauses den Restbetrag (200.000 €) an meine Bank. Die Bank hat ein Verfahren für Objektwechsel, und ich möchte wissen, wie diese 200.000 € auf das Konto des Hausverkäufers gelangen.

  • Kater.Ka 24. November 2025 um 10:09

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Vorsicht. Eine Umschulung ist erst möglich, wenn du den Kaufpreis für dein Haus vollständig bezahlt hast, sonst würde der Verkäufer für deine Altschulden bürgen. In der Grundschuldbestellung Haus muss der Notar aufnehmen, dass diese Grundschuld bis zur vollständigen Zahlung nur die Verbindlichkeiten aus dem Kaufvertrag mit dem Hausverkäufer absichern darf.

    Du solltest Bank und beide Notare vorab informieren, dass eine Lösung gefunden werden kann.