Verständnisfrage zur Abrechnung im Rahmen der Umstellung des InvStG

  • Hallo zusammen!

    Am 31.12.2017 sind meine Arero-Anteile fiktiv veräußert worden. Ich habe in dem Rahmen folgende Abrechnung erhalten.

    Offensichtlich handelt es sich um einen Altbestand, da vor dem 01.01.2009 angeschafft. Somit müssten die Kursgewinne steuerfrei sein. Aber was hat es mit dem akkumulierten ausschüttungsgleichen Ertrag auf sich. Muss der dann bei Veräußerung versteuert werden?

    Vielen Dank für Eure Hilfe

  • Bis 2018 musste man die ausschüttungsgleichen Erträge von Thesaurierern und ggf. auch bei Ausschüttern mit niedrigen Ausschüttungen selbst versteuern. Das waren steuerpflichtige Erträge, die jedoch aufgrund der (Teil-)Thesaurierung nicht ausgeschüttet wurden. Ich erinnere mich noch mit Schaudern an die Recherche im Bundesanzeiger, wie hoch die jeweiligen Ausschüttungen waren und ob die ausschüttungsgleichen Erträge damit abgedeckt wurden (Fall von ausschüttenden Fonds).

    Da die Bank nicht wissen kann, ob Du deine ausschüttungsgleichen Erträge ordnungsgemäß versteuert hast, werden sie spätestens beim Verkauf versteuert. Solltest Du sie jährlich versteuert haben, kannst Du die beim Verkauf doppelt berechnete Steuer über das Finanzamt zurückholen. Soweit die Theorie. Praktisch habe ich das nie gemacht, ist ziemlicher Aufwand, diese Angaben zusammen zu suchen und schwierig wird es wenn man wegen Sparerpauschbetrag gar keine Erklärung abgegeben hat. Deiner Frage nach vermute ich, dass Du die ausschüttungsgleichen Erträge nicht versteuert hast. In dem Fall musst Du beim Verkauf eigentlich gar nichts tun. Es wird Dir die Steuer abgezogen und mir ist nicht bekannt, dass das Finanzamt jetzt nachträglich irgendwelchen Ärger macht. Streng genommen war die Nichterklärung nicht ok. Ob man das jetzt Steuerverürzung/-hinterziehung oder noch anders nennt, keine Ahnung. Ich würde mich auch nicht wundern, wenn ein Gericht zu der Auffassung kommt, dass derart komplizierte Versteuerungsregeln zwangsläufig zu Fehlern bei der Erklärung führen. Wie gesagt, bisher habe ich noch nie gehört, dass das Finanzamt hier nachträglich Probleme gemacht hätte. Aber vielleicht weiß es ein anderer besser.