Frage zu Privathaftpflicht bei Tod des Versicherungsnehmers

  • Hallo versicherungsfreak,

    was ist an der Antwort schwammig?

    Der erste Absatz ist hoffentlich klar?

    Tritt in Schadenfall ein, wird die Haftungsfrage individuell geprüft.

    Ist eine Banalität und grundsätzlich immer so.

    Ist die Haftung ausschließlich auf den Verstorbenen begrenzt, können gegenüber den Hinterbliebenen keine Rückforderung geltend gemacht werden."

    Ist auch klar. Wenn ausschließlich der Verstorbene für den Schaden verantwortlich ist, haften die „Hinterbliebenen“, d.h. Angehörigen nicht. Es haften die Erben mit der Erbmasse. Soviel juristische Unterscheidung muss schon sein. Nur zur Vollständigkeit, ein Toter verursacht keine Haftpflichtschäden mehr. Und wenn die mitversicherten Angehörigen die Erstprämie bezahlen, besteht für vor dem Tod verursachte Schäden Deckung, s.o.

    Ich erkenne Ihre Frage bzw. Problem nicht.

    Gruß Pumphut