beschränkt steuerpflichtig in D - wo Zinserträge dt. Anleihen dann steuerpflichtig?

  • Hallo zusammen,

    ich beschäftige mich (schon jetzt) mit einer möglichen Auswanderung, sobald ich (hoffentlich) mit 63 Jahren in Rente gehen kann.

    Ich würde dann als im Ausland Wohnender in die "beschränkte" Steuerpflicht in Deutschland rutschen. Auch ist bei meinen Voraussetzungen ein Antrag auf weiterhin "unbeschränkter" Steuerpflicht in Deutschland (um den Grundfreibetrag und weitere steuermindernde Abzugsmöglichkeiten zu behalten) leider sinnlos, da ich die nötigen Bedingungen dazu nicht erfüllen werde.

    Daher die Frage:

    Muss ich dann meine Zinserträge aus festverzinslichen Anleihen deutscher Unternehmen (ist es egal, ob sie in einem deutschen oder ggf. Depot im Ausland liegen?) in Deutschland versteuern? Also gelten diese Zinserträge als "in Deutschland geschaffenes und somit terretoriales Einkommen? Bei Kursgewinnen von "deutschen" Aktien wäre das meines Wissens so. Aber ich konnte nirgendswo finden, ob das mit den Zinserträgen ebenso ist.

    Vielleicht ist jemand hier im Forum, der mir dazu etwas sagen kann? Wären diese Erträge nicht in D steuerpflichtig, wären sie ja ggf. in meinem Wohnland (zu ggf. geringerem Steuersatz) steuerpflichtig.

    Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand hierzu antworten könnte.

    Vielen Dank bereits im voraus!:thumbup:

    Achim

  • Kater.Ka 14. Dezember 2025 um 14:35

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich beschäftige mich (schon jetzt) mit einer möglichen Auswanderung, sobald ich (hoffentlich) mit 63 Jahren in Rente gehen kann.

    Ich würde dann als im Ausland Wohnender in die "beschränkte" Steuerpflicht in Deutschland rutschen. Auch ist bei meinen Voraussetzungen ein Antrag auf weiterhin "unbeschränkter" Steuerpflicht in Deutschland (um den Grundfreibetrag und weitere steuermindernde Abzugsmöglichkeiten zu behalten) leider sinnlos, da ich die nötigen Bedingungen dazu nicht erfüllen werde.

    Muß man immer im Einzelfall anschauen. Der erste sinnvolle Blick sollte dem Doppelbesteuerungabkommen zwischen Deinem Zielland und Deutschland gelten.

    Muss ich dann meine Zinserträge aus festverzinslichen Anleihen deutscher Unternehmen (ist es egal, ob sie in einem deutschen oder ggf. Depot im Ausland liegen?) in Deutschland versteuern? Also gelten diese Zinserträge als "in Deutschland geschaffenes und somit territoriales Einkommen? Bei Kursgewinnen von "deutschen" Aktien wäre das meines Wissens so. Aber ich konnte nirgendwo finden, ob das mit den Zinserträgen ebenso ist.

    Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand hierzu antworten könnte.

    Meine Kristallkugel ist heute so trübe, sonst könnte ich Dir sicherlich sagen, wohin Du auswandern möchtest. So aber wirst Du wohl allein das Doppelbesteuerungsabkommen heraussuchen müssen.

    :(

  • Kapitaleinkünfte sind bei Auswanderung sehr selten ein Problem.

    Bei der beschränkten Steuerpflicht oder auch erweiterten beschränkten Steuerpflicht geht es mehr um Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Mieteinkünfte oder auch aus nichtselbständiger Arbeit und Renten.

    Rente ist das größere Problem - je nach Land dringend informieren, da sind schon einige auf die Nase gefallen. Notfalls kann man auch die deutschen Unternehmensanleihen alle vorsorglich loswerden, bzw. einzelne Anleihen in irgendwelche Anleihe-ETFs umwandeln.

  • Tomarcy: Vielen Dank für die Auskunft!

    Achim: Das genaue Zielland weiß ich selber noch nicht endgültig, daher kann ich es auch nicht benennen. Aber Du hast grundsätzlich vollkommen recht, wenn Du auf die herausragende Bedeutung des DBA mit dem entsprechenden Land verweist. Selbstredend wird danach IMMER genauestens geschaut.

    Und wenn es denn wirklich zu einer Auswanderung kommen sollte, wird natürlich auch der (fachkundige) Rat eines Steuereraters etc. eingeholt im Vorfeld. Daran kommt man nicht vorbei.