• Hallo zusammen,


    ich habe kürzlich ein Studium abgeschlossen, davor habe ich bereits eine Ausbildung absolviert. Damit kann ich Studienkosten als Werbungskosten in einem Verlustvortrag geltend machen (Dafür wird überall geworben). Meine Studienkosten belaufen sich auf ein paar hundert Euro im Jahr, teilweise habe ich auch als HiWi gearbeitet, komme in Summe dann auf maximal 300 Euro Verlust im Jahr. Meines Verständnisses bringt ein Verlustvortrag nichts, da mein Verlust betragsmäßig kleiner ist als der Arbeitnehmerpauschbetrag, und der Verlust somit verfällt. Bin ich da richtig informiert?

    Vielen Dank im Voraus

  • Kater.Ka 16. Dezember 2025 um 16:51

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich habe kürzlich ein Studium abgeschlossen, davor habe ich bereits eine Ausbildung absolviert. Damit kann ich Studienkosten als Werbungskosten in einem Verlustvortrag geltend machen (Dafür wird überall geworben).

    Dadurch kannst Du Studienkosten als Werbungskosten geltend machen. Ob ein Verlust daraus wird, den Du vortragen kannst, sieht man dann.

    Meine Studienkosten belaufen sich auf ein paar hundert Euro im Jahr, teilweise habe ich auch als HiWi gearbeitet, komme in Summe dann auf maximal 300 Euro Verlust im Jahr.

    Wie ist der HiWi-Job denn abgerechnet worden?

    [Nach meinem Verständnis] bringt ein Verlustvortrag nichts, da mein Verlust betragsmäßig kleiner ist als der Arbeitnehmerpauschbetrag, und der Verlust somit verfällt. Bin ich da richtig informiert?

    Nein.

    Ein Verlustvortrag entsteht dann, wenn die anzurechnenden Kosten höher sind als die zu versteuernden Einnahmen. Die Kosten verpuffen dann, wenn das zu versteuernde Einkommen zwischen 0 und dem Grundbetrag liegen, Du beispielsweise 10 T€ verdient hast und 2 T€ Kosten anrechnen lassen kannst. Das ist dann ein Einkommen von 10 - 2 = 8 TE, immer noch steuerfrei, aber oberhalb von 0.

    Hättest Du 2 T€ verdient und könntest 5 T€ Kosten nachweisen, so wäre die Summe -3 T€, also ein Verlust, den Du in die Folgejahre mitnehmen könntest.

    Der Verlust würde aber gleich mit dem ersten Jahr verrechnet, in dem Du Steuer zahlen mußt. Der Steuersatz in diesem ersten Berufsjahr ist meist niedrig, weil Anfängergehälter meist nicht übermäßig hoch sind und die meisten das Jahr nicht komplett arbeiten.

    Kein großes Steuersparmodell. :(

  • Danke für deine schnelle Antwort!

    Wie ist der HiWi-Job denn abgerechnet worden?

    Ich habe keine Sozialabgaben bezahlt, nur Rentenversicherung (war nur 20h/Monat beschäftigt).


    Dann probiere ich es einfach mal, wenn ein paar hundert Euro Verlustvortrag zusammenkommen, dürfte es sich ja schon lohnen. Mein Arbeitsvertrag beginnt am 01.01., und ich steige mit 50000 brutto in Steuerklasse 1 ein.

  • Dann probiere ich es einfach mal, wenn ein paar hundert Euro Verlustvortrag zusammenkommen, dürfte es sich ja schon lohnen.

    Wenn Du irgendwas verdient hast im ablaufenden Jahr, das Du nicht versteuern mußtest, weil es unter dem Grundbetrag lag, werden wenige hundert Euro, die Du anrechnen lassen kannst, zu keinem Verlustvortrag führen.

  • Könntest du mir das bitte genauer erklären? Also gibt es doch irgendwelche Betragsgrenzen, die eingehalten werden müssen?
    Ich finde überall nur sehr hohe Beispiele mit mehreren TE zum Verlustvortrag.

  • gibt es doch irgendwelche Betragsgrenzen, die eingehalten werden müssen?

    Sind mir nicht bekannt.

    Stelle Dir vor, Du machst nächstes Jahr eine Fortbildung, zu der Dich Dein Arbeitgeber schickt. Dann wird er idR die Kosten übernehmen. Dazu machst Du hinterher eine Reisekostenabrechnung, die z.B. die gefahrenen Kilometer enthält und er erstattet Dir diese Kosten.

    Es kann aber auch sein, dass er keine Kosten übernimmt ("Ich stelle Dich von der Arbeit frei, das sollte reichen"). Dann erstellst Du eine ähnliche Abrechnung für Deine Steuererklärung und setzt diese Fortbildungskosten dort ab.

    Nun hast Du in den vergangenen Jahren eine Langzeitfortbildung gemacht. Da würde ich ähnlich vorgehen und alle Studienkosten, die nicht zur persönlichen Lebensführung gehören, in eine große Liste aufnehmen. Was davon das Finanzamt anerkennt, wirst Du zwangsläufig erfahren.

  • Könntest du mir das bitte genauer erklären? Also gibt es doch irgendwelche Betragsgrenzen, die eingehalten werden müssen?
    Ich finde überall nur sehr hohe Beispiele mit mehreren TE zum Verlustvortrag.

    Ich habe es Dir oben doch schon erklärt.

    Es gibt in Deutschland einen Grundfreibetrag von etwa 12.000 € (Wert ändert sich jedes Jahr). Wenn Du irgendwas zwischen 0 und 12.096 € (für 2025) verdient hast, beträgt die Steuer darauf 0.

    Du mußt allerdings nicht Dein Bruttoeinkommen versteuern, sondern das sogenannte "zu versteuernde Einkommen". Du kannst von Deinem Bruttoeinkommen Verschiedenes abziehen, etwa Rentenversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge, Spenden und vor allem Werbungskosten. Rentenversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge sind algorithmisch, sie betragen einen bestimmten Prozentsatz Deines Bruttoeinkommens. Werbungskosten (also Kosten, die Du infolge der Ausübung Deines Berufs oder infolge einer Zweitausbildung hat) können mehr oder weniger sein.

    Zu einem Verlustvortrag kommt es dann, wenn die Summe Deiner Kosten die Summe Deiner Einkünfte übersteigt. Du hast beispielsweise 8000 € verdient, davon gehen etwa 20% Sozialversicherungen weg (das wären etwa 1600 €), Du hattest aber 20.000 € Kosten für Deine Masterarbeit. Dann wäre Dein zu versteuerndes Einkommen 8.000 - 1.600 - 20.000 = -13.600 €. Auf negative Einkünfte wird natürlich keine Steuer fällig, Du kannst diesen Betrag aber ins Folgejahr übernehmen.

    Wenn Du dort beispielsweise 50.000 € zu versteuern hast, zieht man Dir diesen vorgetragenen Verlust ab und Du versteuerst nur 50.000 - 13.600 = 36.400 €.

    Du schreibst weiter oben im Thread, Du habest wenige hundert Euro Kosten für Deine Ausbildung gehabt. Wenn Du auch nur irgendwas zu versteuern hattest, dürfte dieser Betrag verpuffen.

    Wenn echte Zahlen auf dem Tisch liegen, geht die Erklärung übrigens viel schneller, auch wird das Ergebnis besser.