Hallo zusammen,
ich habe kürzlich ein Studium abgeschlossen, davor habe ich bereits eine Ausbildung absolviert. Damit kann ich Studienkosten als Werbungskosten in einem Verlustvortrag geltend machen (Dafür wird überall geworben). Meine Studienkosten belaufen sich auf ein paar hundert Euro im Jahr, teilweise habe ich auch als HiWi gearbeitet, komme in Summe dann auf maximal 300 Euro Verlust im Jahr. Meines Verständnisses bringt ein Verlustvortrag nichts, da mein Verlust betragsmäßig kleiner ist als der Arbeitnehmerpauschbetrag, und der Verlust somit verfällt. Bin ich da richtig informiert?
Vielen Dank im Voraus