Musterschreiben: Bestätigung für reduzierte Netzentgelte nach § 14a EnWG

  • Hallo sehr geehrtes Finananztip-Team,

    ich habe Ihren §14a EnWG Netzentgelte-Musterbrief für ein Schreiben an unseren aktuellen Stromversorger, die Münch Energie GmbH & Co.KG, [Ortsnennung von der Mod entfernt] (Stromlieferant ist das Tochterunternehmen "grüüün Strom) erstmalig am 21.11.2025 genutzt und verschickt. Darauf kam keine Reaktion seiten des Unternehmens, mit dem wir einen Strombelieferungsvertrag bis Ende Januar 2026 abgschlossen hatten.

    Auch auf eine "freundliche Erinnerung" an die gleiche Adresse im Dez 2025 erfolgte wiederum keinerlei Resonanz auf das Schreiben per E-Mail. Ich finde, das Unternehmen versucht die Erstattung reduzierter Netztentgelte zu verdrängen und eine Erstattung zu blockieren.

    Meine Frage: Was kann ich als Nächstes tun, um eine Antwort und die erhoffte Netzentgelt-Erstattung zu erwirken?

    Herzlichen Dank für Ihre Empfehlung.

    Mit freundlichen Grüßen

    [Passage von der Mod wegen Namensnennung entfernt]

  • Anna T. 22. Dezember 2025 um 09:21

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo, die Frage wird sein, ob die von dir genannte Firma (Crowd-Investing???) überhaupt der richtige Ansprechpartner ist. Bei mit sind Stromlieferant und Netzbetreiber auch zwei verschiedene Firmen.

    Das solltest du zunächst abklären. Ich habe mein erstes Schreiben bei meinem Anbieter auch zunächst falsch verschickt. Allerdings war mein Stromlieferant so freundlich, mich an die korrekte Adresse zu verweisen.

    Sonst ruf doch mal die Frau Julia Schnura an, die auf der Homepage als Kontakt genannt ist (die habe ich zumindest mit der Suchmaschinensuche gefunden :) ). Vielleicht hilft die dir weiter?!?!

  • Frank_Breuing

    ist die Steuerbare Verbrauchseinrichtung beim Netzbetreiber angemeldet und eingetragen? Leider gibt es aus meiner Erfahrung Probleme in der Kommunikation der Netzbetreiber und Stromversorger. Dieser erkundigt sich beim Netzbetreiber, ob eine Netzentgeltreduktion angezeigt ist.

    Es kann aber auch sein, dass sich Dein Versorger die Reduzierung einstreicht und Du leer ausgehst. Es gibt leider keinen Rechtsanspruch.