Steuerklasse wechseln für mehr Mutterschaftsgeld

  • Hallo,

    ich bin aktuell in der 4 Woche Schwanger und dementsprechend befassen wir uns mit dem Wechsel der Steuerklasse.

    Wir sind beide aktuell in der Steuerklasse 4. Elterngeld erhalten wir bereits den Höchstsatz, daher wäre hierfür der Wechsel überflüssig.

    Wie sieht es aber mit dem Mutterschaftsgeld aus ?

    Es wäre theoretisch sinnvoll, dass ich in die Steuerklasse 3 wechseln um mehr Mutterschafsgeld zu erhalten, oder gleicht sich das in der Steuererklärung wieder aus ?

    Was wäre der sinnvollste Zeitpunkt hierfür ? Direkt oder erst so 5 Monate vor der Geburt , damit mehr Geld vorerst zur Verfügung ist ?

  • Kater.Ka 22. Dezember 2025 um 15:05

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Es wäre theoretisch sinnvoll, dass ich in die Steuerklasse 3 wechseln um mehr Mutterschafsgeld zu erhalten, oder gleicht sich das in der Steuererklärung wieder aus ?

    Was wäre der sinnvollste Zeitpunkt hierfür ? Direkt oder erst so 5 Monate vor der Geburt , damit mehr Geld vorerst zur Verfügung ist ?

    Erstmal Glückwunsch !

    Ein Wechsel ist sinnvoll. Für die Berechnung werden die letzten 3 Monate vor Beginn des Mutterschutzes genommen.

    Eine Faustformel sagt, dass ein Wechsel der Steuerklasse ca. 7 Monate vor dem Entbindungstermin erfolgen sollte.

    Ich kenne das von früher von der Sozialberatung.

  • Ich bin aktuell in der 4. Woche schwanger und dementsprechend befassen wir uns mit dem Wechsel der Steuerklasse.

    Alles Gute!

    Wir sind beide aktuell in der Steuerklasse 4. Elterngeld erhalten wir bereits den Höchstsatz, daher wäre hierfür der Wechsel überflüssig.

    Es wäre theoretisch sinnvoll, dass ich in die Steuerklasse 3 wechseln um mehr Mutterschaftsgeld zu erhalten, oder gleicht sich das in der Steuererklärung wieder aus?

    1. Wenn es ohnehin maximal Elterngeld gibt, ist von daher der Wechsel der Steuerklasse nicht nötig.

    2. Du bekommst mehr Mutterschaftsgeld, wenn Du mehr netto verdienst, von daher ist der Wechsel der Steuerklasse sinnvoll. Das gleicht sich mit der Steuererklärung nicht wieder aus, weil das Mutterschaftsgeld ja keine Steuer ist. Rechnet Euch das doch beide einfach mal durch.

    Vor der Geburt wechselst Du auf III (Dein Mann also auf V). Mit der Geburt ist Deine Steuerklasse irrelevant, weil Du dann ja nicht verdienst. Sinnvollerweise geht dann Dein Mann auf III.

    Wenn das Elterngeld zu Ende ist, müßt Ihr dann neu entscheiden.

    Die Steuer bleibt insgesamt gleich. Der Lohnsteuerabzug aber wird halt anders. Der auf III geht, bekommt plötzlich (bei sonst unveränderten Verhältnissen) deutlich mehr Nettogehalt, wohingegen der auf V große Augen ob des Steuerabzugs bekommt. Das sollten sich Eheleute vorher genau anschauen und miteinander besprechen, damit es kein böses Blut gibt.

    Rein finanziell gesehen ist es sinnvoll so wie oben dargestellt.

  • Danke für die Meldung :)


    In irgendeinem Post habe ich mal gelesen, das es ein Rechtsstreit gab, weil der Arbeitgeber mehr zahlen müsste.
    Ist das in der Praxis nicht so gern gesehen ?

    Steuerklasse wechseln könnten wir dann ja auch erst 5 Monate vor Geburt oder ?