Ich habe vor Jahren eine BU als Direktversicherung bei meinem alten Arbeitgeber abgeschlossen. Mit Ausscheiden aus dem Unternehmen habe ich eine neue BU abgeschlossen, weil mir das Modell der BU nicht mehr zugesagt hat; aus den Überschüssen in der Versicherung wurde Kapital gebildet anstatt die Beiträge zu reduzieren.
Mit dem AG Wechsel ist die Versicherung auf mich übergegangen und ich habe sie beitragsfrei gestellt. Sie wird nun vom Anbieter als „Privat fortgeführte Altersversorgung als Berufsunfähigkeitsversicherung“ bezeichnet.
Ich wollte sie nun kündigen und mir den Rückkaufswert auszahlen lassen. Laut Anbieter ist das nicht möglich, aufgrund der Bestimmungen aus dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge (Paragraf 2 Abs. 2)
Ist das wirklich so? Greift hier dieses Gesetz tatsächlich, da es sich inzwischen ja um einen privaten Vertrag handelt.