Im Artikel "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung (Autor Jörg Leine)" szeht:
Bei Handwerkerleistungen beträgt die maximale Steuerermäßigung 20 Prozent der tatsächlichen Ausgaben, begrenzt auf 1.200 Euro; als Freibetrag werden dann höchstens 4.800 Euro, also 4 x 1.200 Euro festgesetzt. Diesen Höchstbetrag erreichst Du, wenn die Arbeitskosten für die Handwerkerleistungen mindestens 6.000 Euro betragen.
Heißt das: Als Freibetrag im Antrag für eine Lohnsteuerermäßigung für das Finanzamt kann ich maximal 4.800 Euro für Handwerkerleistungen eintragen?
Besten Dank.