Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung Mit Lohn­steuer­freibetrag jeden Monat mehr Netto

Jörg Leine
Finanztip-Experte für Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit Freibeträgen bei der Lohnsteuer sicherst Du Dir für bis zu zwei Jahre mehr Netto schon ab dem nächsten Monat: durch einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung.
  • Alleinerziehende können den Antrag verwenden, um die bessere Steuerklasse 2 zu erhalten.
  • Hast Du einen Lohn­steuer­freibetrag eintragen lassen, dann musst Du im Folgejahr fast immer eine Steu­er­er­klä­rung abgeben.

So gehst Du vor

  • Den „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ stellst Du bis spätestens Ende November beim Finanzamt auf einem amtlichen Vordruck und profitierst ab dem folgenden Monat. 
  • Du kannst den Antrag auch mit unseren Steuersoftware-Empfehlungen Wiso Steuer 2024, Steuersparerklärung (Steuerjahr 2023), Tax 2024 erstellen.
  • Bei einem neuen Antrag musst Du für die meisten Aufwendungen einen Betrag von mindestens 600 Euro nachweisen. Handwerkerkosten und haushaltsnahe Dienstleistungen zählen hingegen ab dem ersten Euro.

Wenn Du jetzt schon weißt, dass Du mit der Steu­er­er­klä­rung im nächsten Jahr eine größere Erstattung bekommen wirst, warte nicht so lange. Denn mit einem Lohn­steuer­freibetrag kannst Du Dir schon ab dem folgenden Monat mehr Netto auf dem Konto sichern. Du musst nur einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen.   

Wie funktioniert die Lohnsteuerermäßigung?

Mit einem Freibetrag sinkt Dein zu versteuerndes Einkommen und Dein Arbeitgeber muss weniger Lohnsteuer einbehalten. Dadurch hast Du jeden Monat mehr Netto als zuvor auf dem Konto. Um die Vorteile des Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahrens zu nutzen, beantragst Du beim Finanzamt einen Lohn­steuer­freibetrag. Ausgaben, die Deine Steuerlast mindern, werden sofort berücksichtigt und nicht erst, nachdem Du im Folgejahr Deine Steu­er­er­klä­rung abgegeben hast. 

Beachte: Wenn Du zum Beispiel damit einen zusätzlichen Freibetrag von 1.800 Euro hast, heißt das nicht, dass Du am Ende 1.800 Euro mehr Netto hast. Abhängig von Deinem Gehalt und damit Deinem persönlichen Steuersatz hast du rund zwischen 300 und 750 Euro aufs Jahr gesehen mehr Netto.  

Wann kannst Du den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen?

Den Antrag kannst Du noch bis Ende November des laufenden Jahres stellen – Du profitierst dann ab dem kommenden Monat von den geringeren Abzügen. Besonders interessant ist das, wenn Du Sonderzahlungen wie Weihnachts­geld erhältst. Mit Deinem individuellen Freibetrag kannst Du Deine Liquidität schnell verbessern, sparst aber nach der zwingend notwendigen Steu­er­er­klä­rung trotzdem keine Einkommensteuer. Du holst Dir nur das Geld vom Staat sofort, was Du sonst erst im folgenden Jahr mit der Steu­er­er­klä­rung erhalten würdest. Besonders in Zeiten steigender Inflation ist das sehr empfehlenswert. 

Du kannst aber auch deutlich früher einen Antrag stellen, sogar schon im Jahr zuvor: Du darfst bis einschließlich des Jahres 2024 schon ab 1. Oktober einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für das folgende Jahr stellen. Ab 2025 rückt der Fristbeginn laut Jahressteuergesetz 2024 um einen Monat auf den 1. November nach hinten. Achte in jedem Fall darauf, dass Du das Formular für das richtige Jahr auswählst. Der Vorteil der frühen Beantragung ist vor allem, dass Du dann gleich für zwei volle Kalenderjahre beantragen kannst. Wann das praktisch ist, siehst Du gleich im folgenden Beispiel:

Dieter erkennt im November 2024, dass er mit dem Antrag richtig viel Netto im Dezember 2024 bekommen könnte und tut das in einem Antrag für das Jahr 2024 und gleich für 2025 mit. Wenn sich an seinen Verhältnissen nichts ändert, kann er dann Ende 2025 erneut beantragen, dann aber gleich komplett für die Jahre 2026 und 2027. Er reizt also 2024 die Frist fast bis zum Ende aus, 2025 hingegen profitiert er vom frühen Beginn. Und in den folgenden Jahren muss er den Antrag nur noch alle zwei Jahre stellen.

Für welche Ausgaben gibt es einen Freibetrag?

Du kannst Dir einen Lohn­steuer­freibetrag für die Werbungskosten aus Deiner Arbeitnehmertätigkeit, für Sonderausgaben oder für außergewöhnliche Belastungen eintragen lassen.

Beispiele für Werbungskosten:

Beispiele für Sonderausgaben:

Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Ren­ten­ver­si­che­rung berücksichtigt der Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug bereits mit der Vorsorgepauschale. Deshalb zählen sie beim Antrag auf Lohnsteuerermäßigung nicht.

Beispiele für außergewöhnliche Belastungen:

Generell gelten individuelle Freibeträge maximal zwei Steuerjahre. Ausnahmen hiervon sind ein Behinderten- oder Hinterbliebenenpauschbetrag. Sobald der Pauschbetrag als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal (Elstam) gespeichert ist, muss er nicht neu beantragt werden. Diese beiden Freibeträge führen auch nicht automatisch dazu, dass Du eine Steu­er­er­klä­rung erstellen musst.

Daneben ist die Eintragung eines Freibetrags auch möglich für:

Die Arbeits- und Fahrtkosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in Privathaushalten zählen bei der Berechnung eines Freibetrags ab dem ersten Euro. Sie können in Höhe des vierfachen Betrags der sich daraus ergebenden Steuerermäßigung als Lohn­steuer­freibetrag berücksichtigt werden. Das gilt, soweit sie nicht von dritter Seite (wie einer Ver­si­che­rung) erstattet werden.

Bei Handwerkerleistungen beträgt die maximale Steuerermäßigung 20 Prozent der tatsächlichen Ausgaben, begrenzt auf 1.200 Euro; als Freibetrag werden dann höchstens 4.800 Euro (= 4 x 1.200 Euro) festgesetzt. Diesen Höchstbetrag erreichst Du, wenn die Arbeitskosten für die Handwerkerleistungen mindestens 6.000 Euro betragen. Bei den haushaltsnahen Dienstleistungen ist die Steuerermäßigung auf 510 Euro begrenzt und der Freibetrag somit auf 2.040 Euro (= 4 x 510 Euro).

Welche Fristen gelten?

Deinen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung für 2024 kannst Du noch bis zum 30. November 2024 stellen. Dieser gilt grundsätzlich bis zum Jahresende. Wenn Du zum Beispiel von der großen Flut betroffen bist, solltest Du schnell handeln.

Für das Jahr 2025 konntest Du den Antrag ab dem 1. Oktober 2024 stellen. Generell begann das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren im Oktober des Vorjahres, für den der Freibetrag gelten soll. Du darfst auch einen Freibetrag für zwei Kalenderjahre statt nur für ein Jahr beantragen. Das spart etwas Arbeit. 

Achtung: Laut Jahressteuergesetz 2024 wird das ab 2025 immer erst ab 1. November möglich sein. Wenn Du also 2025 einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für 2025 und gleichzeitig 2026 stellen willst, kannst Du das dann ausschließlich im November 2025 tun.

Der Antrag kann sich besonders lohnen, wenn Du zum Jahresende Sonderzahlungen wie das Weihnachts­geld erwartest. Das kommt meist mit dem Novembergehalt. Diejenigen Angestellten sollten bis spätestens Ende Oktober den Freibetrag beantragen, damit sie bereits mit der Novemberauszahlung davon profitieren können (§ 39a Einkommensteuergesetz EStG).

Der Freibetrag wird ab dem 1. des Folgemonats zu einem Deiner Merkmale auf der elektronischen Variante der Steuerkarte, genannt Elstam, kurz für Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. Der Freibetrag ist ein Jahresbetrag und wird auf die der Antragstellung folgenden Monate verteilt.

Beispiel: Freibetrag 1.800 Euro, beantragt am

  • 30. August 2024 für 2024 = September bis Dezember 2024 jeweils 450 Euro,
  • 30. September 2024 für 2024 = Oktober bis Dezember 2024 jeweils 600 Euro,
  • 31. Oktober 2024 für 2024 = für November und Dezember 2024 jeweils 900 Euro,
  • 30. November 2024 für 2024 = für Dezember 2024 die gesamten 1.800 Euro,
  • bei gleichzeitiger Beantragung für 2025 = für Januar bis Dezember 2025 jeweils 150 Euro.
    Das ist aber nur möglich, wenn Du den Antrag im Oktober oder November 2024 stellst. Davor war nur der Antrag für das laufende Jahr 2024 möglich.

Eine Besonderheit gilt für den Fall, wenn Du den Antrag im Januar 2025 stellst: Dann wird der Lohn­steuer­freibetrag rückwirkend zum 1. Januar 2025 gebildet.

Falls sich bei Dir im Dezember 2024 etwas ändert und Du deshalb erst nach dem 30. November 2024 Deinen Antrag stellst, werden diese Änderungen nicht mehr im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren des laufenden Jahres berücksichtigt. Eine Steuerermäßigung kannst Du dann nur noch im Rahmen Deiner Steu­er­er­klä­rung für 2024 geltend machen.

Du kannst Dir Deine Elstam auf Antrag vom Finanzamt für Deine Unterlagen ausdrucken lassen. Deinem Arbeitgeber brauchst Du den Ausdruck aber nicht vorzulegen, weil er die Freibeträge und alle weiteren Änderungen Deiner Besteuerungsmerkmale in einem elektronischen Abrufverfahren erfährt.

Wenn Du Deinen Freibetrag beispielsweise erst Ende November für das laufende Jahr beantragst, kannst Du auf Nummer sicher gehen und der Lohnbuchhaltung Deines Arbeitgebers mitteilen, dass diese in der Lohnabrechnung für Dezember den Freibetrag anwenden soll.

Helfer für die Steu­er­er­klä­rung

Wie überwindest Du die Antragsgrenze?

Damit Dir das Finanzamt einen Lohn­steuer­freibetrag einträgt, müssen grundsätzlich Deine Aufwendungen 600 Euro übersteigen. Um diese Grenze zu ermitteln, zieht die Behörde bei den Werbungskosten den Ar­beit­neh­mer­pausch­be­trag von 1.230 Euro ab. Wenn Du also allein Werbungskosten geltend machst, dann müssten diese insgesamt mindestens 1.830 Euro betragen.

Bestimmte Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art sowie Unterhaltszahlungen an Ehegatten und andere Angehörige sind Aufwendungen, die für die Berechnung der Antragsgrenze herangezogen werden. Bei den Sonderausgaben berücksichtigt das Finanzamt mindestens den geringen Pauschbetrag von 36 Euro bei Singles und 72 Euro bei zusammenveranlagten Ehepaaren sowie Lebenspartnerschaften. Bevor Du den Antrag stellst, solltest Du überschlägig berechnen, ob Du über die 600-Euro-Grenze kommst. 

Diese Antragsgrenze gilt nicht für haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerkosten, Haushaltshilfen, Verlustvorträge, einen Verlust (beispielsweise aus Vermietung), den Behindertenpauschbetrag und den Hinterbliebenenpauschbetrag. Hier zählt jeder Euro für einen Freibetrag. Schauen wir uns das jetzt im Detail an einem Beispiel an.

Beispiel für die Höhe des Lohn­steuer­freibetrags  

Christoph ist 35 Jahre alt, ledig mit Steuerklasse 1, angestellt, kirchensteuerpflichtig und wohnt in Berlin. Er stellt im Oktober 2024 bei seinem Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung. Sein monatliches Bruttogehalt ist 3.500 Euro. Mit dem Novembergehalt wird ihm ein Weihnachts­geld in gleicher Höhe von 3.500 Euro ausbezahlt. 

Allein für die Fahrt zur Arbeit kann Christoph als Ent­fer­nungs­pau­scha­le geltend machen: 220 Tage mal 20 Kilometer (einfache Entfernung Weg Wohnung zum Arbeitsplatz) mal 0,30 Euro gleich 1.320 Euro. Und er hat noch weitere Werbungskosten, weil er weitere berufsbezogenen Kosten selbst getragen und nicht vom Arbeitgeber erstattet bekommen hat. Hier die Übersicht der Werbungskosten von Christoph:

Ent­fer­nungs­pau­scha­le: 1.320 Euro
Fortbildungskosten: 1.500 Euro
Fachliteratur: 200 Euro
Arbeitsmittel: 500 Euro

Das sind insgesamt Werbungskosten in Höhe von 3.520 Euro. Davon muss der Ar­beit­neh­mer­pausch­be­trag von 1.230 Euro abgezogen werden. Das ergibt 2.290 Euro - also deutlich mehr als 600 Euro. Christoph sollte also einen Lohnsteuerfreibetrag beantragen.
Sein Freibetrag beträgt 2.290 Euro. Wenn er diesen auf November und Dezember aufteilt, sind es jeweils 1.145 Euro. Wie sich das steuerlich auswirkt, erfährst Du jetzt.

Übersicht: Freibetrag im Oktober beantragt 

In Tabelle 1 kommt der November mit doppeltem Gehalt, danach in Tabelle 2 der Dezember mit einfachem Gehalt.

Tabelle 1: Novembergehalt inklusive Weihnachts­geld

GehaltsabrechnungNovember 2024: 7.000 € 
 mit Freibetrag 1.145 €ohne Freibetrag
Lohnsteuer1.070,25€1.531,16 €
Kirchensteuer (9 %)96,32 €137,80 €
Gesamtsteuerabzug1.166,57€1.668,96 €
Differenz (mehr netto)502,39 € 

 

Tabelle 2: Dezembergehalt

GehaltsabrechnungDezember 2024: 3.500 € 
 mit Freibetrag 1.145 €ohne Freibetrag
Lohnsteuer127,41 €439,00 €
Kirchensteuer (9 %)11,46 €39,51 €
Gesamtsteuerabzug138,87 €478,51 €
Differenz (mehr netto)339,64 € 

Quelle: Finanztip-Berechnung mit BMF-Rechner (Stand: 14. Oktober 2024)

Im Ergebnis hat Christoph also in den Monaten November und Dezember 2023 insgesamt 842,03 Euro = 502,39 + 339,64 mehr auf dem Konto. Dazu muss er lediglich seinen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung im Oktober 2023 stellen, um vom Freibetrag profitieren zu können.

Übersicht: Freibetrag im November beantragt 

Leider hat Christoph etwas getrödelt und beantragt seinen Freibetrag erst im November 2023, so dass der Jahresfreibetrag von 2.290 Euro komplett bei seinem Dezembergehalt von 3.500 Euro berücksichtigt wird. 

Tabelle 3: Freibetrag erst im November beantragt

GehaltsabrechnungDezember 2024: 3.500 € 
 mit Freibetrag 2.290 €ohne Freibetrag
Lohnsteuer0 €439,00 €
Kirchensteuer (9 %)0 €39,51 €
Gesamtsteuerabzug0 €478,51 €
Differenz (mehr netto)478,51 € 

Quelle: Finanztip-Berechnung mit BMF-Rechner (Stand: 14. Oktober 2024)

Ergebnis: Christoph hat zwar immerhin 478,51 Euro mehr netto, weil er den kompletten Freibetrag im Dezember nutzt. Da dieser aber mit 2.290 Euro sehr groß im Vergleich zum Brutto von 3.500 Euro ist, verpufft ein Teil der Steuerermäßigung. Damit gibt er dem Finanzamt de facto einen unverzinsten Kredit in Höhe von rund 364 Euro. Denn dieses Geld kann er sich erst mit der nächsten Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung im Jahr 2025 zurückholen

Achtung: Auf die Berechnung der So­zial­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge wirkt sich ein Freibetrag nicht aus.

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Wie holst Du Dir den Lohn­steuer­freibetrag?

Den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellst Du bei dem Finanzamt, in dessen Bezirk Du zum Zeit­punkt der Antragstellung wohnst. Hast Du mehrere Wohnungen, ist das Finanzamt jenes Wohnsitzes zuständig, an dem Du Dich vorwiegend aufhältst. Bei Ehegatten oder Lebenspartnern mit mehreren Wohnsitzen ist das Finanzamt zuständig, an dem sich die Familie vorwiegend aufhält.

Du hast prinzipiell drei Möglichkeiten für den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung. 

  1. Du kannst das benötigte Formular im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung entweder direkt ausfüllen oder erst herunterladen und danach ausfüllen. In beiden Fällen musst Du den Antrag dann ausdrucken, unterschreiben und per Post, ausdrücklich nicht per E-Mail ans Finanzamt schicken oder direkt dort abgeben.
  2. Völlig ohne Papier kommst Du aus, wenn Du den Antrag in Mein Elster stellst. Das ist seit Oktober 2021 möglich. Dafür brauchst Du ein Benutzerkonto beim Online-Finanzamt. Wie Du das einrichten kannst erfährst Du auf elster.de oder in unserem Finanztip-Ratgeber Elster. Beachte, dass Du meist bei einer Neuregistrierung ein bis zwei Wochen warten musst, bist Du per Post einen Aktivierungscode erhältst. Es sei denn, Du hast einen modernen Personalausweis mit Onlinefunktion und setzt diesen ein. Dann geht es fix.
  3. Nutzt Du für die Steu­er­er­klä­rung eine Steuersoftware, kannst Du den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung oft auch damit erledigen. Denn viele Programme bieten genau das an an. Dazu gehören auch unsere Software-Empfehlungen Wiso Steuer 2024, Steuersparerklärung (Steuerjahr 2023), Tax 2024. Dann kannst Du auch einfach Deine Daten aus der aktuellen Steu­er­er­klä­rung übernehmen, was Deinen Aufwand sehr klein werden lässt.

Generell gilt: Die Formulare sind ähnlich gestaltet wie die für die Steu­er­er­klä­rung, nur bei weitem nicht so umfänglich. Du musst den Hauptvordruck und nur die Anlagen ausfüllen, die Du für den Antrag benötigst. Es gibt die Anlage Kinder, Anlage Werbungskosten, die Anlage Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen und Anlage haushaltsnahe Aufwendungen/energetische Maßnahmen. Machen sowohl Du wie auch Dein Ehegatte Werbungskosten für den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung geltend, dann benötigt Ihr zwei Anlagen Werbungskosten.

Beantragst Du erstmals einen Lohn­steuer­freibetrag, musst Du Deine Angaben glaubhaft machen und – soweit vorhanden – entsprechende Nachweise (zum Beispiel den Ausbildungsnachweis Deines Kindes und Kostenvoranschläge der Handwerker, die die Arbeitskosten ausweisen) vorlegen. Beim vereinfachten Antrag auf Lohnsteuerermäßigung verlangt das Finanzamt nicht erneut Nachweise über Deine Aufwendungen, wenn Du versicherst, dass sich nichts Wesentliches geändert hat. 

Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuerermäßigung

Willst Du 2024 höchstens den Freibetrag beantragen, der für das Kalenderjahr 2023 ermittelt wurde? Analog gilt das auch für Deinen Freibetrag für das Steuerjahr 2024, den Du auch für 2025 haben möchtest. Dann brauchst Du nur den Hauptvordruck auszufüllen. Deine Angaben machst Du unter „Lohnsteuer-Ermäßigung im vereinfachten Verfahren“.

Wenn Ihr als Ehepaar die Steuerklassen ändern möchtet, könnt Ihr das jetzt auch öfter im Jahr beantragen. Dafür müsst Ihr den „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“ ausfüllen und gemeinsam unterschreiben. Seit 2018 kann jedoch ein Partner mit der Steuerklasse 3 oder 5 auch alleine einen Wechsel in die Klasse 4 beantragen. Das gilt dann für beide Partner. Falls Ihr als Ehepaar die Steuerklassenkombination 4/4 mit Faktor wünscht, beantragt Ihr ebenfalls einen Steuerklassenwechsel.

Alleinerziehende können im Jahr 2024 einen Ent­last­ungs­be­trag von 4.260 Euro bekommen. Berücksichtigt wird dieser in der Steuerklasse 2. Ab dem zweiten Kind steht Alleinerziehenden ein Zuschlag zum Ent­last­ungs­be­trag von 240 Euro je Kind zu. Du kannst den Ent­last­ungs­be­trag und den Erhöhungsbetrag als Freibetrag in der Anlage Kinder zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag beantragen, um so die Steuerklasse ändern zu können. Alternativ holst Du Dir den kompletten Ent­last­ungs­be­trag, indem Du in Deiner Steu­er­er­klä­rung die entsprechenden Felder in der Anlage Kind ausfüllst.
Zieht ein Partner in die Wohnung ein, führt dies dazu, dass die Voraussetzungen für den Ent­last­ungs­be­trag wegfallen. Dies musst Du dem Finanzamt mitteilen.

Formulare beim Finanzamt abgeben 

Dein Finanzamt akzeptiert folgende drei Möglichkeiten, damit das ausgefüllte, ausgedruckte und unterschriebene Formular korrekt ankommt:

  1. Entweder Du versendest es per Post oder Du gehst beim Finanzamt vorbei und erledigst die Sache persönlich.
  2. Alternativ kannst Du einen Bevollmächtigten schicken, der sich ausweisen muss und dem Du vorher schriftlich eine formlose Vollmacht erteilt hast.
  3. Bei Ehepaaren und Verpartnerten muss bei einer persönlichen Antragstellung nur einer von beiden Partnern anwesend sein, wenn beide den Antrag unterschrieben haben.

Musst Du eine Steu­er­er­klä­rung abgeben?

Wenn das Finanzamt Dir aufgrund Deines Antrags einen Steuerfreibetrag gewährt, musst Du für das abgelaufene Jahr unaufgefordert eine Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung abgeben. Von dieser Verpflichtung gibt es folgende Ausnahmen:

  1. Du hast nur den Behinderten- oder Hinterbliebenenpauschbetrag beantragt.
  2. Lediglich die Zahl Deiner Kinderfreibeträge hat sich geändert.
  3. Dein im Kalenderjahr 2023 insgesamt erzielter Arbeitslohn übersteigt nicht 12.174 Euro, im Jahr 2024 sind es 12.870 Euro). Bei zusammenveranlagten Ehepaaren/Lebenspartnern sind es 23.118 Euro im Jahr 2023 und 24.510 Euro im Jahr 2024. Das gilt entsprechend auch für Pensionärinnen und Pensionäre.
  4. Bist Du alleinerziehend, steht Dir möglicherweise ein Ent­last­ungs­be­trag zu. Für Verwitwete, die vom sogenannten Gnadensplitting (auch Witwensplitting/Witwersplitting) profitieren (Steuerklasse 3)  und wenn Du den Erhöhungsbetrag ab dem zweiten Kind als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal (Elstam) eingetragen bekommen hast, besteht grundsätzlich auch keinePflicht, eine Steu­er­er­klä­rung abzugeben.

Mitteilungspflicht bei Änderungen 

Wenn die genehmigte Lohnsteuer-Ermäßigung nicht mehr der Realität entspricht, dann bist Du verpflichtet, dies dem Finanzamt mitzuteilen. Das gilt beispielsweise, falls Du wegen Homeoffice oder nach einem Jobwechsel eine geringere Ent­fer­nungs­pau­scha­le hast, Du die doppelte Haus­halts­füh­rung aufgibst oder Du keinen Unterhalt mehr zahlen musst. Auch wenn der Freibetrag für auswärts wohnende Kinder in der Ausbildung oder der Ent­last­ungs­be­trag für Alleinerziehende Dir nicht mehr zusteht, musst Du das dem Finanzamt unverzüglich mitteilen. 

Wenn Du absehen kannst, dass es sich nur um eine einmalige Sache zum Absetzen handelt, wie bei einer Flutkatastrophe, stelle den Antrag besser nur für das aktuelle Jahr und nicht gleich für das Folgejahr mit. Das erspart Dir potenziellen Ärger, wenn Du vergessen solltest, die Änderungen im Folgejahr dem Finanzamt mitzuteilen.

Menschen mit Behinderungen und Hinterbliebene

Beeinträchtigte Menschen können wegen der mit ihrer Behinderung zusammenhängenden erhöhten Aufwendungen einen nach dem Grad der Behinderung gestaffelten Pauschbetrag als Freibetrag im Lohnsteuerabzugsverfahren geltend machen (§ 33b Absatz 3 EStG). Alternativ können sie die Pauschbeträge im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer ansetzen. Auch die Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene fließen in die Elstam ein.

Den Freibetrag für behinderte Menschen musst Du deshalb nur dann neu beantragen, wenn der Gültigkeitszeitraum abgelaufen ist oder sich der Grad der Behinderung geändert hat. Falls ein solcher Pauschbetrag Deinem Kind zusteht und auf Dich übertragen werden soll, setzt auch das einen neuen Antrag voraus.

Eine gute Nachricht: 2021 sind die Pauschalen deutlich gestiegen – nach 45 Jahren. Außerdem gibt es jetzt ab einem Grad der Behinderung von 20 eine Pauschale, die in Zehnerschritten erhöht wird. Das regelt das Behinderten-Pauschbetragsgesetz. Die Details stehen im Ratgeber Außergewöhnliche Belastungen.

Diese Papiere reichst Du ein 

Als Nachweise akzeptiert das Finanzamt:

  • bei einem Grad der Behinderung von 50 oder mehr: Schwerbehindertenausweis oder Bescheid des Versorgungsamts.
  • bei einem niedrigeren Grad der Behinderung: Bescheinigung des Versorgungsamts oder Rentenbescheid.

Seit 2021 entfallen die zusätzlichen Voraussetzungen für Minderbehinderte.

Besonderheiten für blinde und hilflose Menschen

Blinde (BI) und dauernd hilflose behinderte Menschen (H) erhalten ab 2021 – unabhängig vom Grad ihrer Behinderung – einen Pauschbetrag von 7.400 Euro jährlich. Als Nachweise erkennt die Finanzverwaltung entweder einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen Bl oder H an. Beim Merkmal H reicht seit 2017 auch ein Bescheid über die Einstufung in die Pflegegrade 4 und 5.

Außergewöhnliche Belastungen 

Der Pauschbetrag für behinderte Menschen soll nur die laufenden und typischen Aufwendungen für die Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens, für die Pflege sowie für einen erhöhten Wäschebedarf abgelten. Das sind Aufwendungen, die behinderten Menschen erfahrungsgemäß durch ihre Krankheit beziehungsweise Behinderung entstehen und deren alleinige behinderungsbedingte Veranlassung nur schwer nachzuweisen ist.

Alle übrigen behinderungsbedingten Aufwendungen (etwa Operationskosten sowie Heilbehandlungen, Kuren, Arznei- und Arztkosten, Fahrtkosten) kann der Steuerpflichtige daneben als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigen lassen – auch wenn er einen Pauschbetrag als Freibetrag im Lohnsteuerabzugsverfahren geltend macht (R 33b Einkommensteuer-Richtlinien).

Der Pauschbetrag für Hinterbliebene beträgt 370 Euro jährlich. Davon profitieren Menschen, denen laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt worden sind, zum Beispiel nach dem Bundesversorgungsgesetz oder aus der gesetzlichen Unfall­ver­sicherung.

Heißt mehr Netto mehr Lohn­ersatz­leistungen?

Falls bei Dir im Lohnsteuerabzugsverfahren eine günstigere Steuerklasse berücksichtigt wird, kann sich das aufgrund Deines höheren Nettogehalts auch positiv auf staatliche Leistungen wie das Ar­beits­lo­sen­geld auswirken. Für ein höheres Elterngeld musst Du jedoch den Steuerklassenwechsel spätestens sieben Monate vor dem Monat, in dem der Mutterschutz beginnt, beantragen. 

Wer absehen kann, dass er arbeitslos werden wird, sollte rechtzeitig eine günstigere Steuerklasse eintragen lassen. Wenn die Änderung spätestens mit Wirkung ab dem 1. Januar eingetragen ist, bekommst Du dadurch ein höheres Ar­beits­lo­sen­geld.

Auch für andere soziale Leistungen wie den Zuschuss zum Mut­ter­schafts­geld, Kurz­arbeiter­geld und Krankengeld musst Du die jeweiligen Fristen einhalten.

Autoren
Udo Reuß

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