Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung Mit Lohn­steuer­freibetrag jeden Monat mehr Netto

Jörg Leine
Finanztip-Experte für Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit Freibeträgen bei der Lohnsteuer sicherst Du Dir für bis zu zwei Jahre mehr Netto schon ab dem nächsten Monat: durch einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung.
  • Alleinerziehende können den Antrag verwenden, um die bessere Steuerklasse 2 zu erhalten.
  • Hast Du einen Lohn­steuer­freibetrag eintragen lassen, dann musst Du im Folgejahr fast immer eine Steu­er­er­klä­rung abgeben.

So gehst Du vor

  • Den „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ stellst Du bis spätestens Ende November beim Finanzamt auf einem amtlichen Vordruck und profitierst ab dem folgenden Monat. 
  • Du kannst den Antrag auch mit unseren Steuersoftware-Empfehlungen Wiso Steuer 2023, Steuersparerklärung 2023 und Tax 2023 erstellen.
  • Bei einem neuen Antrag musst Du für die meisten Aufwendungen einen Betrag von mindestens 600 Euro nachweisen. Handwerkerkosten und haushaltsnahe Dienstleistungen zählen hingegen ab dem ersten Euro.

Mit einem Freibetrag sinkt Dein zu versteuerndes Einkommen und Dein Arbeitgeber muss weniger Lohnsteuer einbehalten. Dadurch hast Du jeden Monat mehr Netto als zuvor auf dem Konto. Um die Vorteile des Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahrens zu nutzen, beantragst Du beim Finanzamt einen Lohn­steuer­freibetrag. Ausgaben, die Deine Steuerlast mindern, werden sofort berücksichtigt und nicht erst, nachdem Du im Folgejahr Deine Steu­er­er­klä­rung abgegeben hast.

Den Antrag kannst Du noch bis Ende November des laufenden Jahres stellen – Du profitierst dann ab dem kommenden Monat von den geringeren Abzügen. Besonders interessant ist das, wenn Du Sonderzahlungen wie Weihnachts­geld erhältst. Mit Deinem individuellen Freibetrag kannst Du Deine Liquidität schnell verbessern, sparst aber nach der zwingend notwendigen Steu­er­er­klä­rung trotzdem keine Einkommensteuer. Du holst Dir nur das Geld vom Staat sofort, was Du sonst erst im folgenden Jahr mit der Steu­er­er­klä­rung erhalten würdest. Besonders in Zeiten steigender Inflation ist das sehr empfehlenswert.   

Für welche Ausgaben gibt es einen Freibetrag?

Du kannst Dir einen Lohn­steuer­freibetrag für die Werbungskosten aus Deiner Arbeitnehmertätigkeit, für Sonderausgaben oder für außergewöhnliche Belastungen eintragen lassen.

Beispiele für Werbungskosten:

Beispiele für Sonderausgaben:

Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Ren­ten­ver­si­che­rung berücksichtigt der Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug bereits mit der Vorsorgepauschale. Deshalb zählen sie beim Antrag auf Lohnsteuerermäßigung nicht.

Beispiele für außergewöhnliche Belastungen:

Generell gelten individuelle Freibeträge maximal zwei Steuerjahre. Ausnahmen hiervon sind ein Behinderten- oder Hinterbliebenenpauschbetrag. Sobald der Pauschbetrag als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal (Elstam) gespeichert ist, muss er nicht neu beantragt werden. Diese beiden Freibeträge führen auch nicht automatisch dazu, dass Du eine Steu­er­er­klä­rung erstellen musst.

Daneben ist die Eintragung eines Freibetrags auch möglich für:

Die Arbeits- und Fahrtkosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in Privathaushalten zählen bei der Berechnung eines Freibetrags ab dem ersten Euro. Sie können in Höhe des vierfachen Betrags der sich daraus ergebenden Steuerermäßigung als Lohn­steuer­freibetrag berücksichtigt werden. Das gilt, soweit sie nicht von dritter Seite (wie einer Ver­si­che­rung) erstattet werden.

Bei Handwerkerleistungen beträgt die maximale Steuerermäßigung 20 Prozent der tatsächlichen Ausgaben, begrenzt auf 1.200 Euro; als Freibetrag werden dann höchstens 4.800 Euro (= 4 x 1.200 Euro) festgesetzt. Diesen Höchstbetrag erreichst Du, wenn die Arbeitskosten für die Handwerkerleistungen mindestens 6.000 Euro betragen. Bei den haushaltsnahen Dienstleistungen ist die Steuerermäßigung auf 510 Euro begrenzt und der Freibetrag somit auf 2.040 Euro (= 4 x 510 Euro).

Welche Fristen gelten?

Deinen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung für 2023 kannst Du noch bis zum 30. November 2023 stellen. Dieser gilt grundsätzlich bis zum Jahresende. Das kann sich insbesondere dann lohnen, wenn Du zum Jahresende Sonderzahlungen wie das Weihnachts­geld erwartest.

Das kommt meist mit dem Novembergehalt. Diejenigen Angestellten sollten bis spätestens Ende Oktober den Freibetrag beantragen, damit sie bereits mit der Novemberauszahlung davon profitieren können. Gesetzlich geregelt ist das Verfahren in Paragraf 39a Einkommensteuergesetz.

Der Freibetrag wird ab dem 1. des Folgemonats zu einem Deiner Merkmale auf der elektronischen Variante der Steuerkarte, genannt Elstam (kurz für Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale). Generell beginnt das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren im Oktober des Vorjahres, für den der Freibetrag gelten soll. Du darfst auch einen Freibetrag für zwei Kalenderjahre statt nur für ein Jahr beantragen. Dies spart etwas Arbeit. Der Freibetrag ist ein Jahresbetrag und wird auf die der Antragstellung folgenden Monate verteilt.

Beispiel: Freibetrag 1.800 Euro, beantragt am

  • 30. August 2023 für 2023 = September bis Dezember 2023 jeweils 450 Euro,
  • 30. September 2023 für 2023 = Oktober bis Dezember 2023 jeweils 600 Euro,
  • 31. Oktober 2023 für 2023 = für November und Dezember 2023 jeweils 900 Euro,
  • 30. November 2023 für 2023 = für Dezember 2023 die gesamten 1.800 Euro,
  • bei gleichzeitiger Beantragung für 2024 = für Januar bis Dezember 2024 jeweils 150 Euro.

Eine Besonderheit gilt für den Fall, wenn Du den Antrag im Januar 2024 stellst: Dann wird der Lohn­steuer­freibetrag rückwirkend zum 1. Januar 2024 gebildet.

Falls sich bei Dir im Dezember 2023 etwas ändert und Du deshalb erst nach dem 30. November 2023 Deinen Antrag stellst, werden diese Änderungen nicht mehr im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren des laufenden Jahres berücksichtigt. Eine Steuerermäßigung kannst Du dann nur noch im Rahmen Deiner Steu­er­er­klä­rung für 2023 geltend machen.

Du kannst Dir Deine Elstam auf Antrag vom Finanzamt für Deine Unterlagen ausdrucken lassen. Deinem Arbeitgeber brauchst Du den Ausdruck aber nicht vorzulegen, weil er die Freibeträge und alle weiteren Änderungen Deiner Besteuerungsmerkmale in einem elektronischen Abrufverfahren erfährt.

Wenn Du Deinen Freibetrag beispielsweise erst Ende November für das laufende Jahr beantragst, kannst Du auf Nummer sicher gehen und der Lohnbuchhaltung Deines Arbeitgebers mitteilen, dass diese in der Lohnabrechnung für Dezember den Freibetrag anwenden soll.

Helfer für die Steu­er­er­klä­rung

Wie überwindest Du die Antragsgrenze?

Damit Dir das Finanzamt einen Lohn­steuer­freibetrag einträgt, müssen grundsätzlich Deine Aufwendungen 600 Euro übersteigen. Um diese Grenze zu ermitteln, zieht die Behörde bei den Werbungskosten den Ar­beit­neh­mer­pausch­be­trag von 1.230 Euro (beziehungsweise 102 Euro bei Versorgungsbezügen) ab. Wenn Du also allein Werbungskosten geltend machst, dann müssten diese insgesamt mindestens 1.830 Euro betragen.

Bestimmte Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art sowie Unterhaltszahlungen an Ehegatten und andere Angehörige sind Aufwendungen, die für die Berechnung der Antragsgrenze herangezogen werden. Bei den Sonderausgaben berücksichtigt das Finanzamt mindestens den Pauschbetrag von 36 Euro bei Singles und 72 Euro bei zusammenveranlagten Ehepaaren sowie Lebenspartnerschaften. Bevor Du den Antrag stellst, solltest Du überschlägig berechnen, ob Du über die 600-Euro-Grenze kommst. 

Diese Antragsgrenze gilt nicht für haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerkosten, Haushaltshilfen, Verlustvorträge, einen Verlust (beispielsweise aus Vermietung), den Behindertenpauschbetrag und den Hinterbliebenenpauschbetrag. Hier zählt jeder Euro für einen Freibetrag. 

Fiktives Beispiel – Variante 1 

Christoph ist 35 Jahre alt, ledig mit Steuerklasse 1, angestellt, kirchensteuerpflichtig und wohnt in Berlin. Er stellt im Oktober 2023 bei seinem Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung. Sein monatliches Bruttogehalt ist 3.500 Euro. Mit dem Novembergehalt wird ihm ein Weihnachts­geld in gleicher Höhe ausbezahlt. Weil er mehr als 1.800 Euro Werbungskosten nachweisen kann, beantragt er einen Freibetrag.

Allein für die Fahrt zur Arbeit kann Christoph als Ent­fer­nungs­pau­scha­le geltend machen: 220 Tage mal 20 Kilometer (einfache Entfernung Weg Wohnung zum Arbeitsplatz) mal 0,30 Euro gleich 1.320 Euro. Und er hat noch weitere Werbungskosten, weil er weitere berufsbezogenen Kosten selbst getragen und nicht vom Arbeitgeber erstattet bekommen hat. Hier die Übersicht der Werbungskosten von Christoph:

Ent­fer­nungs­pau­scha­le: 1.320 Euro
Fortbildungskosten: 1.500 Euro
Fachliteratur: 200 Euro
Arbeitsmittel: 500 Euro

Das sind insgesamt 3.520 Euro Euro. Davon muss der Ar­beit­neh­mer­pausch­be­trag von 1.230 Euro abgezogen werden. Das ergibt 2.290 Euro. 
Christoph hat also einen Freibetrag von 2.290 Euro. Wenn er diesen auf November und Dezember aufteilt, sind es jeweils 1.145 Euro. Wie sich das steuerlich auswirkt, erfährst Du jetzt.

Übersicht: Freibetrag im Oktober beantragt 

Zuerst kommt der November mit doppeltem Gehalt, danach der Dezember mit einfachem Gehalt.

GehaltsabrechnungNovember 2022: 7.000 € 
 mit Freibetrag 1.145 €ohne Freibetrag
Lohnsteuer1.108,08€1.579,58 €
Solidaritätszuschlag (5,5 %)0 €14,00 €
Kirchensteuer (9 %)99,72 €142,16 €
Gesamtsteuerabzug1.207,80€1.735,74 €
Differenz (mehr netto)527,94 € 
GehaltsabrechnungDezember 2022: 3.500 € 
 mit Freibetrag 1.145 €ohne Freibetrag
Lohnsteuer138,66 €456,00 €
Solidaritätszuschlag (5,5 %)0 €0 €
Kirchensteuer (9 %)12,47 €41,04 €
Gesamtsteuerabzug151,13 €497,04 €
Differenz (mehr netto)345,91 € 

Quelle: Finanztip-Berechnung mit dem Rechner des Bundesfinanzministeriums (Stand: 19. August 2022)

Im Ergebnis hat Christoph also in den Monaten November und Dezember 2022 insgesamt 873,85 Euro (527,94 + 345,91) mehr auf dem Konto. Dazu muss er lediglich seinen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung im Oktober 2023 stellen, um vom Freibetrag profitieren zu können.

Fiktives Beispiel – Variante 2

Leider hat Christoph etwas getrödelt und beantragt seinen Freibetrag erst im November 2023, so dass der Jahresfreibetrag von 2.290 Euro komplett bei seinem Dezembergehalt von 3.500 Euro berücksichtigt wird. 

Übersicht: Freibetrag erst im November beantragt

GehaltsabrechnungDezember 2022: 3.500 € 
 mit Freibetrag 2.290 €ohne Freibetrag
Lohnsteuer0 €456,00 €
Solidaritätszuschlag (5,5 %)0 €0 €
Kirchensteuer (9 %)0 €41,04 €
Gesamtsteuerabzug0 €497,04 €
Differenz (mehr netto)497,04 € 

Quelle: Finanztip-Berechnung mit BMF-Rechner (Stand: 19. September 2023)

Ergebnis: Christoph hat immerhin 497,04 Euro mehr netto, weil er den Freibetrag im Dezember nutzt. Da er diesen aber nicht schon Ende Oktober beantragt hat (siehe Variante 1), gibt er dem Finanzamt de facto einen unverzinsten Kredit in Höhe von rund 380 Euro. Denn dieses Geld kann er sich erst mit der nächsten Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung im Jahr 2024 zurückholen

Auf die Berechnung der So­zial­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge wirkt sich ein Freibetrag nicht aus.

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Wie holst Du Dir den Lohn­steuer­freibetrag?

Den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellst Du bei dem Finanzamt, in dessen Bezirk Du zum Zeit­punkt der Antragstellung wohnst. Hast Du mehrere Wohnungen, ist das Finanzamt jenes Wohnsitzes zuständig, an dem Du Dich vorwiegend aufhältst. Bei Ehegatten oder Lebenspartnern mit mehreren Wohnsitzen ist das Finanzamt zuständig, an dem sich die Familie vorwiegend aufhält.

Du hast prinzipiell drei Möglichkeiten für den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung. 

  1. Du kannst das benötigte Formular im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung entweder direkt ausfüllen oder erst herunterladen und danach ausfüllen. In beiden Fällen musst Du den Antrag dann ausdrucken, unterschreiben und per Post (nicht per E-Mail!) ans Finanzamt schicken oder direkt dort abgeben.
  2. Völlig ohne Papier kommst Du aus, wenn Du den Antrag in Mein Elster stellst. Das ist seit Oktober 2021 möglich. Dafür brauchst Du ein Benutzerkonto beim Online-Finanzamt. Wie Du das einrichten kannst erfährst Du auf elster.de oder in unserem Finanztip-Ratgeber Elster. Beachte, dass Du bei einer Neuregistrierung ein bis zwei Wochen warten musst, bist Du per Post einen Aktivierungscode erhältst.
  3. Nutzt Du für die Steu­er­er­klä­rung eine Steuersoftware, kannst Du den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung oft auch damit erledigen. Denn viele Programme bieten genau das an an. Dazu gehören auch unsere Software-Empfehlungen Wiso Steuer 2023, Steuersparerklärung 2023 und Tax 2023.

Generell gilt: Die Formulare sind ähnlich gestaltet wie die für die Steu­er­er­klä­rung, nur bei weitem nicht so umfänglich. Du musst den Hauptvordruck und nur die Anlagen ausfüllen, die Du für den Antrag benötigst. Es gibt die Anlage Kinder, Anlage Werbungskosten, die Anlage Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen und Anlage haushaltsnahe Aufwendungen/energetische Maßnahmen. Machen sowohl Du wie auch Dein Ehegatte Werbungskosten für den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung geltend, dann benötigt Ihr zwei Anlagen Werbungskosten.

Beantragst Du erstmals einen Lohn­steuer­freibetrag, musst Du Deine Angaben glaubhaft machen und – soweit vorhanden – entsprechende Nachweise (zum Beispiel den Ausbildungsnachweis Deines Kindes und Kostenvoranschläge der Handwerker, die die Arbeitskosten ausweisen) vorlegen. Beim vereinfachten Antrag auf Lohnsteuerermäßigung verlangt das Finanzamt nicht erneut Nachweise über Deine Aufwendungen, wenn Du versicherst, dass sich nichts Wesentliches geändert hat. 

Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuerermäßigung

Willst Du 2023 höchstens den Freibetrag beantragen, der für das Kalenderjahr 2022 ermittelt wurde? Analog gilt das auch für Deinen Freibetrag für das Steuerjahr 2023, den Du auch für 2024 haben möchtest. Dann brauchst Du nur den Hauptvordruck auszufüllen. Deine Angaben machst Du unter „Lohnsteuer-Ermäßigung im vereinfachten Verfahren“.

Wenn Ihr als Ehepaar die Steuerklassen ändern möchtet, könnt Ihr das jetzt auch öfter im Jahr beantragen. Dafür müsst Ihr den „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“ ausfüllen und gemeinsam unterschreiben. Seit 2018 kann jedoch ein Partner mit der Steuerklasse 3 oder 5 auch alleine einen Wechsel in die Klasse 4 beantragen. Das gilt dann für beide Partner. Falls Ihr als Ehepaar die Steuerklassenkombination 4/4 mit Faktor wünscht, beantragt Ihr ebenfalls einen Steuerklassenwechsel.

Alleinerziehende können im Jahr 2023 einen Ent­last­ungs­be­trag von 4.260 Euro (zuvor 4.008 Euro) bekommen. Berücksichtigt wird dieser in der Steuerklasse 2. Ab dem zweiten Kind steht Alleinerziehenden ein Zuschlag zum Ent­last­ungs­be­trag von 240 Euro je Kind zu. Du kannst den Ent­last­ungs­be­trag und den Erhöhungsbetrag als Freibetrag in der Anlage Kinder zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag beantragen, um so die Steuerklasse ändern zu können. Alternativ holst Du Dir den kompletten Ent­last­ungs­be­trag, indem Du in Deiner Steu­er­er­klä­rung die entsprechenden Felder in der Anlage Kind ausfüllst.
Zieht ein Partner in die Wohnung ein, führt dies dazu, dass die Voraussetzungen für den Ent­last­ungs­be­trag wegfallen. Dies musst Du dem Finanzamt mitteilen.

Formulare beim Finanzamt abgeben 

Dein Finanzamt akzeptiert folgende drei Möglichkeiten, damit das ausgefüllte, ausgedruckte und unterschriebene Formular korrekt ankommt:

  1. Entweder Du versendest es per Post oder Du gehst beim Finanzamt vorbei und erledigst die Sache persönlich.
  2. Alternativ kannst Du einen Bevollmächtigten schicken, der sich ausweisen muss und dem Du vorher schriftlich eine formlose Vollmacht erteilt hast.
  3. Bei Ehepaaren und Verpartnerten muss bei einer persönlichen Antragstellung nur einer von beiden Partnern anwesend sein, wenn beide den Antrag unterschrieben haben.

Musst Du eine Steu­er­er­klä­rung abgeben?

Wenn das Finanzamt Dir aufgrund Deines Antrags einen Steuerfreibetrag gewährt, musst Du für das abgelaufene Jahr unaufgefordert eine Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung abgeben. Von dieser Verpflichtung gibt es folgende Ausnahmen:

  1. Du hast den Behinderten- oder Hinterbliebenenpauschbetrag beantragt.
  2. Nur die Zahl Deiner Kinderfreibeträge hat sich geändert.
  3. Dein im Kalenderjahr 2022 insgesamt erzielter Arbeitslohn übersteigt nicht 12.174 Euro (bei zusammenveranlagten Ehepaaren/Lebenspartnern 23.118 Euro. Das gilt entsprechend auch für Pensionärinnen und Pensionäre.
  4. Bist Du alleinerziehend, steht Dir möglicherweise ein Ent­last­ungs­be­trag zu. Für Verwitwete, die vom sogenannten Gnadensplitting (auch Witwensplitting/Witwersplitting) profitieren (Steuerklasse 3)  und wenn Du den Erhöhungsbetrag ab dem zweiten Kind als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal (Elstam) eingetragen bekommen hast, besteht grundsätzlich auch keinePflicht, eine Steu­er­er­klä­rung abzugeben.

Mitteilungspflicht bei Änderungen 

Wenn die genehmigte Lohnsteuer-Ermäßigung nicht mehr der Realität entspricht, dann bist Du verpflichtet, dies dem Finanzamt mitzuteilen. Das gilt beispielsweise, falls Du wegen Homeoffice oder nach einem Jobwechsel eine geringere Ent­fer­nungs­pau­scha­le hast, Du die doppelte Haus­halts­füh­rung aufgibst oder Du keinen Unterhalt mehr zahlen musst. Auch wenn der Freibetrag für auswärts wohnende Kinder in der Ausbildung oder der Ent­last­ungs­be­trag für Alleinerziehende Dir nicht mehr zusteht, musst Du das dem Finanzamt unverzüglich mitteilen.

Menschen mit Behinderungen und Hinterbliebene

Beeinträchtigte Menschen können wegen der mit ihrer Behinderung zusammenhängenden erhöhten Aufwendungen einen nach dem Grad der Behinderung gestaffelten Pauschbetrag als Freibetrag im Lohnsteuerabzugsverfahren geltend machen (Paragraf 33b Absatz 3 EStG). Alternativ können sie die Pauschbeträge im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer ansetzen. Auch die Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene fließen in die Elstam ein.

Den Freibetrag für behinderte Menschen musst Du deshalb nur dann neu beantragen, wenn der Gültigkeitszeitraum abgelaufen ist oder sich der Grad der Behinderung geändert hat. Falls ein solcher Pauschbetrag Deinem Kind zusteht und auf Dich übertragen werden soll, setzt auch das einen neuen Antrag voraus.

Eine gute Nachricht: 2021 sind die Pauschalen deutlich gestiegen – nach 45 Jahren. Außerdem gibt es jetzt ab einem Grad der Behinderung von 20 eine Pauschale, die in Zehnerschritten erhöht wird. Das regelt das Behinderten-Pauschbetragsgesetz. Die Details stehen im Ratgeber Außergewöhnliche Belastungen.

Diese Papiere reichst Du ein 

Als Nachweise akzeptiert das Finanzamt:

  • bei einem Grad der Behinderung von 50 oder mehr: Schwerbehindertenausweis oder Bescheid des Versorgungsamts.
  • bei einem niedrigeren Grad der Behinderung: Bescheinigung des Versorgungsamts oder Rentenbescheid.

Seit 2021 entfallen die zusätzlichen Voraussetzungen für Minderbehinderte.

Besonderheiten für blinde und hilflose Menschen

Blinde (BI) und dauernd hilflose behinderte Menschen (H) erhalten ab 2021 – unabhängig vom Grad ihrer Behinderung – einen Pauschbetrag von 7.400 Euro jährlich. Als Nachweise erkennt die Finanzverwaltung entweder einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen Bl oder H an. Beim Merkmal H reicht seit 2017 auch ein Bescheid über die Einstufung in die Pflegegrade 4 und 5.

Außergewöhnliche Belastungen 

Der Pauschbetrag für behinderte Menschen soll nur die laufenden und typischen Aufwendungen für die Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens, für die Pflege sowie für einen erhöhten Wäschebedarf abgelten. Das sind Aufwendungen, die behinderten Menschen erfahrungsgemäß durch ihre Krankheit beziehungsweise Behinderung entstehen und deren alleinige behinderungsbedingte Veranlassung nur schwer nachzuweisen ist.

Alle übrigen behinderungsbedingten Aufwendungen (etwa Operationskosten sowie Heilbehandlungen, Kuren, Arznei- und Arztkosten, Fahrtkosten) kann der Steuerpflichtige daneben als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigen lassen – auch wenn er einen Pauschbetrag als Freibetrag im Lohnsteuerabzugsverfahren geltend macht (R 33b Einkommensteuer-Richtlinien).

Der Pauschbetrag für Hinterbliebene beträgt 370 Euro jährlich. Davon profitieren Menschen, denen laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt worden sind, zum Beispiel nach dem Bundesversorgungsgesetz oder aus der gesetzlichen Unfall­ver­sicherung.

Heißt mehr Netto mehr Lohnersatzleistungen?

Falls bei Dir im Lohnsteuerabzugsverfahren eine günstigere Steuerklasse berücksichtigt wird, kann sich das aufgrund Deines höheren Nettogehalts auch positiv auf staatliche Leistungen wie das Ar­beits­lo­sen­geld auswirken. Für ein höheres Elterngeld musst Du jedoch den Steuerklassenwechsel spätestens sieben Monate vor dem Monat, in dem der Mutterschutz beginnt, beantragen. 

Wer absehen kann, dass er arbeitslos werden wird, sollte rechtzeitig eine günstigere Steuerklasse eintragen lassen. Wenn die Änderung spätestens mit Wirkung ab dem 1. Januar eingetragen ist, bekommst Du dadurch ein höheres Ar­beits­lo­sen­geld.

Auch für andere soziale Leistungen wie den Zuschuss zum Mut­ter­schafts­geld, Kurz­arbeiter­geld und Krankengeld musst Du die jeweiligen Fristen einhalten.

Autoren
Udo Reuß

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