Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung Mit Lohnsteuerfreibetrag jeden Monat mehr Netto
Finanztip-Experte für Steuern
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
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Wenn Du jetzt schon weißt, dass Du mit der Steuererklärung im nächsten Jahr eine größere Erstattung bekommen wirst, warte nicht so lange. Denn mit einem Lohnsteuerfreibetrag kannst Du Dir schon ab dem folgenden Monat mehr Netto auf dem Konto sichern. Du musst nur einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen.
Mit einem Freibetrag sinkt Dein zu versteuerndes Einkommen und Dein Arbeitgeber muss weniger Lohnsteuer einbehalten. Dadurch hast Du jeden Monat mehr Netto als zuvor auf dem Konto. Um die Vorteile des Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahrens zu nutzen, beantragst Du beim Finanzamt einen Lohnsteuerfreibetrag. Ausgaben, die Deine Steuerlast mindern, werden sofort berücksichtigt und nicht erst, nachdem Du im Folgejahr Deine Steuererklärung abgegeben hast.
Beachte: Wenn Du zum Beispiel damit einen zusätzlichen Freibetrag von 1.800 Euro hast, heißt das nicht, dass Du am Ende 1.800 Euro mehr Netto hast. Abhängig von Deinem Gehalt und damit Deinem persönlichen Steuersatz hast du rund zwischen 300 und 750 Euro aufs Jahr gesehen mehr Netto.
Den Antrag kannst Du noch bis Ende November des laufenden Jahres stellen – Du profitierst dann ab dem kommenden Monat von den geringeren Abzügen. Besonders interessant ist das, wenn Du Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld erhältst. Mit Deinem individuellen Freibetrag kannst Du Deine Liquidität schnell verbessern, sparst aber nach der zwingend notwendigen Steuererklärung trotzdem keine Einkommensteuer. Du holst Dir nur das Geld vom Staat sofort, was Du sonst erst im folgenden Jahr mit der Steuererklärung erhalten würdest. Besonders in Zeiten steigender Inflation ist das sehr empfehlenswert.
Du kannst aber auch deutlich früher einen Antrag stellen, sogar schon im Jahr zuvor: Du darfst bis einschließlich des Jahres 2024 schon ab 1. Oktober einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für das folgende Jahr stellen. Ab 2025 rückt der Fristbeginn laut Jahressteuergesetz 2024 um einen Monat auf den 1. November nach hinten. Achte in jedem Fall darauf, dass Du das Formular für das richtige Jahr auswählst. Der Vorteil der frühen Beantragung ist vor allem, dass Du dann gleich für zwei volle Kalenderjahre beantragen kannst. Wann das praktisch ist, siehst Du gleich im folgenden Beispiel:
Dieter erkennt im November 2024, dass er mit dem Antrag richtig viel Netto im Dezember 2024 bekommen könnte und tut das in einem Antrag für das Jahr 2024 und gleich für 2025 mit. Wenn sich an seinen Verhältnissen nichts ändert, kann er dann Ende 2025 erneut beantragen, dann aber gleich komplett für die Jahre 2026 und 2027. Er reizt also 2024 die Frist fast bis zum Ende aus, 2025 hingegen profitiert er vom frühen Beginn. Und in den folgenden Jahren muss er den Antrag nur noch alle zwei Jahre stellen.
Du kannst Dir einen Lohnsteuerfreibetrag für die Werbungskosten aus Deiner Arbeitnehmertätigkeit, für Sonderausgaben oder für außergewöhnliche Belastungen eintragen lassen.
Beispiele für Werbungskosten:
Beispiele für Sonderausgaben:
Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung berücksichtigt der Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug bereits mit der Vorsorgepauschale. Deshalb zählen sie beim Antrag auf Lohnsteuerermäßigung nicht.
Beispiele für außergewöhnliche Belastungen:
Generell gelten individuelle Freibeträge maximal zwei Steuerjahre. Ausnahmen hiervon sind ein Behinderten- oder Hinterbliebenenpauschbetrag. Sobald der Pauschbetrag als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal (Elstam) gespeichert ist, muss er nicht neu beantragt werden. Diese beiden Freibeträge führen auch nicht automatisch dazu, dass Du eine Steuererklärung erstellen musst.
Daneben ist die Eintragung eines Freibetrags auch möglich für:
Die Arbeits- und Fahrtkosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in Privathaushalten zählen bei der Berechnung eines Freibetrags ab dem ersten Euro. Sie können in Höhe des vierfachen Betrags der sich daraus ergebenden Steuerermäßigung als Lohnsteuerfreibetrag berücksichtigt werden. Das gilt, soweit sie nicht von dritter Seite (wie einer Versicherung) erstattet werden.
Bei Handwerkerleistungen beträgt die maximale Steuerermäßigung 20 Prozent der tatsächlichen Ausgaben, begrenzt auf 1.200 Euro; als Freibetrag werden dann höchstens 4.800 Euro (= 4 x 1.200 Euro) festgesetzt. Diesen Höchstbetrag erreichst Du, wenn die Arbeitskosten für die Handwerkerleistungen mindestens 6.000 Euro betragen. Bei den haushaltsnahen Dienstleistungen ist die Steuerermäßigung auf 510 Euro begrenzt und der Freibetrag somit auf 2.040 Euro (= 4 x 510 Euro).
Deinen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung für 2024 kannst Du noch bis zum 30. November 2024 stellen. Dieser gilt grundsätzlich bis zum Jahresende. Wenn Du zum Beispiel von der großen Flut betroffen bist, solltest Du schnell handeln.
Für das Jahr 2025 konntest Du den Antrag ab dem 1. Oktober 2024 stellen. Generell begann das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren im Oktober des Vorjahres, für den der Freibetrag gelten soll. Du darfst auch einen Freibetrag für zwei Kalenderjahre statt nur für ein Jahr beantragen. Das spart etwas Arbeit.
Achtung: Laut Jahressteuergesetz 2024 wird das ab 2025 immer erst ab 1. November möglich sein. Wenn Du also 2025 einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für 2025 und gleichzeitig 2026 stellen willst, kannst Du das dann ausschließlich im November 2025 tun.
Der Antrag kann sich besonders lohnen, wenn Du zum Jahresende Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld erwartest. Das kommt meist mit dem Novembergehalt. Diejenigen Angestellten sollten bis spätestens Ende Oktober den Freibetrag beantragen, damit sie bereits mit der Novemberauszahlung davon profitieren können (§ 39a Einkommensteuergesetz EStG).
Der Freibetrag wird ab dem 1. des Folgemonats zu einem Deiner Merkmale auf der elektronischen Variante der Steuerkarte, genannt Elstam, kurz für Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. Der Freibetrag ist ein Jahresbetrag und wird auf die der Antragstellung folgenden Monate verteilt.
Beispiel: Freibetrag 1.800 Euro, beantragt am
Eine Besonderheit gilt für den Fall, wenn Du den Antrag im Januar 2025 stellst: Dann wird der Lohnsteuerfreibetrag rückwirkend zum 1. Januar 2025 gebildet.
Falls sich bei Dir im Dezember 2024 etwas ändert und Du deshalb erst nach dem 30. November 2024 Deinen Antrag stellst, werden diese Änderungen nicht mehr im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren des laufenden Jahres berücksichtigt. Eine Steuerermäßigung kannst Du dann nur noch im Rahmen Deiner Steuererklärung für 2024 geltend machen.
Du kannst Dir Deine Elstam auf Antrag vom Finanzamt für Deine Unterlagen ausdrucken lassen. Deinem Arbeitgeber brauchst Du den Ausdruck aber nicht vorzulegen, weil er die Freibeträge und alle weiteren Änderungen Deiner Besteuerungsmerkmale in einem elektronischen Abrufverfahren erfährt.
Wenn Du Deinen Freibetrag beispielsweise erst Ende November für das laufende Jahr beantragst, kannst Du auf Nummer sicher gehen und der Lohnbuchhaltung Deines Arbeitgebers mitteilen, dass diese in der Lohnabrechnung für Dezember den Freibetrag anwenden soll.
Damit Dir das Finanzamt einen Lohnsteuerfreibetrag einträgt, müssen grundsätzlich Deine Aufwendungen 600 Euro übersteigen. Um diese Grenze zu ermitteln, zieht die Behörde bei den Werbungskosten den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 Euro ab. Wenn Du also allein Werbungskosten geltend machst, dann müssten diese insgesamt mindestens 1.830 Euro betragen.
Bestimmte Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art sowie Unterhaltszahlungen an Ehegatten und andere Angehörige sind Aufwendungen, die für die Berechnung der Antragsgrenze herangezogen werden. Bei den Sonderausgaben berücksichtigt das Finanzamt mindestens den geringen Pauschbetrag von 36 Euro bei Singles und 72 Euro bei zusammenveranlagten Ehepaaren sowie Lebenspartnerschaften. Bevor Du den Antrag stellst, solltest Du überschlägig berechnen, ob Du über die 600-Euro-Grenze kommst.
Diese Antragsgrenze gilt nicht für haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerkosten, Haushaltshilfen, Verlustvorträge, einen Verlust (beispielsweise aus Vermietung), den Behindertenpauschbetrag und den Hinterbliebenenpauschbetrag. Hier zählt jeder Euro für einen Freibetrag. Schauen wir uns das jetzt im Detail an einem Beispiel an.
Christoph ist 35 Jahre alt, ledig mit Steuerklasse 1, angestellt, kirchensteuerpflichtig und wohnt in Berlin. Er stellt im Oktober 2024 bei seinem Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung. Sein monatliches Bruttogehalt ist 3.500 Euro. Mit dem Novembergehalt wird ihm ein Weihnachtsgeld in gleicher Höhe von 3.500 Euro ausbezahlt.
Allein für die Fahrt zur Arbeit kann Christoph als Entfernungspauschale geltend machen: 220 Tage mal 20 Kilometer (einfache Entfernung Weg Wohnung zum Arbeitsplatz) mal 0,30 Euro gleich 1.320 Euro. Und er hat noch weitere Werbungskosten, weil er weitere berufsbezogenen Kosten selbst getragen und nicht vom Arbeitgeber erstattet bekommen hat. Hier die Übersicht der Werbungskosten von Christoph:
Entfernungspauschale: 1.320 Euro
Fortbildungskosten: 1.500 Euro
Fachliteratur: 200 Euro
Arbeitsmittel: 500 Euro
Das sind insgesamt Werbungskosten in Höhe von 3.520 Euro. Davon muss der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 Euro abgezogen werden. Das ergibt 2.290 Euro - also deutlich mehr als 600 Euro. Christoph sollte also einen Lohnsteuerfreibetrag beantragen.
Sein Freibetrag beträgt 2.290 Euro. Wenn er diesen auf November und Dezember aufteilt, sind es jeweils 1.145 Euro. Wie sich das steuerlich auswirkt, erfährst Du jetzt.
In Tabelle 1 kommt der November mit doppeltem Gehalt, danach in Tabelle 2 der Dezember mit einfachem Gehalt.
Tabelle 1: Novembergehalt inklusive Weihnachtsgeld
Gehaltsabrechnung | November 2024: 7.000 € | |
mit Freibetrag 1.145 € | ohne Freibetrag | |
Lohnsteuer | 1.070,25€ | 1.531,16 € |
Kirchensteuer (9 %) | 96,32 € | 137,80 € |
Gesamtsteuerabzug | 1.166,57€ | 1.668,96 € |
Differenz (mehr netto) | 502,39 € |
Tabelle 2: Dezembergehalt
Gehaltsabrechnung | Dezember 2024: 3.500 € | |
mit Freibetrag 1.145 € | ohne Freibetrag | |
Lohnsteuer | 127,41 € | 439,00 € |
Kirchensteuer (9 %) | 11,46 € | 39,51 € |
Gesamtsteuerabzug | 138,87 € | 478,51 € |
Differenz (mehr netto) | 339,64 € |
Quelle: Finanztip-Berechnung mit BMF-Rechner (Stand: 14. Oktober 2024)
Im Ergebnis hat Christoph also in den Monaten November und Dezember 2023 insgesamt 842,03 Euro = 502,39 + 339,64 mehr auf dem Konto. Dazu muss er lediglich seinen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung im Oktober 2023 stellen, um vom Freibetrag profitieren zu können.
Leider hat Christoph etwas getrödelt und beantragt seinen Freibetrag erst im November 2023, so dass der Jahresfreibetrag von 2.290 Euro komplett bei seinem Dezembergehalt von 3.500 Euro berücksichtigt wird.
Tabelle 3: Freibetrag erst im November beantragt
Gehaltsabrechnung | Dezember 2024: 3.500 € | |
mit Freibetrag 2.290 € | ohne Freibetrag | |
Lohnsteuer | 0 € | 439,00 € |
Kirchensteuer (9 %) | 0 € | 39,51 € |
Gesamtsteuerabzug | 0 € | 478,51 € |
Differenz (mehr netto) | 478,51 € |
Quelle: Finanztip-Berechnung mit BMF-Rechner (Stand: 14. Oktober 2024)
Ergebnis: Christoph hat zwar immerhin 478,51 Euro mehr netto, weil er den kompletten Freibetrag im Dezember nutzt. Da dieser aber mit 2.290 Euro sehr groß im Vergleich zum Brutto von 3.500 Euro ist, verpufft ein Teil der Steuerermäßigung. Damit gibt er dem Finanzamt de facto einen unverzinsten Kredit in Höhe von rund 364 Euro. Denn dieses Geld kann er sich erst mit der nächsten Einkommensteuererklärung im Jahr 2025 zurückholen.
Achtung: Auf die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge wirkt sich ein Freibetrag nicht aus.
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Den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellst Du bei dem Finanzamt, in dessen Bezirk Du zum Zeitpunkt der Antragstellung wohnst. Hast Du mehrere Wohnungen, ist das Finanzamt jenes Wohnsitzes zuständig, an dem Du Dich vorwiegend aufhältst. Bei Ehegatten oder Lebenspartnern mit mehreren Wohnsitzen ist das Finanzamt zuständig, an dem sich die Familie vorwiegend aufhält.
Du hast prinzipiell drei Möglichkeiten für den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung.
Generell gilt: Die Formulare sind ähnlich gestaltet wie die für die Steuererklärung, nur bei weitem nicht so umfänglich. Du musst den Hauptvordruck und nur die Anlagen ausfüllen, die Du für den Antrag benötigst. Es gibt die Anlage Kinder, Anlage Werbungskosten, die Anlage Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen und Anlage haushaltsnahe Aufwendungen/energetische Maßnahmen. Machen sowohl Du wie auch Dein Ehegatte Werbungskosten für den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung geltend, dann benötigt Ihr zwei Anlagen Werbungskosten.
Beantragst Du erstmals einen Lohnsteuerfreibetrag, musst Du Deine Angaben glaubhaft machen und – soweit vorhanden – entsprechende Nachweise (zum Beispiel den Ausbildungsnachweis Deines Kindes und Kostenvoranschläge der Handwerker, die die Arbeitskosten ausweisen) vorlegen. Beim vereinfachten Antrag auf Lohnsteuerermäßigung verlangt das Finanzamt nicht erneut Nachweise über Deine Aufwendungen, wenn Du versicherst, dass sich nichts Wesentliches geändert hat.
Willst Du 2024 höchstens den Freibetrag beantragen, der für das Kalenderjahr 2023 ermittelt wurde? Analog gilt das auch für Deinen Freibetrag für das Steuerjahr 2024, den Du auch für 2025 haben möchtest. Dann brauchst Du nur den Hauptvordruck auszufüllen. Deine Angaben machst Du unter „Lohnsteuer-Ermäßigung im vereinfachten Verfahren“.
Wenn Ihr als Ehepaar die Steuerklassen ändern möchtet, könnt Ihr das jetzt auch öfter im Jahr beantragen. Dafür müsst Ihr den „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“ ausfüllen und gemeinsam unterschreiben. Seit 2018 kann jedoch ein Partner mit der Steuerklasse 3 oder 5 auch alleine einen Wechsel in die Klasse 4 beantragen. Das gilt dann für beide Partner. Falls Ihr als Ehepaar die Steuerklassenkombination 4/4 mit Faktor wünscht, beantragt Ihr ebenfalls einen Steuerklassenwechsel.
Alleinerziehende können im Jahr 2024 einen Entlastungsbetrag von 4.260 Euro bekommen. Berücksichtigt wird dieser in der Steuerklasse 2. Ab dem zweiten Kind steht Alleinerziehenden ein Zuschlag zum Entlastungsbetrag von 240 Euro je Kind zu. Du kannst den Entlastungsbetrag und den Erhöhungsbetrag als Freibetrag in der Anlage Kinder zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag beantragen, um so die Steuerklasse ändern zu können. Alternativ holst Du Dir den kompletten Entlastungsbetrag, indem Du in Deiner Steuererklärung die entsprechenden Felder in der Anlage Kind ausfüllst.
Zieht ein Partner in die Wohnung ein, führt dies dazu, dass die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag wegfallen. Dies musst Du dem Finanzamt mitteilen.
Dein Finanzamt akzeptiert folgende drei Möglichkeiten, damit das ausgefüllte, ausgedruckte und unterschriebene Formular korrekt ankommt:
Wenn das Finanzamt Dir aufgrund Deines Antrags einen Steuerfreibetrag gewährt, musst Du für das abgelaufene Jahr unaufgefordert eine Einkommensteuererklärung abgeben. Von dieser Verpflichtung gibt es folgende Ausnahmen:
Wenn die genehmigte Lohnsteuer-Ermäßigung nicht mehr der Realität entspricht, dann bist Du verpflichtet, dies dem Finanzamt mitzuteilen. Das gilt beispielsweise, falls Du wegen Homeoffice oder nach einem Jobwechsel eine geringere Entfernungspauschale hast, Du die doppelte Haushaltsführung aufgibst oder Du keinen Unterhalt mehr zahlen musst. Auch wenn der Freibetrag für auswärts wohnende Kinder in der Ausbildung oder der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende Dir nicht mehr zusteht, musst Du das dem Finanzamt unverzüglich mitteilen.
Wenn Du absehen kannst, dass es sich nur um eine einmalige Sache zum Absetzen handelt, wie bei einer Flutkatastrophe, stelle den Antrag besser nur für das aktuelle Jahr und nicht gleich für das Folgejahr mit. Das erspart Dir potenziellen Ärger, wenn Du vergessen solltest, die Änderungen im Folgejahr dem Finanzamt mitzuteilen.
Beeinträchtigte Menschen können wegen der mit ihrer Behinderung zusammenhängenden erhöhten Aufwendungen einen nach dem Grad der Behinderung gestaffelten Pauschbetrag als Freibetrag im Lohnsteuerabzugsverfahren geltend machen (§ 33b Absatz 3 EStG). Alternativ können sie die Pauschbeträge im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer ansetzen. Auch die Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene fließen in die Elstam ein.
Den Freibetrag für behinderte Menschen musst Du deshalb nur dann neu beantragen, wenn der Gültigkeitszeitraum abgelaufen ist oder sich der Grad der Behinderung geändert hat. Falls ein solcher Pauschbetrag Deinem Kind zusteht und auf Dich übertragen werden soll, setzt auch das einen neuen Antrag voraus.
Eine gute Nachricht: 2021 sind die Pauschalen deutlich gestiegen – nach 45 Jahren. Außerdem gibt es jetzt ab einem Grad der Behinderung von 20 eine Pauschale, die in Zehnerschritten erhöht wird. Das regelt das Behinderten-Pauschbetragsgesetz. Die Details stehen im Ratgeber Außergewöhnliche Belastungen.
Als Nachweise akzeptiert das Finanzamt:
Seit 2021 entfallen die zusätzlichen Voraussetzungen für Minderbehinderte.
Blinde (BI) und dauernd hilflose behinderte Menschen (H) erhalten ab 2021 – unabhängig vom Grad ihrer Behinderung – einen Pauschbetrag von 7.400 Euro jährlich. Als Nachweise erkennt die Finanzverwaltung entweder einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen Bl oder H an. Beim Merkmal H reicht seit 2017 auch ein Bescheid über die Einstufung in die Pflegegrade 4 und 5.
Der Pauschbetrag für behinderte Menschen soll nur die laufenden und typischen Aufwendungen für die Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens, für die Pflege sowie für einen erhöhten Wäschebedarf abgelten. Das sind Aufwendungen, die behinderten Menschen erfahrungsgemäß durch ihre Krankheit beziehungsweise Behinderung entstehen und deren alleinige behinderungsbedingte Veranlassung nur schwer nachzuweisen ist.
Alle übrigen behinderungsbedingten Aufwendungen (etwa Operationskosten sowie Heilbehandlungen, Kuren, Arznei- und Arztkosten, Fahrtkosten) kann der Steuerpflichtige daneben als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigen lassen – auch wenn er einen Pauschbetrag als Freibetrag im Lohnsteuerabzugsverfahren geltend macht (R 33b Einkommensteuer-Richtlinien).
Der Pauschbetrag für Hinterbliebene beträgt 370 Euro jährlich. Davon profitieren Menschen, denen laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt worden sind, zum Beispiel nach dem Bundesversorgungsgesetz oder aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
Falls bei Dir im Lohnsteuerabzugsverfahren eine günstigere Steuerklasse berücksichtigt wird, kann sich das aufgrund Deines höheren Nettogehalts auch positiv auf staatliche Leistungen wie das Arbeitslosengeld auswirken. Für ein höheres Elterngeld musst Du jedoch den Steuerklassenwechsel spätestens sieben Monate vor dem Monat, in dem der Mutterschutz beginnt, beantragen.
Wer absehen kann, dass er arbeitslos werden wird, sollte rechtzeitig eine günstigere Steuerklasse eintragen lassen. Wenn die Änderung spätestens mit Wirkung ab dem 1. Januar eingetragen ist, bekommst Du dadurch ein höheres Arbeitslosengeld.
Auch für andere soziale Leistungen wie den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Kurzarbeitergeld und Krankengeld musst Du die jeweiligen Fristen einhalten.
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