Das löst aber das Problem nicht. Ein Notar ist kein Finanz- und Steuerfachmann. Im Testament steht dann auch nur, dass Sohn A und Tochter B je die Hälfte der Position bekommen sollen.
Wenn die Position 200 Anteile sind, bekommt jeder 100 Stück. Bekommt die Bank den Auftrag, je 100 Stück an die beiden Erben zu übertragen, dann macht sie das. Welcher Auftrag zuerst ausgeführt wird, ist zufällig. Hinterher haben beide eine die gleiche Summe übertragen bekommen, aber der Eine muss 250k bei Verkauf versteuern, die Andere 50k.
Hinzu kommt, dass bei einer Erbmasse oberhalb der Freibeträge auf diese latenten Steuern zusätzlich Erbschaftssteuern bezahlt werden müssen. Eine klare Doppelversteuerung.
Das Problem der doppelten Versteuerung, wie auch das Problem der ungerechten Verteilung lässt sich nur dadurch lösen, dass der zukünftige Erblasser die Position einmal durchhandelt. Dann ist die KESt bezahlt und wird nicht doppelt versteuert und die Anteile haben einen einheitlichen Einstandskurs.
Freilich bezog sich der Rat zum Notar lediglich auf das Ziel, dass die Wünsche des Erblassers auch tatsächlich realisiert werden. Und die Qualität/Expertise ist freilich auch unterschiedlich, insbesondere je nach Ort, Land usw.
Im Fall, dass zusätzlich auch noch steuerrechtliche Fragen von großer Bedeutung sind, ist es eben ratsam zusätzlich einen qualifizierten Steuerberater hinzuzuziehen. Interdiszplinäre Kanzleien bieten, dass oftmals gleich alles in eins an. Je größer und diversifizierter ein vermögensreicher Nachlass ist, um so komplexer ist in der Regel der Beratungsaufwand. Daher gibt es spezialisierte Team selbst für ultra hochvermögende Erbschaften und unter Berücksichtigung der rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Besonderheiten.