Beiträge von Seyu

    Zwei Fragen:

    Was ist der wesentliche Unterschied zum kommenden AV-Depot?

    Worin liegt der wesentliche Vorteil des Arbeitnehmers, wenn der Arbeitgeber anscheinend nichts einzahlen muss?

    1) In den USA gibt es auch beides. 401(k)-Pläne sind eine Form der bAV und ira (individual retirement accounts) im weiteren Sinne mit dem AV vergleichbar, wobei es sich noh unterscheidet je nach dem, ob es sich um einen traditional IRA oder roth IRA handelt.

    2) Niemand sagt, dass der AG nicht einzahlen müssen oder könne. In den USA sind sog. "matches" verbreitet, d.h. dass der Arbeitgeber bis zu einem gewissen Betrag für jeden $, den der ArbN einzahlt, der ArbG ebenfalls einen identischen Betrag hinzugibt. Dies gilt als äußerst attraktiv, da man damit bereits eine 100% Rendite erhalten hat auf seinen Betrag, den man dann auch noch anlegen kann.

    Und: Was ist dein Vorschlag, wie man es besser machen kann?

    US-amerikanische 401(k)-Pläne als Vorbild. Beiträge frei nach der Entscheidung des ArbN über ein Depot anlegbar; keine SV-Pflicht bei Entnahme, keine Verrentungspflicht, ggf. Mindesalter für Entnahme mit Rentenbeginn, vorher Entnahme möglich mit voller Versteuerung.

    Es gibt bereits ein hervorragend funktionierendes System als Vorbild - man muss sich nur entscheiden, ob man die Augen davor verschließen möchte oder nicht.

    Im Übrigen ist die verpflichtende bAV abzulehnen, Walz hat dazu schon alles notwendige geschrieben, warum bAV eine Mogelpackung sind.

    Per Definition haben diese beide (gleich) hohe Einkommen und profitieren gar nicht vom Gang zum Standesamt.

    DINK steht für double income no kids. Heißt also nur 2 Berufstätige, aber nichts über den Verdienst aus.


    Aber daran denken: im konservativen Milleu war und ist es selbstverständlich, dass man Kinder hat. Die Hausfrauenehe ohne Kinder war und ist, auch aus konservativer Sicht nie förderwürdig.

    Das ist tatsächlich ein guter Aspekt mal. Das gesamte Familienrecht, insbesondere (aber nicht nur) das Eherecht, Verwandtschaftsrecht usw. basiert darauf, dass die Ehe automatisch mit Kindern einhergeht (etwas wie die katholische Lehre so gesehen, aber das sei mal dahingestellt). Deswegen passen sämtliche Eherechtsvorschriften usw. eigentlich nur, wenn man im gesetzlichen Typus lebt: der idealrweise kinderreichen, Eehe, die in der Regel schon der Betreuung wegen usw. auf ein Einkommen setzt, soweit machbar. Gesellschaftlich ist das auch gar nicht unbedingt schlecht, schließlich ist die Gesellschaft dringend auf Kinder angewiesen und völlig darauf ausgerichtet, dass es eine hohe Reproduktionsrate gibt.

    Das Volk wählt mehrheitlich eine Partei die verspricht, die Schuldenbremse wird nicht angetastet, wenn der Kandidat zum Kanzler gewählt ist liefert er zuallererst den Taurus an die Ukraine, was der "Klempner der Macht" nicht hinbekommt - grosses Indianerehrenwort - und im übrigen wird die Stromsteuer für alle gesenkt - schliesslich ist man ja viiiel besser als die Ampel!

    Ist der Kandidat zum Kanzler gewählt, werden die Zusagen nicht eingelöst, der Sommer 2025, in denen viele merken werden, dass sich was tut fällt ebenso ins Wasser wie der Herbst der Reformen. Man wundert sich, dass das Volk der Politik nicht mehr traut.

    Aus der Opposition heraus lässt sich bekanntlich vieles behaupten mit dem Ziel die gegenwärtige Regierung zu kritisieren bzw. für etwas verantwortlich zu machen.

    Wenn man selbst im Sattel sitzt, wird man jedoch mit der Realität konfrontiert wie einem Haushalt, vielfältigen divergierenden Interessen, Lobbyarbeit (wertungsneutral) von allen betroffenen Gruppen, die gehört werden wollen, geopolitischen Verwerfungen usw.

    Erst einmal brauchst Du niemanden unterstellen, dass er denkt, dass "Beamte den Hals nicht voll bekommen", wenn er auf einzelne Vorgänge hinweist, so wie ich mit Beitrag RE: Ehegattensplitting.

    Es ist bloss sehr auffällig, wenn dieselbe Beobachtung "mehr Alleinerziehende" zu sehr unterschiedlichen Konsequenzen führt. Wer bekommt denn als alleinerziehend in der freien Wirtschaft mehr Geld auf dem Level von 80% des Medianeinkommens?

    Und was Deinen Verweis auf das Bundesverfassungsgericht angeht: Wieso wird hier im Forum und von der Politik die Ehe als "überholt" angesehen, und mit negativen Konsequenzen belegt, wenn sie derzeit noch im Grundgesetz "besonderen Schutz" genießt? Müsste man dann nicht erst das GG ändern, bevor man die kostenlose Mitversicherung und das Ehegattensplitting kippt?

    Das besagte Urteil im Volltext abrufbar:

    https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Ent…7.html?nn=68080

    Ein Hinweis: Deine Fragen lassen sich beantworten durch den Besuch einer gut bestückten Bibliothek, vorzugsweise einer Universitätsbibiliothek mit Zugriffen zu bspw. Kommentaren zum Grundgesetz oder Lehrbüchern zum Familienrecht, in denen ganz regelmäßig auch die entsprechenden Bezüge zum Verfassungsrecht hergestellt werden.

    Wie du an den Senatsentscheidungen des BVerfG, die sich anders als Kammerentscheidungen auf grundsätzliche Fragen beziehen, die das Gericht bislang noch nicht geklärt ist, sehen kannst, ist das Verfassungsrecht eine ausgesprochen komplexe Materie.

    Der Beitrag von JackDawson war völlig richtig, da du den aktuellen Entwurf zur Besoldungsanpassung verlinkt hast, der eben - wie auch ausdrücklich überall darauf hingewiesen wurde - zuvorderst der Umsetzung der neuen Rechtsprechung dient.

    Ich glaube Saidi spielt eher darauf an, wenn man viele Depots, Tagesgeldkonten usw. mit eher kleineren Summen hat, dass man dann nicht anfangen muss rumzurechnen, wo man wie viel Freistellungsauftrag angibt, sondern es einfach mit einem Rutsch bei der Steuererklärung erledigt.

    Wenn man den Freistellungsauftrag bei einer Bank/Depot sowieso voll ausschöpfen kann, dann braucht man den vollen Betrag nur dort anzugeben und das Thema ist erledigt.

    Grundsätzlich nachvollziehbar. Aber wird er nicht sicherlich bereits den gesamten Freibetrag bei seinem Scalable Depot ausschöpfen können, sodass das Argument bei ihm gerade nicht durchgreift.

    Gerade entdeckt:

    TradeRepublic hat jetzt einen 24/7 Kundendienst eingerichtet https://traderepublic.com/de-de/support

    https://www.faz.net/aktuell/finanz…-200730514.html

    https://www.heise.de/news/Trade-Rep…a-11257887.html

    Vielleicht hat der öffentliche Druck und Kritik insofern gewirkt. M. E. verbessert TradeRepublic damit seine Marktposition erheblich - freilich wird das von der Qualität des Kundenservices abhängen, aber grundsätzlich gibt es ihn jetzt überhaupt.

    EDIT: Mein Fehler - gerade gesehen, das im Nachbarforum schon ein Thread erstellt wurde. Darf gerne sonst gelöscht werden.

    Man mag darauf hinweisen, dass 'Stiftungen' nicht auch nicht zwingend in der Rechtsform einer Stiftung geführt werden müssen. Weiter macht es jedenfalls steuerrechtlich einen Unterschied, ob es sich zugleich um eine gemeinnützige Stiftung handelt.

    Die Robert Bosch Stiftung hat bspw. die Rechtsform einer (gemeinnützigen) GmbH. Dies kann je nach dem, welche Absichten mit der Stiftung verfolgt werden, vorteilhaft sein.

    Das ist mein Verständnis. Bzw. auch wenn ich das als Behauptung geschrieben habe, ist das auch eher eine Frage an die Gemeinschaft ob das geht.

    Könne man das denn zugleich damit auch zur Eigenkapitalansparung nutzen oder würde das daran scheitern, dass das Eigenkapital zwar für die Immobilie genutzt wird, nicht aber für das Immobiliendarlehen?

    Newb

    D.h. man könnte quasi alles Geld, das man "übrig" hat und ohnehin für Sondertilgungen nutzen würde, idealerweise bis zur Förderungshöhe, in das AV-Depot packen und dann im darauffolgenden Jahr kann man das steuerfrei und förderungsunschädlich auf das Kreditkonto als Sondertilgung umschichten?

    Eine der großen Fragen ist ja auch, ob wir dauerhaft mit 25% Abgeltungssteuer rechnen können. Ich bin da skeptisch...irgendwer muss die Finanzlöcher stopfen und die Spekulanten von der Börse bieten sich dazu an. Ob es gleich zum persönlichen Steuersatz kommt, weiß ich nicht. Aber unter 30% Abgeltungssteuer plus den unsterblichen Soli würde ich für die Altersvorsorge eher nicht rechnen

    Unter dem Aspekt wird ja auch bspw. im wertpapier-forum für Ausschütter votiert. Nach dem Prinzip, was schon versteuert ist, ist keiner ggf. nachteiligen späteren Änderung ausgesetzt.

    Gebühren 0,5

    Du unterstellst damit das ja überhaupt Extragebühren erhoben werden. Finanzen.net hat ja bspw. schon angekündigt, das kostenlos machen zu wollen so wie andere Depots auch. Das ist m.E. eigentlich auch das einzig seriöse, weil es schlichtweg keinen Grund gibt, warum das plötzlich mehr Kosten sollen müsse. Wenn man ein gebührenfreies AV annähme, könnte der Vorteil also steigen, nicht?

    Sehe ich das im Übrigen aber richtig, dass das Problem vor allem darin zu sehen ist, dass man wegen der nicht nur unglaublich komplizierten und auch unfähig gestalteten steuerlichen Gestaltung, man regelmäßig die Kapitalerträge später zwingend nach dem (voraussichtlich) höheren ESt-Satz anstatt nach KapErSt zu versteuern hat?

    Ab welchem zvE übersteigt denn der ESt-Tarif die Abgeltungssteuer+Soli? (Kirchensteuer außen vor, würde ja ohnehin bei beidem hinzukommen).

    Ja, man hätte vermutlich mit dem Insolvenzverwalter zu tuen. Sowas würde dann Monate dauern...

    Das mag zwar so sein. Im Ergebnis sollte man aber seine Anteile erhalten. Insolvenzverwalter haften persönlich. Gerade bei großen und komplizierten Insolvenzen wie von Finanzdienstleistern wählen die Insolvenzgerichte in der Regel entsprechend erfahrene Insolvenzverwalter aus.

    Auch wenn ich nicht DIE LÖSUNG im Ärmel habe, die normale Besteuerung für Leuten mit unterschiedlichem Einkommen erfolgt nach ihrer Leistungsfähigkeit. Jemand mit 80 k zahlt mehr als einer mit 50 k. Das Ehegattensplitting weicht vom normalen ab. Warum soll das fair sein, wenn nur eine kleine Gruppe der Ehepaare davon massiv profitiert?

    weil es eben die Ehe ist, die eine gegenseitige rechtliche und wirtschaftliche Verantwortungsgemeinschaft ist? Sie ist deswegen eben gerade nicht vergleichbar. Warum will man das nicht verstehen?Deswegen gibt es bei der Beantragung von einkommensabhängigen Förderleistungen wie BAföG o.ä. auch gesonderte Freibeträge für Ehegatten usw., weil die Ehe als Einheit angesehen wird (aber eben keinen Freibetrag für nichteheliche Partner). Das wird schon allein durch den Grundsatz des Familiennamens deutlich, was zwar mittlerweile sehr viel liberalisieter wurde, aber bei den Kindern bspw. weiter durchschlägt.

    Das Sehnen nach der Adenauerzeit ist ungebrochen, damals als die Welt noch in Ordnung und so schön übersichtlich war.

    Du hast den Beitrag offensichtlich nicht verstanden. Das VersAusglG ist eine Folge der großen Eherechtsreformen der Nachkriegszeit, die insbesondere der Verwirklichung des Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG dienten. Zu diesen Reformen zählten auch die Einführung des Zerrütungsprinzips, Reform des Eheinnenrechts (wie § 1356 BGB), Namensrechts usw. Den Versorgungsausgleich hat der Gesetzgeber also gerade geschaffen, da er

    a) vom Normalfall der Alleinverdienerfamilie mit Kindern ausgeht, die betreuungsbedürftig sind

    b) durch die erleichterte Scheidungsmöglichkeit der andere Partner (Nichterwerbstätige) geschützt werden müsse.

    Wenn man also meint zu vertreten, dass dieses Modell archaisch sei, dann wäre es konsequent sich zugleich auch von diesen Regelungen zu verabschieden bzw. sie lediglich zur "Wahl-Regelung" (Opt-in) zu machen. Das will aber gleichzeitig wohl auch niemand.

    Newb Der Unterschied dürfte bei dieser Konstellation gar nicht so hoch sein. Aber gehen wir einen Schritt zurück. Den meisten Kritikern geht es nicht darum, Familien schlechter zu stellen, wie Du durch Deine Fragestellung unterstellst. Wenn es nach mir ginge, würden Familien mit Kindern stärker entlastet als heute. Und da meine ich nicht nur Familien mit verheirateten Eltern sondern alle Familien. Da man aber nicht mehr Geld ausgeben kann als man hat (jedenfalls nicht als vernünftig wirtschaftende Hausfrau), muss man dieses Geld irgendwo finden, bzw. einsparen.

    Nun ist das Splitting eine Art von Steuervorteil von Ehepaaren gegenüber einem unverheirateten Paar, sobald die Partner unterschiedlich viel verdienen. Es benachteiligt aber auch alle Ehepaare, die in etwa gleich viel verdienen. Warum werden eigentlich nur die mit dem unterschiedlichen Verdienst gefördert? Ist die Ehe der anderen weniger schützenswert?

    Ich meine das Ehegattensplitting ist nicht fair. Das ist kein Vorwurf gegen Männer sondern die logische Folge einer Förderung, die in einer Zeit ausgedacht wurde als das Alleinverdienermodell die Standardlösung für Familien war. Das ist nicht mehr zeitgemäß und für mich sollte diese Ungerechtigkeit (unzureichende Förderung von Familien mit Kindern und Benachteiligung von Ehepaaren mit ähnlichem Verdienst) korrigiert werden.

    1. Zu Rechtfertigung der "Besserstellung" von Ehepaaren gegenüber nichtehelichen Lebensgemeinschaften wurde bereits alles gesagt (Art. 6 Abs. 1 GG)

    2. Zur Rechtfertigung des Splittings für die Ehe selbst ebenso (s.o. alle anderen); insbesondere dass es keine Benachteiligung oder Bevorteilung darstellt, sondern Benachteiligung verhindert.

    3. Den hervorgehobenen Teil halte ich für schlicht weg falsch, aus folgenden Gründen:

    a) Ab einer größeren, vom Staat zu präferierenden Geburtenrate (>Sterberate) (und damit Kinderzahl) besteht fast schon die Notwendigkeit, dass jemand - sofern finanziell leistbar - viel Zeit dafür hat. In jedem Fall ist es aber ohnehin die Entscheidung der Eheleute selbst, § 1356 BGB.

    b) Das Splitting ist ungeachtet von Kindern notwendig (schon oben geklärt, Art. 6 GG). Familie (auch kinderlos) ist (ursprünglich) der Kern der Gesellschaft, bei dem man aufeinander bauen können soll.

    c) Auch das Scheidungsfolgenrecht ist auf den gesetzgeberischen Normalfall des Alleinverdienermodells ausgerichtet. Deshalb gibt es überhaupt Zugewinnausgleich oder Versorgungsausgleich und nicht Kindes bezogene Unterhaltsleistungen.

    Es gibt zwei Formen des (relevanten) ordentlichen Testamentes nach § 2231 BGB.

    Das öffentliche (notarielle) Testament nach §§ 2231 Nr. 1, 2232 BGB.

    und das eigenhändige Testament nach §§ 2231 Nr. 2, 2247 BGB.

    Wenn du dich tatsächlich für das eigenhändige Testament entscheidest, dann muss dieses nach § 2247 Abs. 1 BGB zwingend vollständig per Hand geschrieben sein (nicht getippt!) und persönlich unterschrieben sein.

    Das öffentliche Testament ist bei derartigem Vermögen dringend anzuraten, insbesondere wenn Immobilien betroffen sein sollten, § 35 Abs. 1 S. 2 GBO.