Erst einmal brauchst Du niemanden unterstellen, dass er denkt, dass "Beamte den Hals nicht voll bekommen", wenn er auf einzelne Vorgänge hinweist, so wie ich mit Beitrag RE: Ehegattensplitting.
Es ist bloss sehr auffällig, wenn dieselbe Beobachtung "mehr Alleinerziehende" zu sehr unterschiedlichen Konsequenzen führt. Wer bekommt denn als alleinerziehend in der freien Wirtschaft mehr Geld auf dem Level von 80% des Medianeinkommens?
Und was Deinen Verweis auf das Bundesverfassungsgericht angeht: Wieso wird hier im Forum und von der Politik die Ehe als "überholt" angesehen, und mit negativen Konsequenzen belegt, wenn sie derzeit noch im Grundgesetz "besonderen Schutz" genießt? Müsste man dann nicht erst das GG ändern, bevor man die kostenlose Mitversicherung und das Ehegattensplitting kippt?
Das besagte Urteil im Volltext abrufbar:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Ent…7.html?nn=68080
Ein Hinweis: Deine Fragen lassen sich beantworten durch den Besuch einer gut bestückten Bibliothek, vorzugsweise einer Universitätsbibiliothek mit Zugriffen zu bspw. Kommentaren zum Grundgesetz oder Lehrbüchern zum Familienrecht, in denen ganz regelmäßig auch die entsprechenden Bezüge zum Verfassungsrecht hergestellt werden.
Wie du an den Senatsentscheidungen des BVerfG, die sich anders als Kammerentscheidungen auf grundsätzliche Fragen beziehen, die das Gericht bislang noch nicht geklärt ist, sehen kannst, ist das Verfassungsrecht eine ausgesprochen komplexe Materie.
Der Beitrag von JackDawson war völlig richtig, da du den aktuellen Entwurf zur Besoldungsanpassung verlinkt hast, der eben - wie auch ausdrücklich überall darauf hingewiesen wurde - zuvorderst der Umsetzung der neuen Rechtsprechung dient.