Beiträge von Seyu

    Erst einmal brauchst Du niemanden unterstellen, dass er denkt, dass "Beamte den Hals nicht voll bekommen", wenn er auf einzelne Vorgänge hinweist, so wie ich mit Beitrag RE: Ehegattensplitting.

    Es ist bloss sehr auffällig, wenn dieselbe Beobachtung "mehr Alleinerziehende" zu sehr unterschiedlichen Konsequenzen führt. Wer bekommt denn als alleinerziehend in der freien Wirtschaft mehr Geld auf dem Level von 80% des Medianeinkommens?

    Und was Deinen Verweis auf das Bundesverfassungsgericht angeht: Wieso wird hier im Forum und von der Politik die Ehe als "überholt" angesehen, und mit negativen Konsequenzen belegt, wenn sie derzeit noch im Grundgesetz "besonderen Schutz" genießt? Müsste man dann nicht erst das GG ändern, bevor man die kostenlose Mitversicherung und das Ehegattensplitting kippt?

    Das besagte Urteil im Volltext abrufbar:

    https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Ent…7.html?nn=68080

    Ein Hinweis: Deine Fragen lassen sich beantworten durch den Besuch einer gut bestückten Bibliothek, vorzugsweise einer Universitätsbibiliothek mit Zugriffen zu bspw. Kommentaren zum Grundgesetz oder Lehrbüchern zum Familienrecht, in denen ganz regelmäßig auch die entsprechenden Bezüge zum Verfassungsrecht hergestellt werden.

    Wie du an den Senatsentscheidungen des BVerfG, die sich anders als Kammerentscheidungen auf grundsätzliche Fragen beziehen, die das Gericht bislang noch nicht geklärt ist, sehen kannst, ist das Verfassungsrecht eine ausgesprochen komplexe Materie.

    Der Beitrag von JackDawson war völlig richtig, da du den aktuellen Entwurf zur Besoldungsanpassung verlinkt hast, der eben - wie auch ausdrücklich überall darauf hingewiesen wurde - zuvorderst der Umsetzung der neuen Rechtsprechung dient.

    Ich glaube Saidi spielt eher darauf an, wenn man viele Depots, Tagesgeldkonten usw. mit eher kleineren Summen hat, dass man dann nicht anfangen muss rumzurechnen, wo man wie viel Freistellungsauftrag angibt, sondern es einfach mit einem Rutsch bei der Steuererklärung erledigt.

    Wenn man den Freistellungsauftrag bei einer Bank/Depot sowieso voll ausschöpfen kann, dann braucht man den vollen Betrag nur dort anzugeben und das Thema ist erledigt.

    Grundsätzlich nachvollziehbar. Aber wird er nicht sicherlich bereits den gesamten Freibetrag bei seinem Scalable Depot ausschöpfen können, sodass das Argument bei ihm gerade nicht durchgreift.

    Gerade entdeckt:

    TradeRepublic hat jetzt einen 24/7 Kundendienst eingerichtet https://traderepublic.com/de-de/support

    https://www.faz.net/aktuell/finanz…-200730514.html

    https://www.heise.de/news/Trade-Rep…a-11257887.html

    Vielleicht hat der öffentliche Druck und Kritik insofern gewirkt. M. E. verbessert TradeRepublic damit seine Marktposition erheblich - freilich wird das von der Qualität des Kundenservices abhängen, aber grundsätzlich gibt es ihn jetzt überhaupt.

    EDIT: Mein Fehler - gerade gesehen, das im Nachbarforum schon ein Thread erstellt wurde. Darf gerne sonst gelöscht werden.

    Man mag darauf hinweisen, dass 'Stiftungen' nicht auch nicht zwingend in der Rechtsform einer Stiftung geführt werden müssen. Weiter macht es jedenfalls steuerrechtlich einen Unterschied, ob es sich zugleich um eine gemeinnützige Stiftung handelt.

    Die Robert Bosch Stiftung hat bspw. die Rechtsform einer (gemeinnützigen) GmbH. Dies kann je nach dem, welche Absichten mit der Stiftung verfolgt werden, vorteilhaft sein.

    Das ist mein Verständnis. Bzw. auch wenn ich das als Behauptung geschrieben habe, ist das auch eher eine Frage an die Gemeinschaft ob das geht.

    Könne man das denn zugleich damit auch zur Eigenkapitalansparung nutzen oder würde das daran scheitern, dass das Eigenkapital zwar für die Immobilie genutzt wird, nicht aber für das Immobiliendarlehen?

    Newb

    D.h. man könnte quasi alles Geld, das man "übrig" hat und ohnehin für Sondertilgungen nutzen würde, idealerweise bis zur Förderungshöhe, in das AV-Depot packen und dann im darauffolgenden Jahr kann man das steuerfrei und förderungsunschädlich auf das Kreditkonto als Sondertilgung umschichten?

    Eine der großen Fragen ist ja auch, ob wir dauerhaft mit 25% Abgeltungssteuer rechnen können. Ich bin da skeptisch...irgendwer muss die Finanzlöcher stopfen und die Spekulanten von der Börse bieten sich dazu an. Ob es gleich zum persönlichen Steuersatz kommt, weiß ich nicht. Aber unter 30% Abgeltungssteuer plus den unsterblichen Soli würde ich für die Altersvorsorge eher nicht rechnen

    Unter dem Aspekt wird ja auch bspw. im wertpapier-forum für Ausschütter votiert. Nach dem Prinzip, was schon versteuert ist, ist keiner ggf. nachteiligen späteren Änderung ausgesetzt.

    Gebühren 0,5

    Du unterstellst damit das ja überhaupt Extragebühren erhoben werden. Finanzen.net hat ja bspw. schon angekündigt, das kostenlos machen zu wollen so wie andere Depots auch. Das ist m.E. eigentlich auch das einzig seriöse, weil es schlichtweg keinen Grund gibt, warum das plötzlich mehr Kosten sollen müsse. Wenn man ein gebührenfreies AV annähme, könnte der Vorteil also steigen, nicht?

    Sehe ich das im Übrigen aber richtig, dass das Problem vor allem darin zu sehen ist, dass man wegen der nicht nur unglaublich komplizierten und auch unfähig gestalteten steuerlichen Gestaltung, man regelmäßig die Kapitalerträge später zwingend nach dem (voraussichtlich) höheren ESt-Satz anstatt nach KapErSt zu versteuern hat?

    Ab welchem zvE übersteigt denn der ESt-Tarif die Abgeltungssteuer+Soli? (Kirchensteuer außen vor, würde ja ohnehin bei beidem hinzukommen).

    Ja, man hätte vermutlich mit dem Insolvenzverwalter zu tuen. Sowas würde dann Monate dauern...

    Das mag zwar so sein. Im Ergebnis sollte man aber seine Anteile erhalten. Insolvenzverwalter haften persönlich. Gerade bei großen und komplizierten Insolvenzen wie von Finanzdienstleistern wählen die Insolvenzgerichte in der Regel entsprechend erfahrene Insolvenzverwalter aus.

    Auch wenn ich nicht DIE LÖSUNG im Ärmel habe, die normale Besteuerung für Leuten mit unterschiedlichem Einkommen erfolgt nach ihrer Leistungsfähigkeit. Jemand mit 80 k zahlt mehr als einer mit 50 k. Das Ehegattensplitting weicht vom normalen ab. Warum soll das fair sein, wenn nur eine kleine Gruppe der Ehepaare davon massiv profitiert?

    weil es eben die Ehe ist, die eine gegenseitige rechtliche und wirtschaftliche Verantwortungsgemeinschaft ist? Sie ist deswegen eben gerade nicht vergleichbar. Warum will man das nicht verstehen?Deswegen gibt es bei der Beantragung von einkommensabhängigen Förderleistungen wie BAföG o.ä. auch gesonderte Freibeträge für Ehegatten usw., weil die Ehe als Einheit angesehen wird (aber eben keinen Freibetrag für nichteheliche Partner). Das wird schon allein durch den Grundsatz des Familiennamens deutlich, was zwar mittlerweile sehr viel liberalisieter wurde, aber bei den Kindern bspw. weiter durchschlägt.

    Das Sehnen nach der Adenauerzeit ist ungebrochen, damals als die Welt noch in Ordnung und so schön übersichtlich war.

    Du hast den Beitrag offensichtlich nicht verstanden. Das VersAusglG ist eine Folge der großen Eherechtsreformen der Nachkriegszeit, die insbesondere der Verwirklichung des Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG dienten. Zu diesen Reformen zählten auch die Einführung des Zerrütungsprinzips, Reform des Eheinnenrechts (wie § 1356 BGB), Namensrechts usw. Den Versorgungsausgleich hat der Gesetzgeber also gerade geschaffen, da er

    a) vom Normalfall der Alleinverdienerfamilie mit Kindern ausgeht, die betreuungsbedürftig sind

    b) durch die erleichterte Scheidungsmöglichkeit der andere Partner (Nichterwerbstätige) geschützt werden müsse.

    Wenn man also meint zu vertreten, dass dieses Modell archaisch sei, dann wäre es konsequent sich zugleich auch von diesen Regelungen zu verabschieden bzw. sie lediglich zur "Wahl-Regelung" (Opt-in) zu machen. Das will aber gleichzeitig wohl auch niemand.

    Newb Der Unterschied dürfte bei dieser Konstellation gar nicht so hoch sein. Aber gehen wir einen Schritt zurück. Den meisten Kritikern geht es nicht darum, Familien schlechter zu stellen, wie Du durch Deine Fragestellung unterstellst. Wenn es nach mir ginge, würden Familien mit Kindern stärker entlastet als heute. Und da meine ich nicht nur Familien mit verheirateten Eltern sondern alle Familien. Da man aber nicht mehr Geld ausgeben kann als man hat (jedenfalls nicht als vernünftig wirtschaftende Hausfrau), muss man dieses Geld irgendwo finden, bzw. einsparen.

    Nun ist das Splitting eine Art von Steuervorteil von Ehepaaren gegenüber einem unverheirateten Paar, sobald die Partner unterschiedlich viel verdienen. Es benachteiligt aber auch alle Ehepaare, die in etwa gleich viel verdienen. Warum werden eigentlich nur die mit dem unterschiedlichen Verdienst gefördert? Ist die Ehe der anderen weniger schützenswert?

    Ich meine das Ehegattensplitting ist nicht fair. Das ist kein Vorwurf gegen Männer sondern die logische Folge einer Förderung, die in einer Zeit ausgedacht wurde als das Alleinverdienermodell die Standardlösung für Familien war. Das ist nicht mehr zeitgemäß und für mich sollte diese Ungerechtigkeit (unzureichende Förderung von Familien mit Kindern und Benachteiligung von Ehepaaren mit ähnlichem Verdienst) korrigiert werden.

    1. Zu Rechtfertigung der "Besserstellung" von Ehepaaren gegenüber nichtehelichen Lebensgemeinschaften wurde bereits alles gesagt (Art. 6 Abs. 1 GG)

    2. Zur Rechtfertigung des Splittings für die Ehe selbst ebenso (s.o. alle anderen); insbesondere dass es keine Benachteiligung oder Bevorteilung darstellt, sondern Benachteiligung verhindert.

    3. Den hervorgehobenen Teil halte ich für schlicht weg falsch, aus folgenden Gründen:

    a) Ab einer größeren, vom Staat zu präferierenden Geburtenrate (>Sterberate) (und damit Kinderzahl) besteht fast schon die Notwendigkeit, dass jemand - sofern finanziell leistbar - viel Zeit dafür hat. In jedem Fall ist es aber ohnehin die Entscheidung der Eheleute selbst, § 1356 BGB.

    b) Das Splitting ist ungeachtet von Kindern notwendig (schon oben geklärt, Art. 6 GG). Familie (auch kinderlos) ist (ursprünglich) der Kern der Gesellschaft, bei dem man aufeinander bauen können soll.

    c) Auch das Scheidungsfolgenrecht ist auf den gesetzgeberischen Normalfall des Alleinverdienermodells ausgerichtet. Deshalb gibt es überhaupt Zugewinnausgleich oder Versorgungsausgleich und nicht Kindes bezogene Unterhaltsleistungen.

    Es gibt zwei Formen des (relevanten) ordentlichen Testamentes nach § 2231 BGB.

    Das öffentliche (notarielle) Testament nach §§ 2231 Nr. 1, 2232 BGB.

    und das eigenhändige Testament nach §§ 2231 Nr. 2, 2247 BGB.

    Wenn du dich tatsächlich für das eigenhändige Testament entscheidest, dann muss dieses nach § 2247 Abs. 1 BGB zwingend vollständig per Hand geschrieben sein (nicht getippt!) und persönlich unterschrieben sein.

    Das öffentliche Testament ist bei derartigem Vermögen dringend anzuraten, insbesondere wenn Immobilien betroffen sein sollten, § 35 Abs. 1 S. 2 GBO.

    Depotfee deins passt nicht zu den Erkenntnissen zu (Finanz-)Bildung in D. Jugendliche mwd haben Nachholbedarf in den einfachen Finanzdingen. Sparen ist nochmal etwas anderes als Investieren in die Zukunft. Ein Ehevertrag ist da weit weg vom Alltag.

    Manche vergessen, dass sie privilegiert sind. Von den Eltern informiert oder besitzen Wissbegier oder haben eine gute (Aus-)Bildung.

    Jeder sollte sich aber bewusst sein, dass die bürgerlich Ehe in erster Linie ein rechtliches Konstrukt ist (anders als die kirchliche). Soll heißen, dass das rechtliche Folgen hat. Wenn man rechtliche Beratung sucht, dann gibt es dafür bspw. Rechtsanwälte. Ist das teuer, je nach dem sicherlich (Stunden), aber das ist das typische Problem der Leute wie lieber das Produkt xy vom Struki zu kaufen, der anscheinend das kostenlos macht, aber im Hintergrund dick Provision, Abschlusskosten usw. kassiert als einfach direkt zu bezahlen bspw. beim Honorarberater.

    Ich finde ja bei der ÖPNV Diskussion wird immer vergessen, dass man damit zwar zur Arbeit gelangen kann, aber was ist mit anderen Dingen wie Einkaufen? Einkaufen, wenn man selbst gesund kocht, finde ich schrecklich anstrengend bis unglaublich unpraktikabel, allein schon, weil man nicht wirklich viel transportiert bekommt, selbst mit Hilfsmitteln. Schließlich kauft man dann schon mal schnell Dinge wie einen Sack Kartoffeln, Möhren, vielleicht ein Netz Zwiebeln, einen Kohl oder etwas anderes, und dann ist man dadurch ja schon schnell bei mehrern kg, aber es gibt ja noch viel mehr. Alle paar Tage einzukaufen ist auch unpraktisch.

    Obwohl Frau bin ich nicht gewillt, in den Tenor über die Ungerechtigkeit des Ehegattensplittings bezüglich Berufstätigkeit und Absicherung einzustimmen.

    Wirklich jede Frau mit mittlerer Schulbildung sollte sich um ihre Finanzen selbst kümmern können. Und das unabhängig, ob sie Teilzeit arbeitet, gar nicht arbeitet und/oder womöglich mit 3/5 besteuert wird. Wir können Frauen doch nicht dauerhaft als finanziell und geistig minderbemittelt darstellen. Da protestiere ich energisch.

    Auch eine Frau, die eine Familienrolle ohne Berufstätigkeit ausfüllt, kann Kontoauszüge lesen und wie das Geld verdient und verteilt wird sollte ihr niemals egal sein. Es ist nun wirklich keine Raketenwissenschaft Zahlen zu addieren und durch zwei zu teilen.

    Es sind alle Möglichkeiten vorhanden um Parität innerhalb der Ehe zu schaffen, vom Ehevertrag bis zum Dreikontenmodell über individuelle Absprachen und Absicherungen. Man muss es nur tun.

    Ich denke, dass das in Deutschland noch sehr unterschätzt wird. Gerade auch aber nicht nur im Bereich der Regelung des Versorgungsausgleichs kann man großzügig vom gesetzgeberischen Modell abweichen. Bspw. kann man auch Verpflichtungen des Alleinverdieners vereinbaren, dass er weiterhin freiwillig Beiträge an die Rentenversicherung abführt für den anderen, oder dass er eine bestimmte Geldanlage durchführt und das für den Fall der "Nichtbefolgung" bspw. mit Rücktrittsrechten kombinieren. Es gibt da doch mehr Gestaltungsspielraum als man denkt, gerade wenn ein vermeintlich wirtschaftlich schlechter gestellter Partner geschützt werden soll. Die Notarkosten einer solchen Vereinbarung, die sich durchaus in Grenzen halten, sollte man da in der Tat nicht scheuen.

    Viele assoziieren mit Ehevertrag oft etwas schlechtes. Der vom Gesetzgeber bestimmte Ehevertrag (Standardtyp: Alleinverdiener mit Kindern) passt für die meisten aber überhaupt nicht, und auch im Standardfall kann man ggf. Gründe zum Abweichen haben.

    Hier äußern sich die, die hektisch mit Besitzstandswahrung beschäftigt sind, obwohl sie notwendige Änderungen nicht betreffen werden.

    Die OECD äußert sich so:

    https://www.welt.de/wirtschaft/art…verrentung.html

    Das ist ja schön, dass die OECD das so sieht. Die sieht aber auch nur "oh mehr Arbeitskräfte", aber nicht "Oh, die gehen ja gar nicht zu den offenen Stellen" oder "Ach? Das deutsche Verfassungsrecht kennt noch Ehe und Familie als wichtige Dinge?". Rate mal wodurch auch mehr Arbeitskräfte entstehen und zwar langfristig: Mehr große Familien.