Gewinn -Verlust Verrechnung im Depot?

  • Hallo,

    folgende Frage ist für mich kaum erklärbar!

    Folgende Situation:

    Die Steuerbescheinigung der Bank A weist einen Kapitalertrag von ca.6000€ für das Jahr 2021 aus.

    Bei der Bank B habe ich einen ausgewiesenen Verlust von ca.20.00€ für das Jahr 2021.

    Dieser ist auch schon in der Steuererklärung für 2021 als Verlustvortrag vermerkt.

    Nun muss ich die Steuererklärung für 2024 machen.

    Leider habe ich bei der Steuererklärung für 2021 nicht den Gewinn aus Bank A angegebenen. Natürlich hat die Bank A den Gewinn nach Abzug der üblichen Steuern und des Soli ausgewiesen.


    Nun stelle ich mir vor das ich den Gewinn von Bank A bei meiner Steuererklärung für 2024 und dem darin ausgewiesenen Verlust ,bei der Bank B ,angeben kann und eine Verrechnung stattfinden kann.

    Also den Gewinn aus 2021 bei Bank A "nachträglich" geltend machen kann.

    Es ist einfach nicht für mich nachvollziehbar!

    Danke.

  • Die Steuerbescheinigung der Bank A weist einen Kapitalertrag von ca. 6000€ für das Jahr 2021 aus.

    Bei der Bank B habe ich einen ausgewiesenen Verlust von ca. 20.00 € für das Jahr 2021.

    Dieser ist auch schon in der Steuererklärung für 2021 als Verlustvortrag vermerkt.

    So weit, so gut.

    Stimmen die Zahlen? Bedeutet 20.00 € zwanzig Euro oder zwanzigtausend, bei der Du eine Null vergessen hast? Der Punkt ist in Deutschland üblicherweise ein Trennzeichen für jeweils drei Stellen (erstmals also Tausender). Ich kann mir nicht vorstellen, daß einer einen Verlust von zwanzig Euro beim Finanzamt angibt, möglich ist das aber.

    Nun muss ich die Steuererklärung für 2024 machen.

    Leider habe ich bei der Steuererklärung für 2021 nicht den Gewinn aus Bank A angegebenen. Natürlich hat die Bank A den Gewinn nach Abzug der üblichen Steuern und des Soli ausgewiesen.

    Wenn Du die Steuererklärung 2024 machen mußt, bist Du bereits etwas spät dran.

    Du tust wohl daran, Dich in die Steuersystematik einzulesen, dann brauchst Du diese Frage auch nicht zu stellen.

    Abgeltungversteuerte Kapitalerträge brauchst Du nicht in der Steuererklärung einzugeben. Mal angenommen, Du hast Dich oben verschrieben und bei Bank A 6.000 € Gewinn versteuert und bei Bank B 20.000 € Verlust erwirtschaftet, wäre es in der Tat nützlich gewesen, den Gewinn vom 6.000 € in der Steuererklärung 2021 anzugeben. Dann hätte das Finanzamt saldiert, Du hättest die Abgeltungsteuer von 6.000 € erstattet bekommen und Du hättest noch einen Verlust von 14.000 € beim Finanzamt stehen. Das wären immerhin um die 1.600 € Steuererstattung gewesen.

    Typischerweise fallen Kapitalerträge jedes Jahr an; wenn Du jedes Jahr bei Bank A um die 6.000 € Kapitalerträge kassierst, hättest Du die in den Folgejahren 2022 und 2023 angeben können und jeweils um die 1.600 € zurückbekommen. Das hätte den Verlust reduziert, es wären nun davon noch 2.000 € übrig.

    Nun stelle ich mir vor, dass ich den Gewinn von Bank A bei meiner Steuererklärung für 2024 und dem darin ausgewiesenen Verlustvortrag bei der Bank B, angeben kann und eine Verrechnung stattfinden kann.

    Also den Gewinn aus 2021 bei Bank A "nachträglich" geltend machen kann.

    Es ist einfach nicht für mich nachvollziehbar!

    Das verwundert, denn eigentlich ist die Sache ja ganz einfach.

    Wenn Du den Verlust des Jahres 2021 beim Finanzamt angegeben hast, hast Du mit dem Steuerbescheid auch einen Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrag zur Einkommensteuer bekommen. Damit ist der Verlust beim Finanzamt registriert.

    Abarbeiten (oder nutzen) kannst Du diesen Verlust grundsätzlich nur mit den Gewinnen des Jahres, für die Du die Steuererklärung abgibst, in Deinem Fall also mit den Gewinnen des Jahres 2024. Du hast offensichtlich versäumt, die Gewinne der Jahre 2021, 2022 und 2023 gegenrechnen zu lassen, das kannst Du nun auch nicht mehr nachholen.

  • zusammengefügt & eine Kopie deaktiviert.

    Na ja.

    Der TE hat 2 Threads mit identischem Ausgangsposting aufgesetzt. Ich habe in 1 Thread geantwortet und später erst den zweiten Thread entdeckt.

    Ich habe dort obiges Posting eingefügt, damit keiner dorthin schreibt.

    Man hätte ja erwägen können, den Zweitthread komplett zu entsorgen. Sonst ist die "Moderation" mit dem Löschen ja auch schnell bei der Hand. Aus welchem Grund Du mein Hinweisposting herüberkopiert hast (statt gelöscht), erschließt sich mir nicht.

    Eigentlich sollte man solche internen Dinge per PM besprechen. Als ich das letzte Mal versucht habe, Dich per "Konversation" zu erreichen, ging das aber nicht, da dieses Forum eine Obergrenze für "Konversationen" hat, die bei Dir damals erreicht war. Ist wenigstens das in der Zwischenzeit gefixt?

  • Meine Güte, wie kann man so [Passage von der Mod entfernt] sein und an einen ehrenamtlich tätigen Moderator so ein [Passage von der Mod entfernt] no haba wie @Achim Weiss?!


    Hoffe, Kater.Ka, Du lässt Dir von sowas nicht die Laune und das Engagement verderben! Empfinde Dich oft nicht nur (wie immer) als super hilfsbereit und hilfreich, sondern auch als einzig besonnene Stimme der Vernunft in der Moderation.

    *Die 2 Passagen wurden aufgrund der im Forum geltenden Sachlichkeitsregel entfernt.

  • Ich kann nicht löschen nur deaktivieren. Was habe ich falsch gemacht?

    Du hättest den Zweitthread deaktivieren können sowie mein Folgeposting.

    Diesen Thread hättest Du in Frieden lassen können. Mein Hinweisposting umzuhängen erscheint mir kontraproduktiv. Jetzt könntest Du die Postings #3, #4, #5, #6, #7 und #8 in diesem Thread deaktivieren, damit wäre diese Meta-Diskussion weg.

    Ich finde es ärgerlich, daß es in diesem Forum keinen privaten Kanal gibt, auf dem man solche Dinge besprechen kann.