Hallo,
folgende Frage ist für mich kaum erklärbar!
Folgende Situation:
Die Steuerbescheinigung der Bank A weist einen Kapitalertrag von ca.6000€ für das Jahr 2021 aus.
Bei der Bank B habe ich einen ausgewiesenen Verlust von ca.20.00€ für das Jahr 2021.
Dieser ist auch schon in der Steuererklärung für 2021 als Verlustvortrag vermerkt.
Nun muss ich die Steuererklärung für 2024 machen.
Leider habe ich bei der Steuererklärung für 2021 nicht den Gewinn aus Bank A angegebenen. Natürlich hat die Bank A den Gewinn nach Abzug der üblichen Steuern und des Soli ausgewiesen.
Nun stelle ich mir vor das ich den Gewinn von Bank A bei meiner Steuererklärung für 2024 und dem darin ausgewiesenen Verlust ,bei der Bank B ,angeben kann und eine Verrechnung stattfinden kann.
Also den Gewinn aus 2021 bei Bank A "nachträglich" geltend machen kann.
Es ist einfach nicht für mich nachvollziehbar!
Danke.