Neue Berufsunfähigkeitsversicherung mit Ende 20 wegen Ausschluss eines Leistungsfalls?

  • Hallo liebes Forum,

    ich habe bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung, in der ein Leistungsausschluss enthalten ist. In der Beratung bzw. beim Abschluss der Versicherung wurde mir noch mitgeteilt, dass man diesen nach einer fünfjährigen Wartefrist (und natürlich bei Beschwerdefreiheit) streichen könnte. Nun bin ich fünf Jahre (ärztlich bescheinigt) beschwerdefrei, allerdings wurde mir auf Nachfrage mitgeteilt, dass eine Rücknahme des Leistungsausschlusses nicht möglich sei.

    Im Folgenden ein paar Fakten zum aktuellen Versicherungsschutz: Es sind 2.000 € BU-Rente für ca. 60 €/Monat abgesichert (wegen Dynamik bereits etwas gestiegen) und der Leistungsausschluss bezieht sich auf Wirbelsäulenerkrankungen. Da ich einen Schreibtischjob habe und Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats nach psychischen Erkrankungen auf Platz 2 der Gründe einer Berufsunfähigkeit stehen, bin ich mit dem Ausschluss alles andere als happy.

    Meine Frage ist nun:

    1. Noch sollten meine Gesundheitsfragen recht in Ordnung aussehen, vor allem mit der fünfjährigen Behandlungs- und Beschwerdefreiheit bezüglich des oben angesprochenen Ausschlusses. Macht es Sinn, mit Ende 20 die BU nochmal zu wechseln oder sollte ich die bestehende Versicherung trotzdem des Ausschlusses behalten. Ich bin abgesehen davon mit dem bisherigen Prozess/Kontakt und dem Preis-Leistungsverhältnis eigentlich zufrieden gewesen. (Natürlich würde ich die bestehende Versicherung ohnehin erst kündigen, wenn ich eine neue/bessere habe).

    2. Nach ein bisschen stöbern hier im Forum und einiger BU-Empfehlungen habe ich viel Positives von Dr. Schlemann und der Finanzberatung Bierl gehört. Meinen bisherigen Vertrag hatte ich direkt bei einer Versicherung abgeschlossen. Würde es Sinn machen, auf einen solchen unabhängigen Berater zuzugehen, den aktuellen Vertrag auf den Tisch zu legen und mit diesen über mögliche Alternativen zu sprechen? Ich habe damit etwas gezögert, weil ich unsicher bin, wie es ist, mit einem bestehenden Vertrag zu kommen und am Ende der Beratung evtl. nichts neues abzuschließen, weil der aktuelle Vertrag möglicherweise doch der beste ist.

    Ich würde mich über ein paar Einschätzungen (sowohl zum aktuellen Vertrag - natürlich schwierig, aber grob - als auch zu möglichen nächsten Schritten) sehr freuen.


    Vielen Dank im Voraus und schöne Grüße

    Schicko

  • Hallo Schicko,

    endlich mal wieder eine BU Frage. :)

    Für eine fundierte Antworte fehlen einige wichtige Parameter, die bei einer Beratung natürlich genauer geprüft werden (können):

    • Bestehender Vertrag: Gesellschaft, Tarif, genaue Konfiguration (Endalter, Leistungsdynamik AU Klausel etc.), genauer Wortlaut Leistungsausschluss. 60 EUR klingt zu billig für gute Qualität und ausreichende Konfiguration - und ist andererseits zu teuer, wenn der Leistungsausschluss jetzt vermeidbar wäre.
    • Wirbelsäule: Hier fehlen vollständige Angaben nach unserer 11-W-Formel: Was War Wann, Weshalb, von Wem Wie behandelt, Welches Ergebnis, Wann War’s Wieder Weg.

    Wenn es keine dauerhafte organische Ursache gibt (Skoliose, Morbus Scheuermann, Bandscheibenvorfall etc.), könnte man nach so langer Behandlungs- und Beschwerdefreiheit normalerweise entspannt einen neuen Antrag stellen, der dann mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Annahme ohne Einschränkungen führt. Auch wenn ein neuer Vertrag etwas teurer sein sollte, würde ich immer eine BU ohne einen weitreichenden Leistungsausschluss bevorzugen.

    Bei einer der oben beispielhaft genannten dauerhaften Ursachen gibt es je nach Art Ihrer beruflichen Tätigkeit (bzw. der von Partner/Partnerin oder Eltern, s.u.) ggf. trotzdem passende Anträge mit eingeschränkten Fragen, so dass Sie dazu guten Gewissens keine Angaben zu machen brauchen.

    Mit unserer exklusiven Sonderaktion können sich z.B. Ärzte, Juristen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ingenieure, Informatiker (inkl. Master-Studenten und Referendare) sowie deren Familienangehörige (!) vollen BU Schutz mit stark vereinfachten Gesundheitsfragen sichern. Mehr dazu finden Sie auf unserer Website.

    Bei der zweiten Frage bin ich natürlich etwas befangen, dazu mögen sich andere äußern. :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Moin Schicko,

    mein Mann war in genau der selben Lage: Vorhandener BU-Vertrag mit Ausschluss der Wirbelsäule, da er mal Krankengymnastik aufgrund einer Verspannung bekommen hat. Damals hat er sich selbst um alles gekümmert und direkt bei einer Gesellschaft abgeschlossen (und vorher bei der Krankenkasse Diagnosen angefordert).

    Auch er konnte nach 5 Jahren den Ausschluss nicht loswerden.

    Daraufhin ist er zu einem von Finanztip empfohlen Makler gegangen und hat einen neuen Vertrag abgeschlossen - ohne Risikozuschläge und Ausschlüsse. Das Makler konnte anonyme Voranfragen stellen. Der alte Vertrag wurde beitragsfrei gestellt.

    Auch ich habe mit Maklern in diesem Zusammenhang nur gute Erfahrungen gemacht. Beim selben Makler habe ich trotz (Zustand nach) Morbus Scheuermann einen BU-Vertrag ohne Risikozuschlag und Ausschlüsse erhalten. Anonymer Voranfragen sei dank - war bei mir aber ein ziemlicher Kampf aufgrund der Erkrankung :)

  • Meine klare Empfehlung ist anonyme Voranfrage über einen Makler! Ich bin Kunde bei Bierl und kann nur Bestes berichten. Außerdem: Diagnose-Daten bei der Krankenversicherung abfragen. Es gibt nicht selten Phastasie-Diagnosen in der Akte, die böse auf den Fuß fallen können (Stichwort Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht).

  • Ich habe bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung, in der ein Leistungsausschluss enthalten ist. In der Beratung bzw. beim Abschluss der Versicherung wurde mir noch mitgeteilt, dass man diesen nach einer fünfjährigen Wartefrist (und natürlich bei Beschwerdefreiheit) streichen könnte.

    Natürlich wurde mir das mündlich mitgeteilt, und mündliche Aussagen sind Schall und Rauch, wenn man sie nicht beweisen kann (was die Regel ist).

    Meinen bisherigen Vertrag hatte ich direkt bei einer Versicherung abgeschlossen.

    Das ist immer ein Fehler. Man sollte zu einem Makler gehen, nicht zu einem Ein-Firmen-Vertreter. Der bekommt natürlich vom Kundengeld seine Courtage - aber das steckt im Tarif. Wenn man direkt bei der Versicherung abschließt, zahlt man das gleiche. Außerdem mag ein Makler sich der Versicherung gegenüber geschickter anstellen als man selber. Es ist also ungeschickt, wenn man auf die Dienste eines Maklers verzichtet, da man ihn ohnehin bezahlt, ob man seine Dienste in Anspruch nimmt oder nicht.