Krankenversicherung

  • Hallo, ich bin Rentner und in der privaten Krankenversicherung. Meine Frau ist nicht erwerbstätig und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Berechnung ihrer Krankenversicherungsbeiträge werden von meinen Renteneinkünften und unseren gemeinsamen Kapitaleinkünften hälftig bis zur BM-Grenze berechnet. Wenn meine Frau nun in Rente geht wird bleibt die Berechnung der Beiträge so oder kann sie in die Krankenversicherung der Rentner dann wechseln wo dann ihr Beitrag nur von ihrer Rente und ihren anteiligen Kapitaleinkünften berechnet wird oder bleibt die jetzige Beitragsberechnung mit meinen Einkünften und ihren Renteneinkünften und unseren Kapitaleinkünften? Soll sie ggf. vor Eintritt in ihre Rente mit Pflichtversicherung abhängig beschäftigt sein?

  • Kater.Ka 12. Januar 2026 um 12:12

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Mit Rentenbeginn kann deine Frau nur dann in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) wechseln, wenn sie die 9/10-Regel erfüllt (in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens zu mindestens 90 % gesetzlich pflicht- oder familienversichert). Letzteres ist bei euch eher nicht der Fall vermutlich.

    Erfüllt sie die 9/10-Regel nicht, bleibt sie freiwillig GKV-versichert und es werden weiterhin auch deine Einkünfte berücksichtigt.
    Eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor Rentenbeginn kann helfen, fehlende Zeiten für die 9/10-Regel zu erfüllen. Nur…reicht das? Die Krankenkasse hat die Daten.

  • Mit Rentenbeginn kann deine Frau nur dann in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) wechseln, wenn sie die 9/10-Regel erfüllt (in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens zu mindestens 90 % gesetzlich pflicht- oder familienversichert). Letzteres ist bei euch eher nicht der Fall vermutlich.

    Erfüllt sie die 9/10-Regel nicht, bleibt sie freiwillig GKV-versichert und es werden weiterhin auch deine Einkünfte berücksichtigt.
    Eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor Rentenbeginn kann helfen, fehlende Zeiten für die 9/10-Regel zu erfüllen. Nur…reicht das? Die Krankenkasse hat die Daten.

    Korrektur:

    90% der 2. Hälfte überhaupt gesetzlich versichert! (Kann auch Versicherung als freiwilliges Mitglied sein.)

    Merkblatt zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und Pflegeversicherung
    Formular R0815: Merkblatt zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und Pflegeversicherung
    www.deutsche-rentenversicherung.de

    (Punkt 2)