Debeka PKV: Kleine Anwartschaft

  • Ich habe meine Arbeitszeit reduziert und wechsle jetzt von der Debeka zu einer gesetzlichen Krankenkasse. Da ich in Zukunft evt. wieder zur Debeka zurückkehren möchte, möchte ich eine "kleine Anwartschaft" abschließen, um ohne Gesundheitsprüfung wieder in meinen alten Tarif zurückzukehren. Dieser Teil ist simpel, aber es gibt noch zwei weitere Aspekte, die weniger klar sind:

    1. Während der "kleinen Anwartschaft" werden, im Unterschied zur "großen Anwartschaft", keine Rücklagen gebildet. Damit wird der Beitrag im Alter stärker ansteigen. Das ist mir klar, und ich verlasse mich darauf, dass dieser Effekt für kurze Zeiträume klein ist. Wenn ich also z.B. ein Jahr in der kleinen Anwartschaft verbringe, habe ich halt später einen leicht erhöhten Beitrag, bei zwei Jahren einen etwas stärker erhöhten Beitrag etc. Es fällt mir allerdings schwer, das zu quantifizieren. Hat hier jemand grobe Erfahrungswerte?
    2. Welches Eintrittsalter gilt bei der Rückkehr? Bin ich dann ggf. ein 53-jähriger Neukunde, wenn auch mit dem Gesundheitszustand von vor 25 Jahren, als ich den ersten Vertrag bei der Debeka abgeschlossen habe? Oder gilt das Alter sozusagen als Bestandteil des Gesundheitszustandes? Ich möchte vermeiden, dass ich z.B. nur ein halbes Jahr bei der gesetzlichen Kasse bin, danach aber dann mein Debeka-Beitrag nach der Rückkehr plötzlich stark steigt, einfach weil ich jetzt deutlich älter als bei Abschluss des Vertrages bin.
  • Kater.Ka 12. Januar 2026 um 20:55

    Hat das Thema freigeschaltet.
    1. Die Grundannahme ist wohl richtig. Es ist aber wohl Glaskugellesen das quantifizieren zu wollen. Hier stecken zu viele Variablen drin (allgemeine Kostenentwicklung, etc.) Man kann es aber auch so sehen, den Beitrag den man "jetzt gespart" hat in der kleinen Anwartschaft, im Gegensatz zur großen, bedingt eben gegebenenfalls mehr Beitrags-Ausgaben im späteren Ruhestandsalter. Kann also auch vielleicht ein "Nullsummenspiel" sein, aber da man im Ruhestand natürlich regelmäßig weniger Einkommen hat, schlägt das natürlich stärker nieder als im Berufsleben.


    2. Bei der Rückkehr gilt das Eintrittsalter mit dem der zugrundeliegende Krankenversicherungs-Vertrag abgeschlossen war. Bei der kleinen wird nur, im Gegensatz zur großen Anwartschaft, keine Altersrückstellungen gebildet.

      Um es bildlich auszumalen, der Vertrag bzw. aktuelle Tarif wird durch die Anwartschaft ja "ruhend gestellt", in eine Mappe gelegt und in eine Schublade unter dem Buchstaben des eigenen Nachnamens ins Archiv gestellt.

      Wenn man wieder zurückkehrt dann wieder aus dem Archiv hervorgeholt und "aktiv" gestellt. Der Grundbeitrag für die Anwartschaft ist dann sozusagen die "Archiv-Lagerhaltungskosten", bei der großen kommen eben noch die Altersrückstellungen dazu.

    Vermutlich kann das ein Fachmensch gegebenenfalls noch spezifizieren.

  • Ich habe meine Arbeitszeit reduziert und wechsle jetzt von der Debeka zu einer gesetzlichen Krankenkasse.

    Willst Du oder mußt Du? Man kann sich ggf. von der Pflicht zur gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen, wenn man nur durch eine Arbeitszeitreduktion unter die Grenze rutscht.

    Die entsprechenden Bestimmungen sind aber vielgestaltig und werden dauernd geändert. Wenn das eine Option ist, müßtest Du einen passenden Fachmann konsultieren.

    Da ich in Zukunft evt. wieder zur Debeka zurückkehren möchte, möchte ich eine "kleine Anwartschaft" abschließen, um ohne Gesundheitsprüfung wieder in meinen alten Tarif zurückzukehren.

    Dieser Satz deutet daraufhin, daß Du am liebsten gleich in Deiner PKV bliebest.

    Achtung! Wenn Du da etwas gestalten willst, hast Du nur 3 Monate nach dem formalen Eintritt der Versicherungspflicht Zeit.

  • Willst Du oder mußt Du? Man kann sich ggf. von der Pflicht zur gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen, wenn man nur durch eine Arbeitszeitreduktion unter die Grenze rutscht.

    Das ist nicht korrekt. Man kann sich von der Pflicht zur gesetzlichen Krankenkasse nur dann befreien lassen, wenn man zum Jahreswechsel unter die JAEG fällt, sobald diese erhöht wird.

    Bei einer Arbeitszeitreduktion ist eine Befreiung von der Pflicht nicht möglich.

  • Erstmal muß ich anmerken, daß dem Nutzer TotalSchnurzder von ihm initiierte Thread offensichtlich total schnurz ist.

    Man kann sich ggf. von der Pflicht zur gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen, wenn man nur durch eine Arbeitszeitreduktion unter die Grenze rutscht.

    Die entsprechenden Bestimmungen sind aber vielgestaltig und werden dauernd geändert. Wenn das eine Option ist, müßtest Du einen passenden Fachmann konsultieren.

    Das ist nicht korrekt. Man kann sich von der Pflicht zur gesetzlichen Krankenkasse nur dann befreien lassen, wenn man zum Jahreswechsel unter die JAEG fällt, sobald diese erhöht wird.

    Bei einer Arbeitszeitreduktion ist eine Befreiung von der Pflicht nicht möglich.

    Die Techniker-Krankenkasse schreibt:

    Können sich Versi­che­rungs­pflich­tige von der Kran­ken­ver­si­che­rungs­pflicht befreien lassen? ...

    In folgenden Fällen ist die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht möglich: ...

    • wenn sie ihre Arbeitszeit auf höchstens die Hälfte der Wochenarbeitszeit reduzieren, die vergleichbare Vollbeschäftigte im Betrieb arbeiten - zum Beispiel in der Altersteilzeit;

    Da sind natürlich noch einige spezielle Umstände zu berücksichtigen, einfach geht im Bürokratieweltmeisterland Deutschland nichts. Ich hatte die Einschränkung oben ja schon genannt. Ist halt die Frage, ob der TE will und wieviel Aufwand er dazu ggf. bereit ist zu treiben.

    Den von Dir genannten Befreiungsgrund gibt es auch, nämlich wenn ein Angestellter von der Jahresentgeltgrenze überholt wird, aber eine geeignete Arbeitszeitreduktion ist eben auch ein Grund.

  • Das ist nicht korrekt. Man kann sich von der Pflicht zur gesetzlichen Krankenkasse nur dann befreien lassen, wenn man zum Jahreswechsel unter die JAEG fällt, sobald diese erhöht wird.

    Bei einer Arbeitszeitreduktion ist eine Befreiung von der Pflicht nicht möglich.

    @Achim Weiss: Ich habe auch nochmal recherchiert und feststellen müssen, dass meine Aussage nicht korrekt ist. Du hast also recht: Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist auch bei einer Arbeitszeitreduktion möglich.

  • Ich möchte tatsächlich in die GKV wechseln, um später in die KVdR zu kommen. Über die JAEG käme ich relativ leicht durch eine höhere Teilzeit, die bei meinem AG glücklicherweise kein Problem ist. Diese Option möchte ich mir zu bestmöglichen Optionen offenhalten, falls ich nach ein oder zwei Jahren GKV die Krise krige :) Ich war vor ca. 30 Jahren schonmal gesetzlich versichert, da war es überhaupt kein Problem, aber das waren auch andere Zeiten.

    Mein Verständnis der kleinen Anwartschaft deckt sich also zumindest mit eurem und dem meiner Debeka-Kundenbetreuung, das ist ja schonmal beruhigend. Es geht bei mir im Falle einer Lebenserwartung von 85 um ca. €250.000 zwischen der Variante "Debeka privat" und "GKV/KVdR mit Debeka-Zusatzversicherung", daher wollte ich mich nicht auf die Aussage einer einzelnen Person verlassen, und ich selbst fand es schwer, das Thema zu recherchieren. Die Bedingungen der Debeka sind relativ kryptisch und für Laien ergibt sich die obige Information daraus nicht.

    Saxum Die Betrachtungsweise als zumindest approximatives "Nullsummenspiel" finde ich gut!

    Um noch ein paar Infos in den Thread zu bringen: Der Vergleich "PVK vs GKV bis zum Tod" ist relativ umfangreich. Für die PKV habe ich eine Beitragssteigerung von 3%/Jahr angenommen, plus (bei meinem Tarif) €500 Selbstbeteiligung. Für die GKV-Variante gibt es drei Phasen: Arbeit (Angestellter), Privatier (z.B. ab 55) und Rentner. Während der Arbeit sind Gehalt und BBG relevant, für beides habe ich auch eine prozentuale Steigerung angenommen. Als Privatier sind BBG sowie Kapitalerträge relevant, letztere habe ich in einem Intervall randomisiert. Und als Rentner schließlich die staatliche sowie die Betriebsrente, ersteres auch wieder mit prozentualer Steigerung.

    Den GKV-Beitragssatz habe ich auch mit 2,5% Steigerung pro Jahr approximiert, bis max. 30% - keine Ahnung, ob das politisch realistisch ist. Es gibt noch ein paar weitere Steigerungsfaktoren, grob gesagt habe ich bei Einnahmen mit 2% und bei Ausgaben mit 3% gerechnet.

    Von den €250.000 Einsparung werde ich wahrscheinlich das eine oder andere MRT etc. bezahlen müssen. Das ist meine einzige Sorge: Ich mache das ganze Theater mit GKV+Zusatzversicherung, Abhängigkeit von der KVdR-Zulassungsregelung, marodes staatliches System etc., und wenn mich das ganze GKV-Gedöns so sehr nervt, dass ich von der Einsparung doch 2/3 als Selbstzahler ausgebe, lohnt es sich nicht wirklich.

    Andererseits ist die Debeka mit einer Preiserhöhung von über 20% in meinem Tarif für 2026 auch nicht gerade als stabil zu bezeichnen. Der Beitrag hat sich in den letzten 8 (IIRC) Jahren verdoppelt, da sehe ich auch ein hohes Risiko.

  • Ich möchte tatsächlich in die GKV wechseln, um später in die KVdR zu kommen.

    Dafür mußt Du 90% der zweiten Hälfte Deines Berufslebens in einer GKV sein.

    Über die JAEG käme ich relativ leicht durch eine höhere Teilzeit, die bei meinem AG glücklicherweise kein Problem ist. Diese Option möchte ich mir zu bestmöglichen Optionen offenhalten, falls ich nach ein oder zwei Jahren GKV die Krise kriege :) Ich war vor ca. 30 Jahren schonmal gesetzlich versichert, da war es überhaupt kein Problem, aber das waren auch andere Zeiten.

    Bist Du Dir sicher, daß Du die 90% noch hinbekommst? Wenn Du 30 Jahre in der PKV warst, kann ich mir das kaum vorstellen.

  • Ich möchte tatsächlich in die GKV wechseln, um später in die KVdR zu kommen. ... Ich war vor ca. 30 Jahren schonmal gesetzlich versichert,

    TotalSchnurz : Interessant für die Mitleser wäre zu erfahren, wie alt du bist und wie viele Kinder du hast. Denn es gibt die 9/10-Regel, die erfüllt sein muss, damit du als Rentner in die KVdR kommst. Dies hatte @Achim Weiss bereits angesprochen. Als freiwillig gesetzlich versicherter Rentner wirst du auf alle Einkünfte Beiträge zur GKV und Pflege zahlen müssen.

    Es geht bei mir im Falle einer Lebenserwartung von 85 um ca. €250.000 zwischen der Variante "Debeka privat" und "GKV/KVdR mit Debeka-Zusatzversicherung", ...

    Worauf beziehen sich die €250.000? Sind das deine Ersparnisse aus 30 Jahren PKV gegenüber der GKV (inkl. Zusatztarife)? Halte ich bei einem Angestellten für etwas zu hoch gegriffen. Bei einem Selbständigen könnte dies aber möglich sein, da dieser die PKV-Beiträge komplett alleine tragen muss.

    Oder handelt es sich hierbei um deine Berechnung, wie viel die PKV im Rentenalter mehr kosten würde als die GKV? Halte ich auch für zu hoch gegriffen. Denn ehrlicherweise musst du dann auch die Ersparnisse, die du in 30 Jahren PKV gemacht hast, sowie die Kosten für GKV-Zusatztarife gegenrechnen.

    Um noch ein paar Infos in den Thread zu bringen: Der Vergleich "PVK vs GKV bis zum Tod" ist relativ umfangreich. Für die PKV habe ich eine Beitragssteigerung von 3%/Jahr angenommen, plus (bei meinem Tarif) €500 Selbstbeteiligung.

    Ich sage immer, dass eine Beitragssteigerung von 3%/Jahr für Nicht-Beamte zu niedrig ist. Die Werte, die der PKV-Verband so gerne veröffentlicht, beinhalten immer Beamte und Nicht-Beamte. Die Beiträge für Nicht-Beamte steigen über die gesamte Vertragslaufzeit gesehen im Durchschnitt stärker an als die Beiträge für Beamte. Denn die Durchschnittswerte beinhalten auch immer Sprünge, wie den Schritt 50% auf 70% Beihilfe bei den Beamten, wodurch der PKV-Beitrag direkt mal um ca. 40 % fällt. Für Nicht-Beamte würde ich als Durchschnittswert eher einen Bereich von 3,8-4,2% sehen. Wohlgemerkt über die gesamte Vertragslaufzeit.

    Den GKV-Beitragssatz habe ich auch mit 2,5% Steigerung pro Jahr approximiert, bis max. 30% - keine Ahnung, ob das politisch realistisch ist. Es gibt noch ein paar weitere Steigerungsfaktoren, grob gesagt habe ich bei Einnahmen mit 2% und bei Ausgaben mit 3% gerechnet.

    Der GKV-Beitragssatz wird garantiert nicht um 2,5% pro Jahr steigen. Ich glaube auch nicht, dass Politik & Wirtschaft es zulassen werden, dass der Beitragssatz für GKV + Pflege auf über 25% steigen wird. und diesem Wert nähern wir uns gerade. Wenn die Kosteneinsparungsmaßnahmen eines Tages voll ausgereizt sind, wird unsere Gesundheitssystem eh komplett umgekrempelt. Dann wird es auch keine PKV in der heutigen Form mehr geben.

    Wenn du dein Konsumverhalten in der Rente nicht von Jahr zu Jahr steigerst und die Inflation im Durchschnitt 2% betragen sollte, kannst du auf Einnahmen- und Ausgabenseite mit 2% rechnen, falls deine Einnahmen zum größten Teil aus der gesetzlichen Rente bestehen. Ich befürchte nämlich, dass die gesetzliche Rente ab ca. 2035 nur noch so stark wie die Inflation steigen wird. Also zumindest ohne Kaufkraftverlust.

    Andererseits ist die Debeka mit einer Preiserhöhung von über 20% in meinem Tarif für 2026 auch nicht gerade als stabil zu bezeichnen. Der Beitrag hat sich in den letzten 8 (IIRC) Jahren verdoppelt, da sehe ich auch ein hohes Risiko.

    Welchen Tarif hast du denn? Hast du eventuell kürzlich einen Tarifwechsel vorgenommen?

    Denn ich habe einige Debeka-Versicherte (Angestellte) im Bekanntenkreis: Diejenigen, die noch im Bisex-Tarif sind, hatten für 2026 Steigerungen von 8-12%, und diejenigen, die im Unisex-Tarif sind, hatten Steigerungen von 5-10%. Die Tarife mit Wahlleistungen im Krankenhaus hatten jeweils die höheren Steigerungen.

    Bei deiner Betrachtung, dass sich der Beitrag innerhalb der letzten 8 Jahre verdoppelt hat, solltest du auch die Gründe berücksichtigen: Eine starke Senkung des Rechnungszinses von 3,5% auf ca. 2,3%, Corona & Folgen, Energiekrise & Inflation, massive Erhöhung der Löhne in der Pflege. Dies sind eher außergewöhnliche Ereignisse, die nicht in jeder Dekade vorkommen. Auf Sicht von 20-30 Jahren dürften sich die aktuellen Peaks wieder halbwegs egalisieren.

    Die aktuell sehr hohe medizinische Inflation sollte auch in den kommenden Jahren wieder so langsam auf ein Normalmaß herunterkommen.

  • Dafür mußt Du 90% der zweiten Hälfte Deines Berufslebens in einer GKV sein.

    Bist Du Dir sicher, daß Du die 90% noch hinbekommst? Wenn Du 30 Jahre in der PKV warst, kann ich mir das kaum vorstellen.

    Man bekommt für jedes Kind 3 Jahre gutgeschrieben, damit passt das dann.

    Wichtig ist noch, wann das "Berufsleben" offiziell begonnen hat. Bei mir war das bereits mit einem Praktikum zwischen Abi und Studiumsbeginn der Fall, das dummerweise :) bezahlt war. Man kann bei der DRV ein Logfile ("Versicherungsverlauf") anfordern, in dem aufgeführt ist, in welchen Zeiträumen man Rentenbeiträge gezahlt hat. Und nach einiger Recherche habe ich im KVdR-Rundschreiben vom 5. Dezember 2005 ein Urteil über genau diesen Fall gefunden, das so ein Praktikum tatsächlich als Beginn der Erwerbstätigkeit zählt.

  • Worauf beziehen sich die €250.000? Sind das deine Ersparnisse aus 30 Jahren PKV gegenüber der GKV (inkl. Zusatztarife)? Halte ich bei einem Angestellten für etwas zu hoch gegriffen. Bei einem Selbständigen könnte dies aber möglich sein, da dieser die PKV-Beiträge komplett alleine tragen muss.

    Oder handelt es sich hierbei um deine Berechnung, wie viel die PKV im Rentenalter mehr kosten würde als die GKV? Halte ich auch für zu hoch gegriffen. Denn ehrlicherweise musst du dann auch die Ersparnisse, die du in 30 Jahren PKV gemacht hast, sowie die Kosten für GKV-Zusatztarife gegenrechnen.

    Das ist "kumulative Kosten von 2026-2060 PKV" vs. "ditto für GKV", allerdings ohne Berüchsichtigung der Ausgabereihenfolge, die in der Entsparphase natürlich theoretisch noch relevant wäre (niedrigere Kosten sind am Ende weniger hilfreich als zu Beginn). Aber da sind sicher meine diversen Approximationen sowieso gröber.

    Mein Debeka-Beitrag ist aktuell ca. €950, ich bin 51. Wenn ich mit deiner Schätzung von 4% Beitragsanpassung rechne, komme ich damit auf Gesamtausgaben von knapp €700.000 incl. €500 Selbstbehalt pro Jahr, die dabei aber schon nicht mehr wirklich ins Gewicht fallen.

    In dieser Rechnung arbeite ich bis 55, dann kommt die in der GKV sehr teure Privatier-Phase mit Beiträgen auf Kapitalerträge, aber vielleicht habe ich ja Glück und die Börse crasht :)

    Die Rentner-Phase ab 67 ist dann wieder sehr günstig. So kommen die €250.000 zustande. Bei den 4% sind's sogar €370.000.

    Ist das hier üblich, so ein Spreadsheet zur Verfügung zu stellen? Kann ich gerne machen, ich müsste es dann aber wahrscheinlich noch ein bisschen aufräumen und dokumentieren. (Und ich würde mich natürlich freuen, wenn jemand Fehler findet oder etwas verbessern kann.)

    Ich sage immer, dass eine Beitragssteigerung von 3%/Jahr für Nicht-Beamte zu niedrig ist. Die Werte, die der PKV-Verband so gerne veröffentlicht, beinhalten immer Beamte und Nicht-Beamte. Die Beiträge für Nicht-Beamte steigen über die gesamte Vertragslaufzeit gesehen im Durchschnitt stärker an als die Beiträge für Beamte. Denn die Durchschnittswerte beinhalten auch immer Sprünge, wie den Schritt 50% auf 70% Beihilfe bei den Beamten, wodurch der PKV-Beitrag direkt mal um ca. 40 % fällt. Für Nicht-Beamte würde ich als Durchschnittswert eher einen Bereich von 3,8-4,2% sehen. Wohlgemerkt über die gesamte Vertragslaufzeit.

    Interessant, das verschiebt die Rechnung nochmal deutlich in Richtung GKV/KVdR.

    Der GKV-Beitragssatz wird garantiert nicht um 2,5% pro Jahr steigen. Ich glaube auch nicht, dass Politik & Wirtschaft es zulassen werden, dass der Beitragssatz für GKV + Pflege auf über 25% steigen wird. und diesem Wert nähern wir uns gerade. Wenn die Kosteneinsparungsmaßnahmen eines Tages voll ausgereizt sind, wird unsere Gesundheitssystem eh komplett umgekrempelt. Dann wird es auch keine PKV in der heutigen Form mehr geben.

    Das denke ich auch, ich wollte nur konservativ rechnen. Allerdings sehe ich meine Gesundheit jetzt auch nicht unbedingt als abhängige Variable, so dass ich bei Kosteneinsparung in der GKV eben entsprechend mehr selbst bezahlen müsste, das kompensiert den Vorteil des nicht über (z.B.) 25% steigenden Beitrags dann wieder etwas.

  • [Für die KVdR] mußt Du 90% der zweiten Hälfte Deines Berufslebens in einer GKV sein [egal, in welchem Status].

    Bist Du Dir sicher, daß Du die 90% noch hinbekommst? Wenn Du 30 Jahre in der PKV warst, kann ich mir das kaum vorstellen.

    Man bekommt für jedes Kind 3 Jahre gutgeschrieben, damit passt das dann.

    Dies hier ist der Stammtisch, und nicht etwa die Stelle, die dann über Deinem Versicherungsstatus entscheidet. Ich weise Dich nur nach bestem Wissen und Gewissen hin.

    Wichtig ist noch, wann das "Berufsleben" offiziell begonnen hat. Bei mir war das bereits mit einem Praktikum zwischen Abi und Studiumsbeginn der Fall, das dummerweise :) bezahlt war. Man kann bei der DRV ein Logfile ("Versicherungsverlauf") anfordern, in dem aufgeführt ist, in welchen Zeiträumen man Rentenbeiträge gezahlt hat. Und nach einiger Recherche habe ich im KVdR-Rundschreiben vom 5. Dezember 2005 ein Urteil über genau diesen Fall gefunden, dass so ein Praktikum tatsächlich als Beginn der Erwerbstätigkeit zählt.

    Wie gesagt: Du mußt das checken, nicht wir.

    Mein Debeka-Beitrag ist aktuell ca. €950, ich bin 51. Wenn ich mit deiner Schätzung von 4% Beitragsanpassung rechne, komme ich damit auf Gesamtausgaben von knapp €700.000 incl. €500 Selbstbehalt pro Jahr, die dabei aber schon nicht mehr wirklich ins Gewicht fallen.

    Du fürchtest, die PKV wird Dir zu teuer, zumal Du eine längere Privatiersphase planst. Jou, mag sein.

    In dieser Rechnung arbeite ich bis 55, dann kommt die in der GKV sehr teure Privatier-Phase mit Beiträgen auf Kapitalerträge, aber vielleicht habe ich ja Glück und die Börse crasht :)

    Ich würde für die "Privatiersphase" einen Midijob anpeilen (d! nicht n!), mit dem bist Du für ein paar Euro pflichtversichert. Das ist für Dich im Vergleich derart günstig, daß Du einem Bekannten, der Dich so anstellt, möglicherweise sogar die Aufträge erteilen kannst, die Du dann für ihn ausführst.

  • Mal so eine Pauschformel: Ab 5 Jahre PKV kommt man nicht mehr in die KVdR.

    Wie kommst Du darauf?

    Ende Studium mit 27, dann Beginn Berufstätigkeit. Berentung mit 67 nach 40 Jahren. Die Hälfte der Berufstätigkeit sind 20 Jahre, davon 90% sind 18 Jahre. Ohne Berücksichtigung von Kindern kann der Betreffende 22 Jahre in der PKV gewesen sein, von 27 bis 49, oder?

  • Mein Debeka-Beitrag ist aktuell ca. €950, ich bin 51. Wenn ich mit deiner Schätzung von 4% Beitragsanpassung rechne, komme ich damit auf Gesamtausgaben von knapp €700.000 incl. €500 Selbstbehalt pro Jahr, die dabei aber schon nicht mehr wirklich ins Gewicht fallen.

    In dieser Rechnung arbeite ich bis 55, dann kommt die in der GKV sehr teure Privatier-Phase mit Beiträgen auf Kapitalerträge, aber vielleicht habe ich ja Glück und die Börse crasht :)

    Die Rentner-Phase ab 67 ist dann wieder sehr günstig. So kommen die €250.000 zustande. Bei den 4% sind's sogar €370.000.

    Die 4% beziehen sich auf den gesamten Versicherungsverlauf. In der Zeit von 59 bis Lebensende sollte die durchschnittliche Beitragssteigerung eigentlich niedriger ausfallen (vielleicht <=3,5% ??), vor allem wenn man schon wie du in jungen Jahren den Vertrag abgeschlossen hat. Denn du hast dann ja schon recht viel Altersrückstellungen in Form vom 10% gesetzlichen Beitragszuschlag und Überzinsen angesammelt, die dir ab Alter 65 zugute kommen. Außerdem fällt mit 60 der 10%-Zuschlag weg, bei dir sogar schon ab der Privatier-Phase das Krankentagegeld. Und falls du einen Beitragsentlastungstarif hast (was ich bei einer Höhe von 950 Euro fast annehmen würde), würde dieser deinen Beitrag zusätzlich reduzieren.

    Aber da du bereits mit 55 aus dem Arbeitsleben aussteigen möchtest, wirst du vermutlich dann auch keinen hohen Rentenanspruch (GRV / bAV) haben. D. h. du müsstest dann einen Großteil der PKV-Kosten aus dem Ersparten und deiner niedrigen Rente stemmen, da du nur sehr geringe eingesparte SV-Beiträge haben dürftest für die Finanzierung der PKV.

    In dem Fall wäre der Schritt zurück in die GKV sinnvoll. Jedoch solltest du in deiner Planung auch ein Szenario einbauen, dass die KVdR abgeschafft werden könnte. Wenn unser aktuelles Gesundheitssystem nicht mehr zu retten ist und es komplett reformiert werden müsste (Stichwort: einheitliches Gesundheitssystem für alle), dann gehe ich davon aus, dass für alle Bürger alle Einkunftsarten beitragspflichtig werden. Also auch Miet- und Kapitaleinkünfte. Das würde die Rentner, die schwerpunktmäßig von ihren Kapitaleinkünften leben und die ihren Lebensabend finanziell spitz auf Kante kalkulieren, hart treffen. Aber auch schon 2003 gab es eine vergleichbare Situation: Von heute auf morgen wurden auf einmal Betriebsrenten beitragspflichtig, auch für Personen, die damals bereits in Rente waren.

  • Felice Guter Punkt, das Kranken-TG hatte ich tatsächlich vergessen zu entfernen. Sind allerdings aktuell nur €43,50. Hauptsächlich sind es die Tarife PN und PVN (zusammen ca. €800).

    Und ja, dass die KVdR abgeschafft wird, sehe ich auch als Möglichkeit. Es ist halt in jedem Fall eine Spekulation, wenn man so weit vorausplant in einem politischen und damit teilweise willkürlichen System.

    Aber die Kapitalerträge kann man ja als passiver Investor zur Not noch etwas steuern, indem man seltener rebalanced und ggf. zusieht, in die BBG zu laufen. Eine sehr gute Möglichkeit ist auch, mit zwei Depots zu arbeiten und nach LIFO zu verkaufen, also die zuletzt gekauften Anteile zuerst zu veräußern, so dass die Gewinne gering bleiben. Also da hätte ich dann in der Rente zumindest was zu tun :) - aber Langeweile wird mich so oder so sicher nicht ereilen.

  • Und ja, dass die KVdR abgeschafft wird, sehe ich auch als Möglichkeit. Es ist halt in jedem Fall eine Spekulation, wenn man so weit vorausplant in einem politischen und damit teilweise willkürlichen System.

    Aber die Kapitalerträge kann man ja als passiver Investor zur Not noch etwas steuern, indem man seltener rebalanced und ggf. zusieht, in die BBG zu laufen.

    ... solange es diese noch gibt. :)

    Ich halte nicht für so unwahrscheinlich, daß die Beitragsbemessungsgrenze entweder abgeschafft oder auf die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung hochgesetzt wird. Schließlich sollen starke Schultern mehr tragen als schwache!

    Prognosen sind halt immer schwierig, vor allem dann, wenn sie die Zukunft betreffen!

  • Felice Guter Punkt, das Kranken-TG hatte ich tatsächlich vergessen zu entfernen. Sind allerdings aktuell nur €43,50. Hauptsächlich sind es die Tarife PN und PVN (zusammen ca. €800).

    PN ist der alte Bisex-Tarif. Wenn du in den vergleichbaren Unisex-Tarif wechseln solltest, der sollte günstiger sein und der hatte bei weitem nicht die Beitragssteigerungen wie der PN. Generell sind Bisex-Tarife seit einigen Jahren stabiler.

  • ... solange es diese noch gibt. :)

    Ich halte nicht für so unwahrscheinlich, daß die Beitragsbemessungsgrenze entweder abgeschafft oder auf die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung hochgesetzt wird. Schließlich sollen starke Schultern mehr tragen als schwache!

    Prognosen sind halt immer schwierig, vor allem dann, wenn sie die Zukunft betreffen!

    Solange es GKV und PKV gibt, wird die Beitragsbemessungsgrenze meiner Ansicht nach nicht abgeschafft. Denn nach welcher Regelung könnten dann Angestellte in die PKV wechseln? Auch dass sie auf Höhe der RV gesetzt wird, glaube ich erstmal auch nicht, denn dann stellt sich die Frage: Wandern noch mehr Gutverdiener in die PKV? Oder weniger? Ist also mit einem Risiko für beide Systeme behaftet.

    Wenn es irgendwann mal ein einheitliches System geben sollte, in dem jeder alle möglichen Zusatzleistungen über Zusatzversicherungen abschließen kann, dann rechne ich damit, dass es keine Beitragsbemessungsgrenze geben wird.

  • Das Thema mit der Anwartschaft wollte ich noch einmal aufgreifen, obwohl das eigentlich schon beantworten wurde. Die meisten Berater haben mir gesagt, dass man bei kürzeren Unterbrechungen eher eine kleine Anwartschaft abschließen sollte und nur bei längeren eine große. Der Unterschied sei, dass bei der kleinen Anwartschaft während der Unterbrechung keine Rücklagen gebildet werden. Aber ich habe auch schon oft gelesen, dass nur bei der der großen Anwartschaft das Einstiegsalter gesichert wird. Bedeutet das dann, wenn jemand mit 30 eine PKV abschließt und dann im Alter von 52 für 2 Monate eine kleine Anwartschaft abschließt, dass dann alle gebildeten Altersrückstellungen weg sind und dass man wie ein Neukunde nur ohne Gesundheitsprüfung behandelt wird?