Debeka PKV: Kleine Anwartschaft

  • Bei der Rückkehr gilt das Eintrittsalter mit dem der zugrundeliegende Krankenversicherungs-Vertrag abgeschlossen war.

    Diese Aussage muss ich wohl teilweise revidieren. Laut Finanztip wird auch bei einer kleinen Anwartschaft bei einer Rückkehr, der Beitrag anhand des neuen Eintrittsalters berechnet - allerdings unter berücksichtigung der bisher angesammelten Rückstellungen.

    Aber ich habe auch schon oft gelesen, dass nur bei der der großen Anwartschaft das Einstiegsalter gesichert wird.

    Das ist somit Richtig, da man ja "später wieder einsteigt" und die Kalkulation natürlich nicht mehr stimmt. Die Kalkulation ist ja eigentlich darauf auslegt, dass man lebenslang ohne Unterbrechung den Beitrag zahlt und auch die entsprechenden Leistungen erhält. Da muss dann bei einem wiedereinstieg wohl zumindest Teile davon, wie beispielsweise die Altersrückstellungen, ausgeglichen werden.

    Daher wird bei einer kleinen Anwartschaft das Einstiegsalter neu gesetzt.

    dass dann alle gebildeten Altersrückstellungen weg sind und dass man wie ein Neukunde nur ohne Gesundheitsprüfung behandelt wird?

    Nein die Altersrückstellungen sind auch in diesem Kontext wohl bei einer kleinen Anwartschaft nicht weg. Diese bleiben wohldabei weiterhin erhalten solange die Anwartschaft läuft und werden dann bei einem Wiedereinstieg mit Berücksichtigt bei dem neuen Einstiegsalter.

    Keine Gewähr, da Laie - aber soweit plausibel für mich.

  • Sollte man dann ab einem gewissen Alter, etwa 50, auch bei einer kürzeren Unterbrechung lieber die große Anwartschaft nehmen? Auf der anderen Seite werden die Altersrückstellungen ja dann auch mit angerechnet, bei der kleinen Anwartschaft. Aber die Kosten sind ja sehr unterschiedlich. Die kleine Anwartschaft ist ja extrem günstig, während die große ungefähr die Hälfte des normalen Beitrags kostet.

  • Sollte man dann ab einem gewissen Alter, etwa 50, auch bei einer kürzeren Unterbrechung lieber die große Anwartschaft nehmen? Auf der anderen Seite werden die Altersrückstellungen ja dann auch mit angerechnet, bei der kleinen Anwartschaft. Aber die Kosten sind ja sehr unterschiedlich. Die kleine Anwartschaft ist ja extrem günstig, während die große ungefähr die Hälfte des normalen Beitrags kostet.

    Eine private Krankenversicherung ist immer ein Doppelvertrag. Ein Teil der Prämie dient dazu, die Krankheitskosten zu bezahlen, ein anderer Teil dient dazu, den Zeitverlauf der Prämie zu glätten. Die Statistik zeigt eindeutig, daß in der Jugend geringe Krankheitskosten auftreten, im Alter aber hohe. Also spart die Krankenversicherungsgesellschaft in der Jugend Geld an, das sie im Alter des Versicherten wieder einfließen läßt.

    Der vielfach gehörte Spruch, daß im letzten Lebensjahr die Hälfte der Krankheitskosten des gesamten Lebens anfallen würden, stimmt zwar nicht, aber auch plausible 10% für das letzte und um die 20% für die letzten drei Lebensjahre sind ja eine Menge.

    Im Idealfall sollte ein PKV-Tarif so berechnet sein, daß er übers Leben konstant bleibt. Dazu müßten allerdings die Krankheitskosten über möglicherweise 80 Jahre (vom Eintritt in die Berufstätigkeit mit vielleicht 20 bis 100) bekannt sein, und diese Aufgabe dürfte zu anspruchsvoll sein.

    Auf jeden Fall wird in der Jugend deutlich mehr "Zusatzbeitrag" berechnet als im Alter, wo typischerweise das angesammelte Vermögen zurückgezahlt wird, die Prämie somit niedriger ist als die durchschnittlichen Krankheitskosten.

    Wenn man die Rechnungsgrundlagen kennt, ist die Rechnung eine schlichte Kalkulation, die jedes Excelblatt durchführen kann. Man kann eine Prämie nach einer Zeit der Anwartschaft durchaus auf ein Einstiegsalter umrechnen (was Laien gern tun wollen), aber die Kalkulation ist komplexer. Er ist nicht so, daß das "Einstiegsalter" eines seit dem 20. Lebensjahr PKV-Versicherten schlagartig auf z.B. 53 hochschnappt, wenn er mit 52 oder 53 zwischendrin mal ein halbes Jahr GKV-versichert ist.

  • Ich hatte den Finanztip-Artikel gar nicht gesehen, danke Saxum für den Link. Daraus geht ja, analog zum Thread, relativ klar hervor, dass eine kurze Unterbrechung mit einer kleinen Anwartschaft ausreichend gut überbrückt wird. Qwertz123 stellt ja im Prinzip genau die Frage, die ich mir auch stelle: Mit 25 in die PKV, mit 50 bei PKV-Beitrag €1000 in die GKV und eine Anwartschaft abgeschlossen, dann mit 51 wieder zurück in den PKV - ist der Beitrag jetzt €1075, einfach weil er im letzten Jahr erhöht wurde und weil ein Jahr lang keine Rücklagen gebildet wurden und die jetzt aufgeholt werden müssen, oder ist er €1500, weil man außerdem ja jetzt 51 statt 25 ist.

    Ich verstehe den Thread, den Finanzip-Artikel und die Auskunft meiner Debeka-Betreuerin so, dass ersteres der Fall ist, also eine leichte Erhöhung, was ja sowieso die Baseline ist - man hat hier also keinen Status verschenkt.

    Tatsächlich habe ich gerade noch eine Antwort der Debeka erhalten, die zumindest für mich die Sache eindeutig klärt. Ich hatte gefragt, wie hoch mein Beitrag wäre, wenn ich nach einem Jahr (komplett 2026) in der kleinen Anwartschaft (bei der Debeka "Ruhen" und kostenlos) zurückkehre. Mein Beitrag würde von ca. €940 auf ca. €960 steigen (unverbindlich, natürlich). Damit ist klar, dass es keinen sprunghaften Anstieg gibt.

    Klar, wenn ich nach 10 Jahren zurückkehren will, werden sich die fehlenden Rücklagen bemerkbar machen. (Und auch die jährlichen Steigerungen, aber das ist ja wie gesagt die Baseline und hat nichts mit Anwartschaft zu tun.) Aber dann greift natürlich auch das Argument, dass ich in den 10 Jahren ja auch die Beiträge zur großen Anwartschaft gespart habe.

    BTW: Die Frist zur Umstellung der PKV auf Anwartschaft ist 2 Monate nach dem Wechsel, nicht 3 - letzteres liest man immer wieder, es stimmt aber zumindest für die Debeka nicht, und im Finanztip-Artikel stehen auch 2 Monate. Vielleicht hängt das von der konkreten Versicherung ab.

  • Mit 25 in die PKV, mit 50 bei PKV-Beitrag €1000 in die GKV und eine Anwartschaft abgeschlossen, dann mit 51 wieder zurück in den PKV - ist der Beitrag jetzt €1075, einfach weil er im letzten Jahr erhöht wurde und weil ein Jahr lang keine Rücklagen gebildet wurden und die jetzt aufgeholt werden müssen, oder ist er €1500, weil man außerdem ja jetzt 51 statt 25 ist.

    Die erste Annahme stimmt. Bei der kleinen Anwartschaft fehlt dir in deinem Beispiel die Bildung von Altersrückstellungen für ein Jahr. Man könnte zwar nun annehmen, dass dadurch dein Eintrittsalter von 25 auf 26 ansteigt, jedoch stimmt das nicht ganz, weil die Summe der Altersrückstellungen, die du zwischen 50 und 51 bilden wirst, nicht mit der Summe der Altersrückstellungen zwischen 25 und 26 inkl. Zinsen übereinstimmt. Aber so ganz grob könnte man sagen, dass dadurch das Eintrittsalter im ein Jahr ansteigt.

    Bei der großen Anwartschaft würden zwischen 50 und 51 die Altersrückstellungen gebildet. Aber nur die tariflichen. Denn für den gesetzlichen Beitragszuschlag werden während der großen Anwartschaft keine Rückstellungen gebildet. Hier würde dir also ein Jahr verloren gehen.

    TotalSchnurz: Ich habe den Eindruck, dass du dir unsicher bist, ob du nicht doch besser in der PKV bleiben solltest. Hast du dir mal überlegt, ob es als Privatier nicht Sinn machen würde, in den Debeka-Tarif ohne Wahlleistungen und mit hohem Selbstbehalt zu wechseln? Du hast den PN und damit den Top-Tarif der Debeka. Durch deine lange Laufzeit hast du bereits immens viele Altersrückstellungen (inkl. gesetzlicher Beitragszuschlag und auch Überzinsen) gebildet. Beim Wechsel würden deine angesammelten tariflichen Altersrückstellungen dafür sorgen, dass du einen ordentlichen Beitragsnachlass in dem "Billigtarif" bekommen würdest. Und die bereits gesammelten Rückstellungen durch gesetzlichen Beitragszuschlag und Überzinsen würden ab 65 dafür sorgen, dass dein Beitrag länger stabil bleiben würde als wenn du im PN bleiben würdest. Du hättest dann zwar einen höheren Selbstbehalt, könntest aber die Wahlleistungen im Krankenhaus (Wahlarzt / 2-Bettzimmer) durch einen Zusatztarif bei einer anderen Versicherung abdecken. Das wäre günstiger. Z. B. die Gothaer und die Alte Oldenburger bieten Krankenhauszusatztarife, die GKV- und auch PKV-versicherte Personen abschließen können.

  • Die erste Annahme stimmt. Bei der kleinen Anwartschaft fehlt dir in deinem Beispiel die Bildung von Altersrückstellungen für ein Jahr. Man könnte zwar nun annehmen, dass dadurch dein Eintrittsalter von 25 auf 26 ansteigt, jedoch stimmt das nicht ganz, weil die Summe der Altersrückstellungen, die du zwischen 50 und 51 bilden wirst, nicht mit der Summe der Altersrückstellungen zwischen 25 und 26 inkl. Zinsen übereinstimmt. Aber so ganz grob könnte man sagen, dass dadurch das Eintrittsalter im ein Jahr ansteigt.

    Das ist eine interessante Perspektive. Klingt sehr einleuchtend und stimmt auch mit meiner sonstigen Recherche überein.

    Ich bin gesundheitlich kein unbeschriebenes Blatt mehr, daher gibt es für mich grundsätzlich nur die Optionen "bei der Debeka bleiben" oder "bei der Debeka downgraden" - eine Zusatzversicherung bei einem anderen Anbieter würde ich nicht bekommen. Die zweite Option (Downgrade) ist schon eine Möglichkeit, und du hast natürlich Recht, dass die Rücklagen mir in der GKV nichts nützen.

    Ich bin jetzt schon in der GKV und werde die PKV auf "Ruhen" stellen, aber falls ich es mir nochmal anders überlege, wäre die Rückkehr in einen günstigeren Tarif definitiv eine Möglichkeit.

    Vor ein paar Jahren, als die massiven Beitragserhöhungen der Debeka anfingen, habe ich das mal durchrechnen lassen, aber IIRC war es keine wirkliche Option. Entweder war doch eine neue Gesundheitsprüfung nötig, da eben Tarifwechsel, oder die Ersparnis war zu niedrig. Unter 20% würde es sich ja nicht lohnen, IMHO.