Bei der Rückkehr gilt das Eintrittsalter mit dem der zugrundeliegende Krankenversicherungs-Vertrag abgeschlossen war.
Diese Aussage muss ich wohl teilweise revidieren. Laut Finanztip wird auch bei einer kleinen Anwartschaft bei einer Rückkehr, der Beitrag anhand des neuen Eintrittsalters berechnet - allerdings unter berücksichtigung der bisher angesammelten Rückstellungen.
Aber ich habe auch schon oft gelesen, dass nur bei der der großen Anwartschaft das Einstiegsalter gesichert wird.
Das ist somit Richtig, da man ja "später wieder einsteigt" und die Kalkulation natürlich nicht mehr stimmt. Die Kalkulation ist ja eigentlich darauf auslegt, dass man lebenslang ohne Unterbrechung den Beitrag zahlt und auch die entsprechenden Leistungen erhält. Da muss dann bei einem wiedereinstieg wohl zumindest Teile davon, wie beispielsweise die Altersrückstellungen, ausgeglichen werden.
Daher wird bei einer kleinen Anwartschaft das Einstiegsalter neu gesetzt.
dass dann alle gebildeten Altersrückstellungen weg sind und dass man wie ein Neukunde nur ohne Gesundheitsprüfung behandelt wird?
Nein die Altersrückstellungen sind auch in diesem Kontext wohl bei einer kleinen Anwartschaft nicht weg. Diese bleiben wohldabei weiterhin erhalten solange die Anwartschaft läuft und werden dann bei einem Wiedereinstieg mit Berücksichtigt bei dem neuen Einstiegsalter.
Keine Gewähr, da Laie - aber soweit plausibel für mich.