Pendlerpauschale und erste Tätigkeitstätte

  • Guten Morgen,

    ich hätte eine kurze Frage zur Pendlerpauschale. Mein Arbeitgeber hat in Frankfurt mehrere Standorte und ich bin einem dieser Standort im Personalsystem zugeordnet (vermutlich ist das auch meine offizielle Tätigkeitsstätte?!). Allerdings bin ich das ganze Jahr nicht dort sondern an einem anderen Standort in der Stadt. Was müsste man korrekterweise in der Steuer angeben?

    Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Danke und viele Grüße

  • Im EStG steht, dass die Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zählt.

    Bei mir hat der Arbeitgeber festgelegt und mir mitgeteilt, wo meine erste Tätigkeitsstätte ist. Ich vermute, dass das der Normalfall ist und würde an Deiner Stelle Mal in der Personalabteilung nachfragen, ob es eine dienstliche Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte gibt.

    Fehlt eine solche dienst- oder arbeitsrechtliche Festlegung auf eine Tätigkeitsstätte oder ist sie nicht eindeutig, ist erste Tätigkeitsstätte die betriebliche Einrichtung, an der der Arbeitnehmer dauerhaft

    1. typischerweise arbeitstäglich tätig werden soll oder

    2. je Arbeitswoche zwei volle Arbeitstage oder mindestens ein Drittel seiner vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit tätig werden soll.