Erbengemeinschaft , Dauertestamentsvollstrecker ist auch einer der Erben

  • Hallo zusammen,

    es geht um eine Kontoeröffung für den Nachlass des Herrn X, der verstorben ist.

    Person A,B,C und D sind laut Erbvertrag die Erben.

    Person D ist Dauertestamentsvollstrecker.


    Frage: reicht es für die Kontoeröffung bei der Bank aus, dass nur Person D bei der Bank eine Unterschrift für die Kontoeröffnung leistet oder müssen alle vier Erben unterschreiben.

  • Das Nachlassgericht wird für den Testamentsvollstrecker einen entsprechenden Nachweis ausstellen. Dieser Nachweis ist für die Bank ausreichend und du kannst damit über die Nachlasskonten im Inland verfügen. Bei Auslandskonten gelten die Bedingungen in dem jeweiligen Land.

    Die Konten werden von der Bank zunächst als Nachlasskonten geführt. Du selbst kannst entsprechende Konten (Erbengemeinschaft XYZ) anlegen, über die nur du als Testamentsvollstrecker verfügen kannst.

  • Hallo Hans2204,


    vielen Dank erst einmal. Du hast ja Ahnung von der Materie.


    Es geht um ein Konto im Inland (Deutschland).


    Du hast geantwortet, welche Person über das Konto verfügen kann.


    Mir ging es aber primär erst einmal um die Frage,

    wie viele Personen die Kontoeröffnung UNTERSCHREIBEN müssen.


    A) alle vier Erben

    B) nur der Testamentsvollstrecker


    Vielen Dank um deine Mühe, wenn du dir nochmals Zeit für meine Frage nimmst


    Grüße

    Bert

  • Mir ging es aber primär erst einmal um die Frage,

    wie viele Personen die Kontoeröffnung UNTERSCHREIBEN müssen.

    Wenn du einen Nachweis darüber hast, dass du der Testamentsvollstrecker bist (z.B. ein Testamentsvollstreckerzeugnis oder eine Bestätigung des zuständigen Nachlassgerichtes)
    dann kannst du für die Erbengemeinschaft ein Konto anlegen. Dazu musst du in der Regel der Bank die Personendaten der Miterben nennen, kannst das Konto aber allein anlegen.
    Die Miterben bekommen keine Vollmacht über das Konto.


    Die Bestätigung des Nachlassgerichts hat ungefähr den nachstehenden Wortlaut:

    In der Nachlassangelegenheit des am XX.XX.XXXX in Musterstadt verstorbenen deutschen Staatsangehörigen XXXXXXXX, geboren am XX.XX.XXXX in XXXXXXXX mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in XXXXXXX
    (Sterbe-Standesamt, Sterberegister-Nr.: XXXXXXX),
    ist am XX.XX.XXXX beim Nachlassgericht Musterstadt eine Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle von (Name des Testamentsvollstreckers)
    eingegangen, laut derer er das ihm von dem Erblasser im Testament vom XX.XX.XXXX, übertragene Amt als Testamentsvollstrecker annimmt.

    Häufig reicht dieses Schriftstück schon aus - mitunter wird aber ein offizielles "Testamentsvollstreckerzeugnis" verlangt, das auf Antrag vom Amtsgericht gebührenpflichtig ausgestellt wird.
    Hier solltest du deine Bank fragen, welche Unterlagen sie haben möchte, vor allem auch, welche Daten die Miterben liefern müssen.