Hallo zusammen,
es geht um eine Kontoeröffung für den Nachlass des Herrn X, der verstorben ist.
Person A,B,C und D sind laut Erbvertrag die Erben.
Person D ist Dauertestamentsvollstrecker.
Frage: reicht es für die Kontoeröffung bei der Bank aus, dass nur Person D bei der Bank eine Unterschrift für die Kontoeröffnung leistet oder müssen alle vier Erben unterschreiben.