Hallo, meine Frau und ich haben ein gemeinsames Kind, sind zusammen veranlagt und beide unmittelbar zulagenberechtigt. Ich habe 1925€ in meinen Riestervertrag eingezahlt und erhalte die Grundzulage in Höhe von 175€, meine Frau hat den Sockelbetrag in Höhe von 60 in ihren Riestervertrag eingezahlt und erhält dadurch eine Zulage iHv insgesamt 475€ (175€ Grundzulage + 300€ Kinderzulage). Insgesamt werden wir durch den Sonderausgabenabzug (SAA) steuerlich besser gestellt, allerdings würde ohne Berücksichtigung der Zulagen aus dem Riestervertrag meiner Frau beim SAA die Steuerersparnis noch höher ausfallen. Jetzt wird immer von Günstigerprüfung gesprochen, allerdings kann ich nicht erkennen, ob damit auch gemeint ist, dass das FA bei Zusammenveranlagung die Günstigerprüfung für jede Person getrennt vornimmt mit dem Ergebnis, dass sie bei mir die Beiträge/Zulage iHv 2100€ beim SAA berücksichtigen und für meine Frau die Beiträge/Zulagen iHv 535€ NICHT beim SAA berücksichtigen. Kann mir hierzu jemand weiterhelfen? Und im Falle, dass die Günstigerprüfung nur gesamthaft erfolgt: Wäre es eine Möglichkeit, dass wir in Anlage AV die Berücksichtigung des Riester-Vertrags meiner Ehefrau bei SAA explizit ausschließen, falls ja, gilt dieser Ausschluss dann nur für das eine Veranlagungsjahr oder für eh und je? Danke für die Mithilfe und Unterstützung und schöne Grüße
Günstigerprüfung von Riesterbeiträgen/Zulagen bei Zusammenveranlagung
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Doerkkoerk -
25. Januar 2026 um 16:34 -
Unerledigt
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Kater.Ka
25. Januar 2026 um 17:24 Hat das Thema freigeschaltet. -
Also mal vorab: die Zulage gibt es immer, wenn die Vorraussetzungen erfüllt sind. Sie GEHT der Steuererstattung vor.
Bei Zusammenveranlagung erfolgt die Günstigerprüfung personenbezogen, nicht einheitlich für beide Ehegatten.
Das Finanzamt prüft für jeden unmittelbar zulagenberechtigten Ehegatten getrennt, ob der Sonderausgabenabzug (§ 10a EStG) oder die Zulagen günstiger sind.
Daher ist es völlig korrekt, dass bei dir der Riesterbeitrag inkl. Zulage steuerlich über die Einkommensteuererklärung wirkt und bei deiner Frau hingegen nur die Zulagen berücksichtigt werden, wenn diese günstiger sind. Das ist hier definitiv der Fall.Ein „Vermischen“ oder gegenseitiges Neutralisieren findet nicht statt, auch wenn das Ergebnis nur gesamt ausgewiesen wird.
Ein gezielter Ausschluss eines Riestervertrags in der Anlage AV ist nicht vorgesehen und auch nicht erforderlich – das FA wendet automatisch die günstigere Variante an.
Die Günstigerprüfung erfolgt jedes Jahr neu.
Ich hoffe, dass du dir mal über deinen Vertrag Gedanken machst.
Aber 2027 wird ja alles etwas anders.
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Danke für Deine Rückmeldung, das hört sich ja gut an, nur frage ich mich, warum dann in ELSTER in der vorläufigen Berechnung der Einkommenssteuer für 2025 die Zulage meiner Frau mit einbezogen wurde und eben nicht nur meine Zulage...kannst Du Dir das erklären?
Ansonsten würde mich natürlich interessieren, was Du mit "Ich hoffe, dass du dir mal über deinen Vertrag Gedanken machst. Aber 2027 wird ja alles etwas anders." genau meinst. -
Ansonsten würde mich natürlich interessieren, was Du mit "Ich hoffe, dass du dir mal über deinen Vertrag Gedanken machst.
Ich meinte damit, ob dein eigener Riestervertrag überhaupt isoliert betrachtet für dich überhaupt eine vernünftige Rendite bringt.