Immbilienübernahme der Schwiegereltern zu Lebzeiten + Geschwisterkind auszahlen?

  • Hallo zusammen,


    es geht um ein Thema wo wir bisher keinerlei Erfahrung mit haben.

    Aktuell wohnen wir in einem Mehrfamilienhaus. Im Erdgeschoss die Schwiegereltern, im 1. und 2. OG leben wir mit einem Sohn.

    Derzeit steht die Überlegung im Raum, die Immobilie der Schwiegereltern zu Lebzeiten zu übernehmen. Allerdings hat meine Frau noch einen Bruder, den die Schwiegereltern fair ausgleichen wollen, wenn wir das ganze so machen. Besagter Bruder wohnt nicht mehr in der Immobilie und hat sich bereits woanders ein Eigenheim gekauft.

    Es gab bereits ein erstes Gespräch beim Notar.
    Der erste Plan sieht in etwa so aus:

    Verkehrsgutachten der Immobilie um eine Grundlage für Gespräche zu haben. Auf Grund des Wohnrechts wird da noch ein Teil von wegfallen. Soweit ich weiß, gibt es dafür Tabellen und feste Werte die man berücksichtigen kann ( ggf. über Steuerberater? )

    Die Summe die am Ende steht wird geteilt durch die zwei Parteien. Also zwischen dem Bruder meiner Frau und uns. Dafür gehört die Immobilie uns, die Schwiegereltern haben lebenslanges Wohnrecht und der Bruder verzichtet zukünftig auf alle weiteren Ansprüche im Erbfall.


    Es gibt auch die Variante:

    Wir kaufen den Schwiegereltern ganz regulär das Haus ab. Sie selber schauen, welchen Anteil sie dem Bruder zukommen lassen und bezahlen mit dem "Rest" miete an uns. Steuerlich dürfte das einige Vorteile haben. Oder?


    Wir sind da noch auf sehr verlorenen Posten und haben keinerlei Erfahrung. Vielleicht sind hier ein paar Leute unterwegs, die uns hilfreiche Tipps geben können.


    Danke und Grüße

  • Kater.Ka 19. Februar 2026 um 10:23

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo crizzoe,

    soll nicht als Vorwurf gelten, aber nach einem Notargespräch stellen Sie ungewöhnliche Fragen. Der Reihe nach:

    Verkehrsgutachten der Immobilie um eine Grundlage für Gespräche zu haben.

    Sehr gut, aber um alle Diskussionen hinsichtlich Gefälligkeitsgutachten gleich abzuschneiden, nehmen Sie einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zur Grundstückswertermittlung.

    Wohnrechts wird da noch ein Teil von wegfallen. Soweit ich weiß, gibt es dafür Tabellen und feste Werte die man berücksichtigen kann ( ggf. über Steuerberater? )

    Wohnrecht oder Nießbrauch? Haben Sie bzw. Ihre Schwiegereltern die Vor- und Nachteile mit dem Notar diskutiert? Die Tabellen finden Sie im www.

    Dafür gehört die Immobilie uns,

    Wer ist uns? Auch Sie als Schwiegersohn? Vorsicht, Sie haben nur 20k Schenkungssteuerfreibetrag.

    und der Bruder verzichtet zukünftig auf alle weiteren Ansprüche im Erbfall.

    Gibt es außer dem Haus von Ihren Schwiegereltern nichts mehr zu vererben? Ein rechtsgültiger Verzicht des Sohnes erfordert einen notariellen Erbvertrag. Freut sich der Notar.

    Wir kaufen den Schwiegereltern ganz regulär das Haus ab. Sie selber schauen, welchen Anteil sie dem Bruder zukommen lassen und bezahlen mit dem "Rest" miete an uns. Steuerlich dürfte das einige Vorteile haben. Oder?

    Mieteinnahmen müssen Sie versteuern, können aber auch anteilige Instandsetzungskosten und AfA gegenrechnen.

    Den wesentlichen Vorteil der Kaufvariante sehe ich aber darin, dass Ihre Frau und Sie zu gleichen Teilen Eigentümer werden können, ohne dass es Verrenkungen gibt. Außerdem hat Ihre Frau mit ihrem Bruder keinen Stress. Maximal kann der wegen Ungerechtigkeiten auf seine Eltern sauer sein. Wichtig ist, dass Sie zum Gutachtenpreis kaufen, sonst gibt es die Diskussionen um eine gemischte Schenkung.

    Gruß Pumphut

  • Danke Pumphut

    Wieder mal , wie gewohnt, eine solide und sensible Antwort.

    Ich möchte wegen der Notar:in mal auf deren Funktion hinweisen.
    Es gibt häufig Fälle, bei denen „einfache“ Leute (bitte das Wort nicht missverstehen) sich das Gerede anhören, aber nicht den Mut haben nachzuhaken.
    Die kommen dann raus und „nix“ ist geklärt.

    Deshalb steht am Anfang erstmal die Frage, was die Leute überhaupt wollen.

    Und….Überraschung aus der Kommunikationspraxis….die sagen das oft gar nicht…