Hallo,
ich habe heute von dem Urteil bzgl. der Bearbeitungsgebühr gehört und gleich meine Unterlagen durchforstet.
Jetzt habe ich meinen Darlehensvertrag der Bausparkasse gefunden. Ich habe also den Bausparkredit genommen und im Vertrag ist die Rede von der Schuldsumme inkl. Darlehensgebühr in Höhe von 1,5%.
Ist dies auch eine Gebühr, die ich im Rahmen dieses Urteils zurückfordern kann?
Danke und viele Grüße,
dbp