Hallo,
ich habe, wie bereits vor ein paar Tagen erläutert, leider eine Absage von der Debeka erhalten betreffend die 1,5 % Darlehensgebühr für mein Vorausdarlehen.
Was kann ich denn jetzt noch tun?
Ich hoffe auf Rückmeldung
Viele Grüße
siramo
Hallo,
ich habe, wie bereits vor ein paar Tagen erläutert, leider eine Absage von der Debeka erhalten betreffend die 1,5 % Darlehensgebühr für mein Vorausdarlehen.
Was kann ich denn jetzt noch tun?
Ich hoffe auf Rückmeldung
Viele Grüße
siramo
Was kann ich denn jetzt noch tun?
Ich denke, es kommt darauf an, von wann Dein Bauspardarlehensvertrag ist und ob die Forderung am 31.12.14 verjährt.
Falls nicht, kannst Du , - genau wie ich -, erst einmal in aller Ruhe abwarten, ob die Bausparkassen im Laufe des nächsten Jahres per richterlichem Beschluß nicht auch noch dazu verdonnert werden, die Bearbeitungsgebühren für Darlehen an den Kunden zurückzuzahlen
gut zusammengefasst .... nur mal von Interesse, gibt es hierzu denn schon laufende Prozesse vor Gericht?
Was konkretes habe ich dazu (noch) nicht gefunden, aber einen weiteren interessanten Bericht:
Gute Chancen für Bausparer
<<Für die Finanzindustrie könnte es aber noch dicker kommen. Verbraucherschützer und Anwälte, die sich auf Finanzmarktprodukte spezialisiert haben, gehen davon aus, dass das BGH-Urteil auch für Immobiliarkredite und Bauspardarlehen gilt, bei denen eine Bearbeitungsgebühr erhoben wurde. Bei Bauspardarlehen heißt die Bearbeitungsgebühr häufig Darlehensgebühr.
Der Hamburger Anwalt und Experte für Finanzmarktprodukte, Achim Tiffe, erklärt im Gespräch mit unserer Zeitung, warum das Urteil auch für Immobilienkredite und Bauspardarlehen gelte: „Der BGH hatte entschieden, dass bei Darlehen zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher Bearbeitungsentgelte grundsätzlich unwirksam sind.“ Immobiliendarlehen und Bauspardarlehen seien nichts anderes als Darlehen zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher. Die Unwirksamkeit der Gebühren ergebe sich zudem aus der Urteilsbegründung: „Die Verbraucher werden durch Bearbeitungsentgelte bei Immobiliendarlehen und Bauspardarlehen in der gleichen Form benachteiligt wie bei Verbraucherdarlehen.“ Tiffe bereitet Klagen in der Sache gegen Banken vor. Er geht davon aus: „Das BGH-Urteil muss von den untergeordneten Gerichten und den Ombudsleuten beachtet werden.“
Der Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden Württemberg, Niels Nauhauser, sieht es ähnlich: „Es gibt gute Gründe, das Urteil auch auf die in einigen Bauspartarifen vereinbarte Bearbeitungsgebühr für das Bauspardarlehen zu übertragen.“ Er sieht allerdings gewisse Risiken: „In der Vergangenheit waren nicht alle Entscheidungen zu Darlehen auch auf Bauspardarlehen anwendbar.“
Die Branche spielt offensichtlich auf Zeit. Die Verbände von Banken und Bausparkassen tauchen ab, erklären, dass erst die schriftliche Urteilsbegründung zum BGH-Spruch vom 28. Oktober abgewartet werden müsse, oder verweisen darauf, dass für Bauspardarlehen andere Regeln gälten.
Hallo,
danke für die Quelle .... ach immer schön den Finanzexperten zu lesen und zu hören ....
@Henning, ja genau, einen Bausparer der das sofort abgeschlossene Darlehen ablösen soll. Ich bin der Meinung die 500 Euro kann ich mir zurückholen…..
@kunde0815 und Jagi, so wie ich das verfolgt habe habt ihr auch so ein Vorausdarlehn bei der Wüstenrot und ihr habt das Bearbeitungsentgelt zurückbekommen???? Ich habe vor ca. 3 Wochen eine Absage bekommen. Wie seit ihr vorgegangen, was habt ihr denen geschrieben??
Wie seit ihr vorgegangen, was habt ihr denen geschrieben??
DAS würde mich auch brennend inreressieren !
Ich bin ebenfalls ein Bausparkredit geschädigter.Wir haben 2006 bei der Quelle Bauspar AG ein TA Darlehnen aufgenommen.Für den Kredit wurden uns" Achtung" satte 8205Euro "Bearbeitungsgebühr" berechnet plus 7400 Euro ABschlußgebühr für den BSPV(die sind zulässig).Da die Bausparkasse nicht zahlt Klagen wir jetzt vor dem Landgericht.Viele Experten sind sich einig das diese Bearbeitungsgebühren genauso zurückbezahlt werden müssen wie alle anderen.Außerdem bin ich mir sicher daß die Banken,wenn man diese Bearbeitungsgebühren für zulässig erklären würde,sofort vor den EUGH ziehen würden und eine Ungleichbehandlung monieren würden. Ein Kredit ist ein Kredit und eine Bearbeitungsgebühr ist eine Bearbeitungsgebühr.Außerdem haben etliche Gerichte in diesen Fällen schon für die Kunden entschieden.Wir fordern jetzt nicht nur eine Rückzahlung der Gebühren sondern auch eine Neuberechnung des Darlehnens und einen neuen Tilgungsplan.Ich bin es nämlich leid mich von Banken an der Nase rumführen zulassen denen anscheinend das Urteil des BGH am A.... vorbeigeht.
DAS würde mich auch brennend inreressieren !
Wie gesagt, ich hatte bereits im Mai nach den ersten Urteilen geschrieben und eine Ablehnung bekommen, da verjährt. Jetzt nochmal ein Briefchen aufgesetzt, prompte Reaktion, bitten um Geduld, dann ca 3 Wochen nichts. Nette email geschrieben, nächster Tag: Brief "wir zahlen" und zeitgleich Geld auf dem Konto. Ich glaube, es war bei mir ein Zwischendarlehen, die genauen Modalitäten, wie die BSK das nun wertet, weiß ich leider nicht.
Bleibt hartnäckig, aber freundlich, verweist auf langjährige Kundenbeziehungen usw.
Also ich habe jetzt noch einmal an die Wüstenrot geschrieben, natürlich nett und freundlich und auch die langjährige gute Beziehung gelobt.....
Jetzt warte ich mal ab was passiert, ich halte euch auf dem laufenden.
Das einzige was mir noch etwas Kopfzerbrechen macht ist bei meinem Baudarlehn das dort nich explizit Bearbeitungsentgelt/Bearbeitungsgebühr, sondern lediglich Abschlußgebühr steht, was ja eigentlich das gleiche ist?!?
Oder she ich das falsch?
earbeitungsentgelt/Bearbeitungsgebühr, sondern lediglich Abschlußgebühr steht, was ja eigentlich das gleiche ist?!?
Oder she ich das falsch?
Ja, das siehst Du leider falsch, denn das ist nicht das gleiche.. Eine Abschlussgebühr bezieht sich auf den ABSCHLUSS des Bausparvertrag und ist rechtsmäßig. Ob die Erhebung einer expliziten DARLEHENSGEBÜHR für einen Bausparkredit noch der aktuellen Rechtssprechung entspricht, ist nach dem neuen Urteil des BGH dagegen fraglich.
Oh habe ich jetzt erst gesehen, natürlich ist das okay
Sehr aufschlußreiche Beiträge. Bin derzeit auch gerade mit der BSQ Bauspar AG (vormals Quelle) am rumzanken wegen einer sog. Darlehensgebühr (Bearbeitungsgebühr) etc. . Zuteilung des Bauspardarhens war in 2012. Es geht nicht um die Abschlußgebühr. Werde weiter berichten............. LG
Zitat[quote='dakota','http://www.finanztip.de/community/forum/thema/445-bauspar-darlehensvertrag-darlehensgebuehr?postID=9426#post9426']Sehr aufschlußreiche Beiträge. Bin derzeit auch gerade mit der BSQ Bauspar AG (vormals Quelle) am rumzanken wegen einer sog. Darlehensgebühr (Bearbeitungsgebühr) etc. . Zuteilung des Bauspardarhens war in 2012. Es geht nicht um die Abschlußgebühr. Werde weiter berichten............. LG
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Ich kann allen nur raten,geht zum Anwalt,laßt euch nicht einschüchtern oder an der Nase rumführen.Übrigens hat die BSQ Bausparkasse,nachdem sie Post von meiner Anwältin bekommen haben die Frist einfach verstreichen lassen und sich nicht mehr gemeldet.Das ist für mich mich ein weiteres Indiz,daß sie rechtlich nichts mehr zu bieten haben.Und wenn ihr klagt fordert auch eine Neuberechnung des Darlehnens und einen neuen Tilgungsplan.Und selbstverständlich muß man dann auch die gutschrift der zuviel bezahlten Zinsen beantragen.Das einzige was dieBausparkasse oder Bank behalten darf,ist die Abschlußgebühr für den Bausparvertrag.
ZitatIch denke, es kommt darauf an, von wann Dein Bauspardarlehensvertrag ist und ob die Forderung am 31.12.14 verjährt.
Falls nicht, kannst Du , - genau wie ich -, erst einmal in aller Ruhe abwarten, ob die Bausparkassen im Laufe des nächsten Jahres per richterlichem Beschluß nicht auch noch dazu verdonnert werden, die Bearbeitungsgebühren für Darlehen an den Kunden zurückzuzahlen
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Also ich würde nicht abwarten.Man darf auch nicht vergessen,daß eine Klage eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt.Ende diesen Jahres erlöschen alle Ansprüche.Und ich weiß nicht wie die Rechtslage ist wenn die Verjährung eingetreten ist.Die Bausparkasse wird sich im Januar auf Verjährung berufen ,das steht fest.Es hat im übrigen schon einige urteile gegen Bausparkasse zugunsten des Kunden gegeben.Kann man auf der Homepage der Stiftung Warentest nachlesen.Der Anwalt benedikt jansen ist hier führend und hat schon einige positive Urteile durchgesetzt.
Ende diesen Jahres erlöschen alle Ansprüche.
Alle Ansprüche ???
Das ist so nicht richtig, denn hier gelten die gleichen Verjährungsregeln wie bei der BG.
MEIN Bauspardarlehen z.B. ist aus 2012 und da verjähren mögliche Ansprüche erst ENDE 2015!
ZitatAlle Ansprüche ???
Das ist so nicht richtig, denn hier gelten die gleichen Verjährungsregeln wie bei der BG.
MEIN Bauspardarlehen z.B. ist aus 2012 und da verjähren mögliche Ansprüche erst ENDE 2015!
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Das stimmt,aber alles von 2004 bis 2011 endet am 31.12.2014 wenn man nicht tätig wird,deshalb ist ja Eile geboten und da mein Darlehnen aus dem Jahr 2006 ist muß ich was unternehmen.
Ich hatte bei einem Bauspardarlehen zusätzlich zu einer Abschlußgebühr eine Darlehensgebühr von 1003,53€. Die habe ich mit dem Musterbrief eingefordert. Letzte Woche kam eine Absage da angeblich die Darlehensgebühr nicht auf die kürzlichen Urteile vom BGH übertragbar wäre da sie angeblich leistungsspezifische Gebiete vom Bausparvertrag abgelte. Was natürlich totaler Quatsch ist. Der Vertrag ist von 2006 verjährt also am 31.12.2014. Schaffe ich das jetzt noch mit dem Ombudsmann oder gleich lieber Mahnbescheid beantragen?
mfg
Hallo @stefan2057
Ich habe Ihren Beitrag in den dazugehörigen Thread verschoben. In der Diskussion oben wurde das Thema eingehend besprochen.
Hallo,
hier habe ich von der LBS zur Finanzierung über ein Bauspardarlehen ein Haus finanziert. Abschlussgebühr ist 800,00 Euro gewesen , die ich bereits zurückgefordert habe. Genauso bei der BHW da stand direkt Bearbeitungsgebühr 300,00 ( Modernisierungskredit). Bekomme ich dieses Geld wieder? Kann mir jemand das beantworten bitte.