EEG-Umlage bei Balkonkraftwerk

  • Hallo zusammen,


    ich habe seit dem 01.03.2026 ein Balkonkraftwerk (2Module 920W - Wechselrichter 800W)in Betrieb und auch im Marktstammdatenregister angemeldet.

    Seit ungefähr 2 oder 3Jahren habe ich zudem auch schon einen Stromzähler verbaut, welcher ein 2-Richtungszähler ist - bisher allerdings nur in eine Richtung gemossen hat.


    Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage, ob es in diesem Falle nicht sinnvoll wäre, das Balkonkraftwerk so anzumelden, dass ich für den eingespeisten Strom noch eine EEG-Umlage bekomme. Denn ein neuer Zähler muss ja nicht eingebaut bzw. ausgetauscht werden.

    Darf mir der Stromanbieter dann in diesem Falle ein Zusatzentgelt für den Zähler (welcher ja ohnehin schon besteht)in Rechnung stellen wenn ich die Anlage als Einspeiseanlage anmelde?

    Steuerlich hat es ja ohnehin keine Auswirkung.

    Den einzigen Nachteil welchen ich momentan sehe, ist die Tatsache dass ich vermutlich einen Zählerstand mehr übermitteln muss am Ende des Jahres und dem Netzanbieter meine Bankverbindung mitteilen.


    Was sind Eure Meinungen hierzu, bzw. hat jemand Erfahrungen damit?


    Viele Grüße

    Maschdr_of_Desaschdr

  • Der Zähler zeigt sehr wohl Einspeisung an. Bisher als ich noch kein Balkonkraftwerk hatte, hat der halt nur in 1ne Richtung gezählt und jetzt nun in beide Richtungen.

    Einnahmen denke ich vielleicht schon so 50-70€ welche man ja mitnehmen kann.

    100% Eigenverbrauch sind es ganz sicher nicht. Der Rechner von Finanztip ermittelte einen Eigenverbrauch von 51% und wenn ich mir die bisherigen Tage so ansehe, haut das mit diesem Wert auch ganz gut hin.


    Jahresverbrauch ist 2450 kW/h.

  • Du kannst die Einspeisevergütung bei Deinem Netzbetreiber (nicht Stromversorger) beantragen.

    Darf dieser mir dann für den Stromzähler oder für die Abrechnung irgendetwas in Rechnung stellen?

    Angenommen ich würde evtl. 50,-€ an EEG bekommen, es fallen aber 30,-€ an Kosten an (f. Zähler, Abrechnung o.ä.), dann stellt sich nämlich die Frage ob es den Aufwand überhaupt lohnt.

    Vermutlich muss die Anlage dann auch im Marktstammdatenregister anderst umgemeldet werden.

    Bleibt es dann in diesem Falle bei der vereinfachten Anmeldung, oder muss die Abnahme der Anlage dann durch einen Elektriker erfolgen? Dies würde es nämlich auch wieder unrentabel machen.

    Wenn es jedoch nur die Tatsache wäre, dass ich dem Netzbetreiber am Ende des Jahres einen weiteren Zählerstand mitteilen muss, dann wäre schon darüber nachzudenken ob man dieses Geld nicht mitnimmt.

  • Berechnet der Netzbetreiber jetzt Gebühren an Dich für den modernen Zähler? Nein, warum sollte er das dann tun? Ich würde einen Antrag stellen und sehen was passiert. Versuch macht klug...

    Jeder Netzbetreiber handhabt es anders. Eine pauschale Aussage wirst Du nicht erhalten.

  • Darf dieser mir dann für den Stromzähler oder für die Abrechnung irgendetwas in Rechnung stellen?

    Es geht ja nicht nur um den Zähler, auch um den Verwaltungsaufwand für die Vergütung. Daher vermute(!) ich, dass da bestimmt zusätzliche Kosten anfallen. Und da du nur 8ct /kwh bekommst, wird das kaum wirtschaftlich sein. Da kannst Du eher über einen Speicher nachdenken, um deinen Eigenverbrauch zu erhöhen und die Einspeisung zu verringern.

    Und mal bei den Hausgeräten schauen, was die an Möglichkeiten haben. Meine Spülmaschine z.B. hat die Funktion, dass man die Startzeit vorgeben kann. Zwischen 11 und 15 kommt aktuell der meiste Strom vom Dach, also stell ich die Maschine morgens so ein, dass sie z.B. um 12 Uhr startet. Und um 11 Uhr lass ich die Waschmaschine starten (die läuft nur ne Stunde).

  • Es geht ja nicht nur um den Zähler, auch um den Verwaltungsaufwand für die Vergütung. Daher vermute(!) ich, dass da bestimmt zusätzliche Kosten anfallen. Und da du nur 8ct /kwh bekommst, wird das kaum wirtschaftlich sein. Da kannst Du eher über einen Speicher nachdenken, um deinen Eigenverbrauch zu erhöhen und die Einspeisung zu verringern.

    Und mal bei den Hausgeräten schauen, was die an Möglichkeiten haben. Meine Spülmaschine z.B. hat die Funktion, dass man die Startzeit vorgeben kann. Zwischen 11 und 15 kommt aktuell der meiste Strom vom Dach, also stell ich die Maschine morgens so ein, dass sie z.B. um 12 Uhr startet. Und um 11 Uhr lass ich die Waschmaschine starten (die läuft nur ne Stunde).

    Welcher Verwaltungsaufwand? Das gehört zur Last eines Netzbetreibers, die er zu tragen hat.

  • Bleibt es dann in diesem Falle bei der vereinfachten Anmeldung, oder muss die Abnahme der Anlage dann durch einen Elektriker erfolgen? Dies würde es nämlich auch wieder unrentabel machen.

    Meines Wissens nach gibt es bei der vereinfachten Anmeldung keine Vergütung. D.h. du musst die Anmeldung im Marktstammdatenregister nachholen, wenn das überhaupt geht und das geht IMHO nicht ohne Abnahme durch einen Elektrofachbetrieb. Aber ich kann mich da auch irren.