Hallo zusammen,
ich habe seit dem 01.03.2026 ein Balkonkraftwerk (2Module 920W - Wechselrichter 800W)in Betrieb und auch im Marktstammdatenregister angemeldet.
Seit ungefähr 2 oder 3Jahren habe ich zudem auch schon einen Stromzähler verbaut, welcher ein 2-Richtungszähler ist - bisher allerdings nur in eine Richtung gemossen hat.
Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage, ob es in diesem Falle nicht sinnvoll wäre, das Balkonkraftwerk so anzumelden, dass ich für den eingespeisten Strom noch eine EEG-Umlage bekomme. Denn ein neuer Zähler muss ja nicht eingebaut bzw. ausgetauscht werden.
Darf mir der Stromanbieter dann in diesem Falle ein Zusatzentgelt für den Zähler (welcher ja ohnehin schon besteht)in Rechnung stellen wenn ich die Anlage als Einspeiseanlage anmelde?
Steuerlich hat es ja ohnehin keine Auswirkung.
Den einzigen Nachteil welchen ich momentan sehe, ist die Tatsache dass ich vermutlich einen Zählerstand mehr übermitteln muss am Ende des Jahres und dem Netzanbieter meine Bankverbindung mitteilen.
Was sind Eure Meinungen hierzu, bzw. hat jemand Erfahrungen damit?
Viele Grüße
Maschdr_of_Desaschdr