Sehr geehrte Community,
mit großen Interesse habe ich den folgenden Artikel gelesen.
http://www.finanztip.de/zinsen-auf-steuererstattungen/
Entsprechend des dort beschriebenen Vorgehens habe ich freiwillig meine Steuererklärung Ende des letzten Jahres (2017) für das Steuerjahr 2013 abgeben.
Ich habe sehr schnell von meinem zuständigen Finanzamt einen positiven Bescheid bekommen. (Mitte Januar 2018)
Die Steuererstattung entsprach dabei der Summe, die Steuersoftware (hier tax) berechnet hatte.
Was fehlte ist die Verzinsung beginnend ab dem 16. Monaten. In diesem Fall also die Verzinsung von 31 Monaten x 0,5 % (Zeitraum von April 2015 bis Dezember 2017).
Meine Frage ist die folgende:
Wie gehe ich am besten in der Kommunikation mit Finanzamt vor, wenn ich Sie daraufhinweisen möchte, das die Vezinsung nach Paragraph §233a bzw. 238 Abgabeordnung (AO) fehlt?
Gibt es diesbezüglich einer Musterfall, den ich zitieren kann oder habt Ihr diesbezüglich Erfahrungen gemacht?
Ich freue mich wenn Ihr eure Erfahrungen mit mir teilen würdet.
Viele Grüße,
Robin