Steuerliche Betrachtung PKV?

  • Für mein Kind und mich bezahle ich ca. EUR 9.000,- p.a. PKV-Beiträge, meine Frau ist GKV mit Zusatzversicherungen.
    Der AG zahlt für mich und meine Tochter den gesetzlich festgelegten Maximalbetrag.
    Ich habe eine Eigenbeteiligung von ca. EUR 800,- p.a., bei meinem Kind sind es ca. EUR 250,-.
    Alljährlich flattern nun diese "Unterlagen zur Steuererklärung" der PKVs rein, die die Beitragsanteile einer steuerabzugsfähigen Basisabsicherung auflisten (ohne Heilpraktiker, Chefarzt, Mehrleistungen beim Zahnersatz etc.).


    1.) Kann man die nachweisbaren Mehrkosten beim Arzt steuerlich geltend machen?
    2.) Kann man die sonstigen Kosten, Eigenanteile, steuerlich geltend machen?

  • Nicht von der KK übernommene Kosten können außergewöhnliche Belastungen darstellen https://www.finanztip.de/aussergewoehnliche-belastungen/


    Sowohl die Basiskrankenversicherung als auch die zusätzlichen Beiträge kann man bei der Steuererklärung angeben, allerdings werde sie unterschiedlich behandelt. s. https://www.finanztip.de/vorsorgeaufwendungen/ ungefähr in der Mitte der Seite