Haftpflicht mit Single-Bonus - Freund dennoch abgesichert?

  • Hallo Zusammen,


    ich habe folgende Frage und hoffe um Hilfe:
    Ich habe bei der Signal Iduna neben der PKV und der Hausrat auch eine Haftpflichtversicherung im Tarif Exklusiv. Dort heißt es grundsätzlich, dass Eheleute und Menschen in eheähnlicher Gemeinschaft mitversichert sind, sowie Menschen in häuslicher Gemeinschaft.


    Nun lebe ich seit einem Jahr im gemeinsamen Haushalt mit meinen Freund zusammen und die Frage kam auf, ob dieser mitversichert ist. In meinem Vertrag wurde damals ein 5%-Singlebonus gewährt. Muss ich meiner Versicherung melden, dass jemand in meinem Haushalt mitwohnt und der Bonus entfällt? Oder zählt hier nur die häusliche Gemeinschaft und nicht die Art und Weise, wie man zusammen ist?


    Vielen Dank für eine kurze Einschätzung. :)

  • Tja, die Meldung und Klärung mit dem Versicherer dauert doch garantiert auch nicht länger, als die Frage hier zu posten!


    Der Begriff Singlebonus - und ich unterstelle einmal, dass er so wirklich heißt - bedeutet ja, dass ein Single versichert ist. Eine Mitversicherung der eheähnlichen Gemeinschfaft ist aber etwas, was durch den Begriff Single an und für sich ausgeschlossen erscheint!


    Dann könnte man noch die Vorsorgeregelung bis zur nächsten Hauptfälligkeit prüfen - das ist auch im Vertrag geregelt.


    Schreiben sie doch bitte Ihre Versicherung an und teilen sie der die Veränderung mit ....

  • @Lange Oog


    Sofern Sie die Vorsorge Vers.gem.den AHB meinen kann ich Ihnen nur widersprechen,denn
    diese ist hier nicht möglich.


    @Kaveo


    Üblicherweise ist nur der Single versichert,daher auch der Bonus.Es ist also dringend
    geboten Ihren Single Vertrag so umzustellen,daß auch Ihr Freund versichert ist.


    trumpet

  • Sie wollen mir widersprechen, dass man das prüfen soll, anhand der konkreten für den Vertrag vereinbarten Bedingungen ....


    Ich liebe es, wenn Menschen meinen zu wissen, was wo geregelt ist ohne den genauen Text zu kennen!


    Vielleicht kennen sie aber auch den Text genau dieses Bedingungswerkes und widersprechen zu Recht - dann ist das aber kein Widerspruch, sondern das Ergebnis meiner Empfehlung:


    "Dann könnte man noch die Vorsorgeregelung bis zur nächsten Hauptfälligkeit prüfen - das ist auch im Vertrag geregelt."

  • Hallo Zusammen,


    ich habe mir von meiner Versicherung diesbezüglich den Versicherungsschein geben lassen, um entsprechend den Vertrag dort umstellen zu können.


    Hier der Auszug, nicht in den Versicherungsbedinungen, sondern ausschließlich auf dem Versicherungsschein selbst heißt es:


    Zitat

    Abweichend von den Bedingungen für die Privat-Haftpflichtversicherung besteht ausschließlich Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer und die im Haushalt des Versicherungsnehmers beschäftigten Personen gegenüber Dritten aus dieser Tätigkeit. Das Gleiche gilt für Personen, die aus Arbeitsvertrag oder gefälligkeitshalber Wohnung, Haus und Garten betreuen oder den Streudienst versehen. Der Beitrag zur Privat-Haftpflichtversicherung ist um 10 % ermäßigt ("Single"-Nachlass). Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, Folgendes unverzüglich anzuzeigen:


    - eine Heirat oder
    - das Eingehen einer eheähnlichen, häuslichen Gemeinschaft und/oder
    - die Mitversicherung eines oder mehrerer Kinder bzw. sonstiger mitversicherter Personen


    Dadurch entfällt der Nachlass von 10 % und es ist der dann gültige Tarifbeitrag zu entrichten.

  • @Lange Oog


    Sie haben offenbar ein Problem mit einer Vorsorgeregelung bis zur nächsten Hauptfälligkeit.
    Ist mir in diesem Zusammenhang nicht bekannt.
    Empfehlung:Sie sollten sich zu derartigen Fachfragen nicht äußern,denn das verunsichert
    den Fragesteller.
    Kaveo sollte die Signal Iduna bitten die Vorsorgeregelung,die Sie empfohlen haben anzuwenden.


    Auf eine Antwort verzichte ich.


    trumpet

  • Ich verstehe den Disput nicht so ganz. Langeoog hat da nicht ganz unrecht, schreibt er doch lediglich, dass die Regelungen zur Vorsorgeversicherung zu prüfen wären. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
    Nun findet sich in den meisten AHB folgende Formulierung:


    "Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziffer 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht."


    So weit, so gut. Da hat trumpet dann recht mit seinem Einwand. Aber: Das gilt eben nicht für alle Tarife. Die Gothaer bspw. schreibt in ihren "besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen" Folgendes:


    "Die Bestimmungen der Vorsorge-Versicherung gelten für den VN und – abweichend von Ziffer 27.1 AHB – fürmitversicherte Personen nach A II. 1. a) – c)."


    Um jetzt nicht den ganzen Sermon zu zitieren: das wären dann Ehegatten / eingetragene Lebenspartner, im weitesten Sinne Kinder und auch Eltern des VN / Ehegatten /eingetragenen Lebenspartners, die im gemeinsamen Haushalt des VN leben. Zugegeben, in diesem Fall nicht der Partner des VN, aber wir sehen: Es gibt Abweichungen zur Standardregelung, und die gilt es zu prüfen. Ich will nicht ausschließen, dass es auch Tarife geben kann, in denen auch der Partner des VN von dieser Erweiterung profitieren würde.