persönlicher Steuersatz = Steuerbelastung ?

  • Hallo Finanztip-Community,

    ich habe eine sehr grundlegende Frage:

    Ist der "persönliche Steuersatz" das, was im Steuerbescheid unter "Steuerbelastung" steht?

    (Hintergrund der Frage ist, ob sich eine Günstigerprüfung bezüglich der Abrechnung der Abgeltungssteuer gelohnt hätte;
    dies wäre dann der Fall, wenn die Steuerbelastung kleiner 25% ist.)

    Danke!

  • Ist der "persönliche Steuersatz" das, was im Steuerbescheid unter "Steuerbelastung" steht?

    Mir ist nicht so ganz klar, was du mit "Steuerbelastung" meinst, den Begriff finde ich nicht in einem Einkommensteuerbescheid. Ein persönlicher Steuersatz wird im Steuerbescheid nicht ausgwiesen.

    Ich versuche mal, deine Frage an einem Beispiel grundsätzlich zu beantworten:

    Bei einem zu versteuernden Einkommen von 30.024 Euro beträgt die festgesetzte Einkommensteuer 5.427 Euro. Der durchschnittliche Steuersatz liegt somit (5.427 / 30.024) bei rund 18 Prozent.

    Bei einem zu versteuernden Einkommen von 30.060 Euro beträgt die festgesetzte Einkommensteuer 5.438 Euro. Der Grenzsteuersatz - also die steuerliche Belastung der "zuletzt" verdienten Euros - beträgt also (5.438 - 5.427) : (30.060 - 30.024) knapp 31 Prozent.

  • Zum Selberrechnen ist der Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums hilfreich https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml

    Für das Beispiel von @Oekonom wird dann genau das Ergebnis angezeigt (redigiert wegen Lesbarkeit)

    • zu versteuerndes Einkommen (zvE):30.024,00 Euro
    • Persönliche Verhältnisse:alleinstehend
    • Berechnungsjahr:2018

    Ergebnis der Berechnung der Einkommensteuer 2018


    Durchschnittsbelastung 17,84 %
    Grenzbelastung 31,02 %
    Einkommensteuer 5.355,00 Euro

    Für das Thema Günstigerprüfung ist die Grenzbelastung relevant.
    @Oekonom: Stimmt meine Aussage, ich meinte Du hättest mal was geschrieben dass noch etwas mit einbezogen werden muss?

  • Mir ist nicht so ganz klar, was du mit "Steuerbelastung" meinst, den Begriff finde ich nicht in einem Einkommensteuerbescheid. Ein persönlicher Steuersatz wird im Steuerbescheid nicht ausgwiesen.(...)


    Ich zitiere mal aus meinem Steuerbescheid:

    Zitat von Finanzamt

    Steuerbelastung

    Ihre Einkommensteuerbelastung (x €) bezogen auf das
    zu versteuernde Einkommen (x €) beträgt z%.

    Dabei wurde bereits vorher für die Berechnung Ihres zu versteuernden Einkommens der
    Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte (... €) um abziehbare Aufwendungen
    (z.B. Vorsorgeaufwendungen u.a.) in Höhe von insgesamt v € gemindert.


    Ich dachte, "z%" sei der persönliche Steuersatz, der für die Günstigerprüfung maßgeblich sei... aber das scheint ja nicht so zu sein.

    Allerdings habe ich noch nicht verstanden, wie man auf den %-Saatz der Grenzbelastung kommt? (Er steht scheinbar auch nicht irgendwo im Steuerbescheid?)