Firmenwagen und Zweitwohnsitz

  • Hallo,


    Ich habe eine recht lange Strecke zur Arbeit (70 km) und einen auch zur privaten Nutzung überlassenen Firmenwagen, den ich mit der 1% Methode versteuere. Ich habe jetzt die Möglichkeit ein Hotelzimmer in der Nähe meiner Firma monatsweise zu mieten und unter der Woche dort zu wohnen.
    Muss ich hier einen Zweitwohnsitz anmelden, damit es später keine Diskussionen über die Besteuerung der Fahrten zur Arbeitsstätte gibt? Oder reicht es, wenn ich meinem Arbeitgeber die neue Entfernung mitteile, die besteuert werden muss? Die wöchentliche Heimfahrt am Wochenende ist ja steuerlich inkludiert. Eventuelle Rückfragen des Finanzamtes könnte ich ja durch die Hotelrechnungen beantworten.

  • Hallo @worgbart, willkommen in der Community.


    Hinweis: ich bin interessierter Laie und kein Mitarbeiter von Finanztip.


    Zunächst gibt es zur Thematik einen Artikel s. https://www.finanztip.de/doppelte-haushaltsfuehrung/ . Hier ist mir speziell die Aussage zur Zumutbarkeit aufgefallen.


    Zurück zum Fall: ich hatte das gleiche Thema, wobei der AG meine Unterkunft in den ersten Monaten bezahlte. Ich hatte keinen Zweitwohnsitz angemeldet und beim AG die dann kürzere Entfernung von der Unterkunft für die Versteuerung des Firmenwagens gemeldet (ich gehe davon aus, dass Du zusätzlich zu den 1% die 0,03% pro km versteuerst https://www.finanztip.de/dienstwagen-besteuerung/ )

  • Ich würde das gleich mit meiner Steuerberaterin durchrechnen lassen. Also Zweitwohnsitz , kommt meines Wissens hier nicht in Frage.Dafür bist du dann doch noch zu oft zu Hause.

  • Hallo zusammen,


    ich habe hier immer wieder als passives Mitglied mitgelesen und mich nun aufgrund der vielen hilfreichen Tipps angemeldet. Ich hoffe mir kann bei meinem Anliegen geholfen werden, da ich demnächst einen neuen Job anfangen werde.


    Folgende Situation:

    • Der Arbeitsort ist laut Vertrag der Hauptsitz der Firma und liegt ca. 400km von meinem Hauptwohnsitz, in dem ich zum Eigentum wohne
    • Laut Vertrag habe ich die Möglichkeit, überwiegend von daheim aus zu arbeiten
    • Ich werde voraussichtlich alle 2 Wochen jeweils 2-3 Arbeitstage am Hauptsitz der Firma arbeiten und benötige nur für diese Zeit eine Unterkunft
    • Die Anmietung eines Zimmers und Anmeldung als Zweitwohnsitz ist aufgrund der geringen Anzahl an Übernachtungen ziemlich teuer
    • Auf der anderen Seite lohnt sich für mich der Firmenwagen nicht, wenn ich diesen von meinem Hauptwohnsitz aus bei der 1% + 0,03% pro km zur Arbeitsstätte Regelung versteuern muss
    • Ich habe nun gelesen, dass unter gewissen Umständen auch die Unterkunft in einem Hotel in der Nähe des Hauptsitzes als Basis für die Berechnung des Arbeitsweges dienen kann

    Meine Fragen daher:

    • Akzeptieren die Firmen in 2024 als Angabe zum Arbeitsweg eine durchschnittliche Distanz vom Hotel zum Hauptwohnsitz? Mittlerweile ist es teilweise üblich, dass man selten im Büro ist und ein Zweitwohnsitz ist wirtschaftlich daher wenig sinnvoll
    • Was muss ich neben den Hotelrechnungen bei meiner Steuererklärung beachten, damit es hier nicht zu Problemen kommt?

    Das Thema doppelte Haushaltsführung bzw. die Ansetzung der Kosten ist für mich erstmal zweitrangig. Ich habe nur die Regelungen beim Firmenwagen noch nicht zu 100% verstanden. Danke für eure Hilfe!

    Grüße Felica