Hallo,
ich denke darüber nach, eine fondsgebundene Rentenversicherung abzuschließen. Jetzt habe ich hier Folgendes zu Besteuerung gelesen:
"Eine Rentenversicherung mit der Steuervergünstigung des Ertragsanteils liegt nach Ansicht der Finanzverwaltung nur dann vor, wenn bereits am Beginn der Vertragslaufzeit ein Langlebigkeitsrisiko vom Versicherungsunternehmen übernommen wird. Dies bedeutet, dass bereits bei Vertragsabschluss die Höhe der garantierten Leibrente in Form eines konkreten Geldbetrages festgelegt wird oder ein konkret bezifferter Faktor garantiert wird."
(https://www.finanztip.de/priva…versicherung-besteuerung/)
Meine Frage: Mit "Beginn der Vertragslaufzeit" ist vermutlich der Beginn meiner Einzahlungen gemeint - nicht der Start der Rentenzahlungen, oder? D.h., wenn ich eine Versicherung wähle, die mir jetzt erst mal nichts garantiert, sondern erst dann, wenn ich mich später für eine Leibrente entscheide (nicht für eine Auszahlung), dann habe ich keine Steuervergünstigung? Oder reicht es aus, wenn die Versicherung dann später bei der Entscheidung für eine Leibrente eine Garantie gibt?
Danke