Hallo,
bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung zahlt man ja nach 12 Jahren nur 50% Steuern auf den Gewinn, wenn man sich für eine Kapitalauszahlung entscheidet. Jetzt habe ich hier bei Finanztip dazu noch ein paar Details gelesen und bin mir jetzt nicht mehr sicher, in welchen Fällen diese 50%-Regel tatsächlich gilt.
Unter https://www.finanztip.de/private-rentenversicherung/rentenversicherung-besteuerung/ steht zur Besteuerung:
"für vor dem 01.07.2010 abgeschlossene Rentenversicherungen ist es ausreichend, dass das Versicherungsunternehmen bei Vertragsabschluss bzw. im Erhöhungszeitpunkt hinreichend konkrete Grundlagen für die Berechnung der Rentenhöhe oder des Rentenfaktors zugesagt hat."
Gilt diese Aussage nur für die Steuerbegünstigung der Leibrente, oder auch bei einer Kapitalauszahlung? Oder werden Kapitalauszahlungen nach 12 Jahren immer nur mit 50% besteuert, auch wenn die Versicherung keine konkrete Zusagen bzgl. der Rente gemacht hat?
Für "neue" Verträge gilt laut Finanztip:
"Bei ab dem 1. Juli 2010 abgeschlossenen Versicherungsverträgen ist nicht von einer steuerlich anzuerkennenden Rentenversicherung auszugehen, wenn der vereinbarte Rentenzahlungsbeginn dergestalt aufgeschoben ist, dass die mittlere Lebenserwartung der versicherten Person unwesentlich unterschritten oder sogar überschritten wird."
Auch hier würde mich interessieren, ob diese Aussage nur die steuerliche Vergünstigung der Leibrente betrifft, oder auch die der Kapitalauszahlung.
Danke