RÜCKFORDERUNG Bearbeitungsgebühr

  • Hallo, habe von meiner Bank die Bearbeitungsgebühr von 3 Kreditverträgen zurückgefordert mit dem entsprechenden Schreiben. Antwort der Bank: BGH-Urteil vom 11.01.2007 (Az. III ZR 302/05, Rn 27) ist maßgebend. Was hat dieses Urteil mit der Bearbeitungsgebühr zu tun?
    MfG H.K.

  • Hallo zusammen,
    gilt die Rückzahlungsverpflichtung für Bearbeitungsgebühren auch für Erben. Mein verstorbener Vater hat 2007 bei derdamailigen SEB Bank einen PK aufgenommen. Alle Unterlagen sind noch vorhanden. Beste Grüße!

  • Hallo,

    die Erben erben nicht nur das Guthaben, sondern auch die Schulden. Sie werden Rechtsnachfolger und treten damit auch in die Verträge ein - sie müssten etwaige Darlehensraten auch noch zahlen. Im Gegenzug können Sie auch Ansprüche aus diesen Verträgen als Rechtsnachfolger geltend machen und zum Beispiel unzulässige Kreditgebühren zurückverlangen.

    Sie schreiben dazu. Der Kreditnehmer ist verstorben, Sie sind als Erbe Rechtsnachfolger und sind in die Rechte und Pflichten eingetreten und fordern deshalb die unzulässigen Gebühren zurück.

    Beste Grüße,
    Britta

    Hallo runner5730 ..vielleicht hilft ihnen das... Eick

  • Hallo,
    mich würde einmal interessieren ob ich auch Bearbeitungsgebühren zurück fordern kann, wenn man einen Kredit über einen deutschen Kreditvermittler bei einer Schweizer Bank aufgenommen hat. Abwicklung und Zahlungen erfolgte ausschließlich innerhalb von Deutschland und auf deutsche Konten.
    Vor ein Paar Jahren (2006) hatte ich mal wegen einer Handy Geschichte einen negativen Eintrag in meiner Schufa, weshalb ich mir Schufafrei einen Klein-Kredit über einen Kreditvermittler besorgt hatte, die Unterlagen die bekommen habe, also auch der Vertrag ist auf die Bank in der Schweiz ausgestellt. Kann ich Grenzübergreifend auch die Bearbeitungsgebühr zurück verlangen?

    Ich habe folgenden Absatz in meinem Vertrag zur rechtlichen Regelung gefunden: (Ich nenne die Finanzvermittlung in der Schweiz hier mal neutral "BANK"
    Die Hauptgeschäftstätigkeit der BANK ist die Euro-Kreditvergabe. Die für die BANK zuständige Aufsichtsbehörde ist das Amt für Wirtschaft des Kantons St. Gallen, Schweiz. Die BANK legt das Recht des jeweiligen Mitgliedstaates der Europäischen Union zugrunde, dem der Kreditnehmer vor Abschluss des Kreditvertrages angehört hat. Gleiches gilt für das auf den Kreditvertrag anwendbare Recht. Hat der Kreditnehmer seinen Wohnsitz in der BRD, so gilt dieses Recht.

    Kann ich mich darauf berufen, in Verbindung mit den aktuellen Urteilen in dieser Sache?

    Vorab vielen Dank....

    • Offizieller Beitrag

    Da das BGH lediglich in Deutschland Rechtsurteile sprechen kann und darf, denke ich das diese BGH-Rechtssprechung nicht auf Ihren Kredit anzuwenden ist.

  • Hallo,

    hat jemand Erfahrung mit der Postbank gemacht?Wie lange es dauert bis die B.Gebühren gezahlt werden?Ich warte schon seit dem 03.11.2014.Habe auch schon einen Anwalt eingeschaltet.Aber die Postbank reagiert nicht.Kann eigentlich nur noch vor Gericht klagen. :(