Restschuldversicherung auch von 10 Jahres-Urteil vom BGH betroffen

  • Hallo.
    Ich habe noch einen Kreditvertrag von unserm alten Auto aus 12/2004. In diesem ist ein Restschuldversicherungsbeitrag auf die Gesamtsumme eingerechnet. Besteht auch hier die Möglichkeit, durch das Urteil des BGH mit der 10 jahres Frist durch eine fehlende bzw. falsche Widerrufserklärung bei der Restschuldversicherung diese zu widerrufen und diesen Betrag zurückzuverlangen?
    Vielen Dank

    • Offizieller Beitrag

    Hier werden Sie geringe Chancen haben, da die Versicherung ja eine Gegenleistung darstellt und daher von der Gebührenseite zulässig sein sollte.


    Die Versicherung selbst ist lediglich ein Vermittlungsgeschäft durch diie Bank an die Versicherungsgesellschaft.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Danke für die Antwort.


    Allerdings hätte ich den Kredit nicht bekommen, wenn diese Versicherung nicht mit eingerechnet gewesen wäre. Und das auf die komplette Laufzeit. Ich habe jetzt wg falscher Widerrufserklärung einen Brief geschrieben. Mal sehen, wie die sich verhalten.

  • Das würde mich auch Interessieren. Habe selber nen Kredit 2006 gehabt mit ne RSV Prämie von über 700€. Und mal gelesen das es zu der Zeit fehlerhafte Widerruf Erklärungen gab und das dadurch keine Verjährung eintritt.

  • Verbraucherdarlehen mit Restschuldversicherung haben oft nicht korrekte Widerrufsbelehrung. Das ist ein Koppelgeschäft und die Widerrufsbelehrung muss darauf hinweisen. Ist das nicht der Fall kann man die Verträge widerrufen, auch noch heute. Dafür gibt es keine Verjährung. Das Darlehen kann auch mittlerweile zurückgezahlt sein. Das hat zu Folge dass alles rückabgewickelt sein muss und nur der netto Darlehensbetrag plus Zinsen zu zahlen sind. Darüber gibt es BGH Urteile v. 18.01.2011, XI ZR 356/09 und 15.12.2009 Az. XI ZR 45/09.
    Allerdings selbst dieses durchsetzen ist wahrscheinlich garnicht möglich, man muss einen RA einschalten.
    Ich bin selbs davon betroffen und mein eher unfähiger RA streitet mit der Targo seit zwei Jahren.
    Dazu kommt noch die Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren die Ende 2014 verjährt.
    Letztendlich werde ich wahrscheinlich Klage erheben müssen.
    Vielleicht hat jemand bereits Erfahrungen gemacht???

  • Wie konkret muss die Widerrufsbelehrung aussehen ? Vllt kann ich so der Targobank noch die Versicherungsgebühr inkl. der BG, obwohl die schon verjährt sein wird, aus den Rippen schneiden, wenn es bei fehlerhafter Belehrung keine Verjährung gibt.

  • Meine Anwältin meinte,es kommt nur darauf an,bis wann der Kredit abbezahlt ist.Also letzte Rate + 7 Jahre,ansonsten wird´s fast unmöglich,weil Die Banken sich auf eine sogenannte Verwirkung berufen und damit leider immer wieder durch kommen.

  • Kann man ein Kredit Widerrufen, mit einer Risikolebensversicherung?
    Wir haben den Kredit nur bekommen, wenn diese Versicherung abgeschlossen wird.
    Leider steht es nicht im Kreditvertrag drin und wurde nur mündliche gesagt durch die Beraterin der Bank.
    Allesding war mein Partner bei Vertragsabschluss dabei und kann als Zeuge aussagen.
    Der Kreditvertrag und Lebensversicherung weisen das gleiche Datum aus.
    Wer kann mir darüber Infos geben.

  • @fee4711
    Diese Risikolebensversicherung, die zugunsten der Bank für den Ausfall des Kreditnehmers haftet, ist doch dann die Restschuldversicherung. Soweit ich weiß ist das immer eine Lebensversicherung, ggf. manchmal noch eine Ausfallvers. wg. Arbeitslosigkeit oder so?
    Ist die Versicherung im Kreditvertrag vermerkt? Oder eine unabhängige Risikolebensversicherung parallel abgeschlossen in 2 Verträgen?

    • Offizieller Beitrag

    Es dürfte in der Regel lediglich eine Risikoversicherung sein, mit Zusatzabsicherung wie Tod, Arbeitsunfähigkeit und Abeitslosigkeit.


    Eine kapitalbildende Lebensversicherung wäre hier sehr untypisch.

  • Hallo, kann mir eventuell jemand hier weiterhelfen. Gerne auch per PM.


    Habe per Commerz Finanz etwas finanziert, und den Geldspielraum soweit ausgenutzt.
    Sind 5000€, da es sich jetzt um keine mega enorme Summe handelt, würde ich gerne die Restschuldversicherung kündigen.
    Steht mir Geld zu aus der bezahlten Prämie an die Versicherung? Sollte ich das gleich einfordern?
    Gibt es ein Musterschreiben hierzu oder kann mir jemand bezgl. der Formulierung helfen?
    Bitte PM

  • Hallo, kann mir eventuell jemand hier weiterhelfen. Gerne auch per PM.


    Habe per Commerz Finanz etwas finanziert, und den Geldspielraum soweit ausgenutzt.
    Sind 5000€, da es sich jetzt um keine mega enorme Summe handelt, würde ich gerne die Restschuldversicherung kündigen.
    Steht mir Geld zu aus der bezahlten Prämie an die Versicherung? Sollte ich das gleich einfordern?
    Gibt es ein Musterschreiben hierzu oder kann mir jemand bezgl. der Formulierung helfen?
    Bitte PM


    War die Restschuldversicherung bei dir aus einem Kredit bei der Commerz Finanz oder hattest du auch ein zusätzliches Konto mit einer Verfügungskarte?

  • Sorry mel0107 , stehe ein wenig auf dem Schlauch. Wahrscheinlich wisst ihr es besser, soweit ich weiss habe ich nur einen Vertrag mit der Commerzfinanz.
    Habe den Kreditrahmen soweit voll ausgeschöpft.


    Ist es denn "rentabe"l die RSV zu kündigen?

  • Habe den Kreditrahmen soweit voll ausgeschöpft.


    Da du von Kreditrahmen sprichst, gehe ich davon aus, dass es sich nicht um einen Ratenkredit, etc. handelt, sondern du eine EC- Karte, Kreditkarte, etc. hast, wo du von der Bank einen Verfügungsrahmen bekommen hast?!